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Info GB (Zustimmung des Kreises Euskirchen zur Überplanung des Olef-Ufers in Hellenthal unter Einbindung der Schienenstrecke)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
08.09.16, 10:02
Aktualisiert
08.09.16, 10:02
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 182/2016 05.09.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.09.2016 Zustimmung des Kreises Euskirchen zur Überplanung des Olef-Ufers in Hellenthal unter Einbindung der Schienenstrecke Mit Mail vom 05.08.2016 hat die Gemeinde Hellenthal den Kreis Euskirchen darüber informiert, dass im Zuge des Städtebauförderprojektes Hellenthal als öffentliche Maßnahme eine Umgestaltung des Olef-Ufers stattfinden soll, bei dem auch das letzte Teilstück der Schienenstrecke eingebunden werden soll. Konkret geplant sind die Anlage eines Generationenparks und die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit barrierefreien Wohnungen (Plan s. Anlage). Im Jahr 2000 hatte die Gemeinde Hellenthal Bahnflächen von der Deutschen Bahn erworben, darunter auch für Bahnzwecke nicht mehr benötigte Flächen am Endpunkt der Strecke im Bereich des Hellenthaler Busbahnhofes. In dem zugrunde liegenden Kaufvertrag wurde eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Kreises Euskirchen eingetragen. Die Gemeinde hat sich hier verpflichtet, auf den Grundstücken keine Nutzungen vorzunehmen bzw. Baumaßnahmen auszuführen, die eine spätere Reaktivierung der Schienenstrecke beeinträchtigen können. Hierbei wurde vertraglich klargestellt, dass sich die Verpflichtung der Gemeinde Hellenthal nicht nur auf die eigentliche Gleisfläche und die derzeitige Bahnsteigkante bezieht, sondern auch auf die übrigen Grundstücksflächen. Dies vor dem Hintergrund, dass damals nicht absehbar war, ob auch Flächen außerhalb der Gleisfläche für die zukünftige Nutzung benötigt werden. Es wurde zudem vereinbart, dass im Zusammenhang mit dieser Unterlassungsverpflichtung der Kreis Euskirchen in Zweifelsfällen um Stellungnahme zu bitten ist. Daher erbittet die Gemeinde Hellenthal nunmehr die Zustimmung des Kreises Euskirchen zu den geplanten Maßnahmen. Die Gemeinde Hellenthal hat bereits mit Vertretern der Bahn (DB Imm als Eigentümerin der Bahnstrecke) und Vertretern der RSE (Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH als Pächterin der Bahnstrecke) Kontakt aufgenommen, um auch deren Zustimmung einzuholen. Wie die Gemeinde Hellenthal mitteilt, haben beide Vertreter klar zum Ausdruck gebracht, dass der von der Gemeinde benötigte Teilbereich (Gemarkung Hellenthal, Flur 3, Flurstück 130) für Bahnzwecke nicht benötigt wird. Dieses Grundstück ist derzeit als Bahnanlage gewidmet und müsste teilweise von dieser Widmung freigestellt werden. Nach Auskunft der Gemeinde Hellenthal ist hierzu folgendes Verfahren vorgesehen: Die RSE wird zunächst die Versetzung des Prellbocks bei der Bezirksregierung beantragen. Danach wird der nicht mehr benötigte Teilbereich vermessen und anschließend ein Antrag auf Freistellung gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) gestellt. Nach Abstimmung mit der Denkmalpflege wird die -2Schienenstrecke lediglich übererdet. In diesem Bereich ist eine Freizeitnutzung geplant (Grünanlagen und Spiel- bzw. Fitnessgeräte). Einschätzung der Verwaltung: Da sowohl DB Imm als Eigentümerin der Bahnstrecke als auch die RSE als Pächterin der Strecke keine Bedenken gegen die von der Gemeinde Hellenthal geplante Nutzung haben, ist davon auszugehen, dass die geplante Teilentwidmung von Grundstücken auch eine eventuelle Reaktivierung der Strecke nicht beeinträchtigen würde. Eine P&R-Fläche stünde im Bereich des Busbahnhofs zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen der Gemeinde Hellenthal zu erteilen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)