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Beschlussvorlage Stab (Einrichtung einer Stelle zur Breitbandkoordination für 3 Jahre)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
09.09.16, 10:01
Aktualisiert
09.09.16, 10:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung V 242/2016 07.09.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Einrichtung einer Stelle zur Breitbandkoordination für 3 Jahre Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind x Tel.: (02251) 15 317 Abt.: 10 Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. x Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 571 06 Zeile: 11 Kreiskämmerer Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt durch Einsparungen innerhalb des Budgets. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um eine EG-11 für die Breitbandkoordination zu erweitern. Es handelt sich um eine befristete Stelle für den Zeitraum vom 01.11.2016 bis 31.10.2019. Die Bereitstellung dieser Stelle erfolgt unter der Voraussetzung einer Landesförderung. -2Begründung: Zum 01.11.2016 soll befristet für 3 Jahre eine zusätzliche EG 11-Stelle für Breitbandkoordination geschaffen und besetzt werden. Vorrangig ist die hausinterne Besetzung angestrebt, für die eine befristete Planstelle vorgeschrieben ist. Alternativ erfolgt die externe Besetzung im Zeitvertrag. Mit der hausinternen Besetzung soll das sofortige Funktionieren der Breitbandkoordination sichergestellt und gleichzeitig Entwicklungsperspektiven für Bedienstete des Hauses angeboten werden. Nachfolgend werden die Maßnahmen erläutert. Zur Notwendigkeit der Breitbandförderung Der Kreis Euskirchen hat sich zum Ziel gesetzt, zügig ein zukunftsfähiges Breitbandnetz zu schaffen und dadurch die Attraktivität unseres Kreisgebietes für Unternehmen und Einwohner/innen zu steigern. Derzeit ist noch eine deutliche Unterversorgung bei Privathaushalten im ländlichen Bereich und bei Gewerbegebieten zu beklagen. Beim geplanten Ausbau agiert der Kreis als bündelnder Antragsteller und als geschlossene Einheit, in der alle kreisangehörigen Kommunen beim angestrebten Breitbandausbau an einem Strang ziehen. Der Kreis Euskirchen hat sich außerdem mit dem benachbarten Kreis Düren am 24.01.2016 auf eine Kooperationserklärung verständigt, um durch einen gemeinsam koordinierten Netzausbau Synergiepotentiale zu erschließen und Kostenreduzierungen zu erzielen. Der Kreis Euskirchen hat am 28.01.2016 einen Antrag auf Förderung durch das Bundesprogramm zum Breitbandausbau unter Kofinanzierung durch das Land NRW gestellt. Am 28.04.2016 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid über eine Fördersumme von 14,9 Millionen Euro erteilt. Das Land NordrheinWestfalen beabsichtigt, im Falle einer positiven Bescheidung durch den Bund, die Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 40% der vom Bund anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben zu fördern. Für Kommunen, bei denen der Bund nach Ziffer 6.5. der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von weiteren 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Länder zulässt (HSK-Kommunen), hat das Land auch die Übernahme dieses Anteils zugesagt. Somit liegt die Förderung des Landes NRW bei 13 Millionen Euro. Der Eigenanteil des Kreises Euskirchen beläuft sich voraussichtlich auf 1,9 Millionen Euro. Der Kreis Euskirchen plant nun, mit den zugesagten Fördermitteln i.H.v. rund 30 Millionen Euro den Breitbandausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu fördern, um für die Netzbetreiber entsprechende Anreize zum Ausbau zu schaffen. Dabei soll alles Notwendige getan werden, damit es zügig zum Ausbau kommt. Landesgeförderte Stelle Breitbandkoordination Bisher wurden die Aktivtäten zum Breitbandausbau durch den Persönlichen Referenten des Landrates mit Unterstützung des TÜV Rheinlandes als technischem Berater koordiniert. Für die am 25.07.2016 veröffentlichte Auftragsbekanntmachung im Rahmen des vergaberechtlich geforderten Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) zum Breitbandausbau im Kreis Euskirchen wurde zusätzlich eine juristische Beratung hinzugezogen. Die auf den Kreis zukommenden Aufgaben sind in der bisherigen Personalstruktur und mit dem vorhandenen Personal bei der Kreisverwaltung Euskirchen nicht mehr zu leisten. Für das weitere Vorgehen bedarf es nun dringend einer temporären zusätzlichen Stelle eines Breitbandkoordinators/einer Breitbandkoordinatorin. Hierfür ist eine Landesförderung in Höhe von 50.000 € p.a. für 3 Jahre in Aussicht gestellt. Deshalb wurde vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Kreistags am 05.10.2016 bereits ein Förderantrag bei der Bezirksregierung, Dezernat 33, Breitbandförderung, gestellt. Für den Fall der positiven Bescheidung des -3Förderantrages und der Zustimmung des Kreistages soll im Stellenplan vom 01.11.2016 -31.10.2019 eine zusätzliche Planstelle EG 11 geschaffen werden. Für diese Zeit sind Personalkosten und nebenkosten in Höhe von 198.000 € zu kalkulieren, sodass bei einer erwarteten Förderung von 150.000 € der Kreis einen Eigenanteil von insgesamt 48.000 € aufwenden muss. Konzeption der zusätzlichen Stelle Unter Beibehaltung der Federführung des Persönlichen Referenten und der engen Kooperation mit dem Kreis Düren soll in der zusätzlichen Stelle das operative Geschäft Breitbandförderung betrieben werden. Als Erstes stehen die Vergabeentscheidung und die Vertragsabschlüsse an. Über das gesamte Projekt hinweg sind der ordnungsgemäße Baufortschritt zu überwachen, der Abruf der Fördermittel zu koordinieren und deren korrekte Verwendung nachzuweisen. Im gesamten Projektzeitraum bedarf es einer abstimmungsintensiven Zusammenarbeit mit dem/den noch zu beauftragenden Telekommunikationsunternehmen und den Zuwendungsgebern. Darüber hinaus steht die stetige Weiterentwicklung des derzeit geplanten NGA-Konzeptes, basierend auf den sich laufend verändernden technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten im Breitbandausbau, an. Dabei sollen (technische) Weiterentwicklungspotentiale frühzeitig erkannt und die notwendigen Konzepte entwickelt werden. Sowohl für die Begleitung des nun startenden Breitbandausbaukonzeptes als auch für Weiterentwicklungen soll der Breitbandkoordinator/die Breitbandkoordinatorin im Kreis Euskirchen als offizieller Ansprechpartner für alle Beteiligten (Bürger, Kommunen, Unternehmen, TK-Unternehmen etc.) zur Verfügung stehen. Unter anderem soll der Breitbandkoordinator/die Breitbandkoordinatorin die vorgenannten Akteure für den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen vernetzen, Problemstellungen aufnehmen und analysieren und dafür Lösungsansätze entwickeln. Vorteil der internen Besetzung Bei einer hausinternen Lösung ist zu beachten, dass außer der erforderlichen speziellen Kompetenz des Bewerbers/der Bewerberin nach Ablauf der 3-jährigen Projektdauer eine Rückabwicklung ohne Schaden für die betroffenen Kolleginnen/Kollegen und Organisationseinheiten möglich ist. Bei der beabsichtigten - noch mit dem Personalrat abzustimmenden - Lösung ist das der Fall. Im Hause steht eine kompetente Kraft des gehobenen Dienstes mit dem benötigten speziellen Verwaltungswissen und technischen Schlüsselkompetenzen für eine 3 –jährige Umsetzung zur Verfügung. Nach Ablauf des Breitbandprojekts könnte sie in eine dann planmäßig frei werdende Planstelle wechseln. Für die Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeit würde eine persönliche Zulage gezahlt. Im Rahmen einer Umsetzungskette könnte mittelbar eine Nachwuchskraft g.D. übernommen werden. Vorteil ist neben Motivationsanreizen und Entwicklungsperspektiven für Dienstkräfte der Kreisverwaltung das Funktionieren der Koordinationsstelle ab dem ersten Tag, so dass der Kreis Euskirchen seinen bisherigen Vorsprung in die Maßnahmenabwicklung hinein übertragen kann. Die Personalratsbeteiligung ist für den 13.9.2016 terminiert, sodass im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 19.9.2016 berichtet werden kann. gez. i.V. Poth Landrat