Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
09.09.16, 10:01
Aktualisiert
09.09.16, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 242/2016
07.09.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
19.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
Kreistag
05.10.2016
Einrichtung einer Stelle zur Breitbandkoordination für 3 Jahre
Sachbearbeiter/in: Frau Geschwind
x
Tel.: (02251) 15 317
Abt.: 10
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
x
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 571 06
Zeile: 11
Kreiskämmerer
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt durch Einsparungen innerhalb
des Budgets.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2016 (V 189/2016) um eine EG-11 für die
Breitbandkoordination zu erweitern. Es handelt sich um eine befristete Stelle für den Zeitraum vom
01.11.2016 bis 31.10.2019. Die Bereitstellung dieser Stelle erfolgt unter der Voraussetzung einer
Landesförderung.
-2Begründung:
Zum 01.11.2016 soll befristet für 3 Jahre eine zusätzliche EG 11-Stelle für Breitbandkoordination
geschaffen und besetzt werden. Vorrangig ist die hausinterne Besetzung angestrebt, für die eine
befristete Planstelle vorgeschrieben ist. Alternativ erfolgt die externe Besetzung im Zeitvertrag. Mit
der hausinternen Besetzung soll das sofortige Funktionieren der Breitbandkoordination sichergestellt
und gleichzeitig Entwicklungsperspektiven für Bedienstete des Hauses angeboten werden.
Nachfolgend werden die Maßnahmen erläutert.
Zur Notwendigkeit der Breitbandförderung
Der Kreis Euskirchen hat sich zum Ziel gesetzt, zügig ein zukunftsfähiges Breitbandnetz zu schaffen
und dadurch die Attraktivität unseres Kreisgebietes für Unternehmen und Einwohner/innen zu
steigern. Derzeit ist noch eine deutliche Unterversorgung bei Privathaushalten im ländlichen Bereich
und bei Gewerbegebieten zu beklagen.
Beim geplanten Ausbau agiert der Kreis als bündelnder Antragsteller und als geschlossene Einheit, in
der alle kreisangehörigen Kommunen beim angestrebten Breitbandausbau an einem Strang ziehen.
Der Kreis Euskirchen hat sich außerdem mit dem benachbarten Kreis Düren am 24.01.2016 auf eine
Kooperationserklärung verständigt, um durch einen gemeinsam koordinierten Netzausbau
Synergiepotentiale zu erschließen und Kostenreduzierungen zu erzielen.
Der Kreis Euskirchen hat am 28.01.2016 einen Antrag auf Förderung durch das Bundesprogramm
zum Breitbandausbau unter Kofinanzierung durch das Land NRW gestellt.
Am 28.04.2016 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger
Zuwendungsbescheid über eine Fördersumme von 14,9 Millionen Euro erteilt. Das Land NordrheinWestfalen beabsichtigt, im Falle einer positiven Bescheidung durch den Bund, die Maßnahme mit
einer Zuwendung in Höhe von 40% der vom Bund anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben zu
fördern. Für Kommunen, bei denen der Bund nach Ziffer 6.5. der Richtlinie des
Bundesförderprogramms Breitband die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von weiteren 10%
der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Länder zulässt (HSK-Kommunen), hat das Land auch
die Übernahme dieses Anteils zugesagt. Somit liegt die Förderung des Landes NRW bei 13 Millionen
Euro. Der Eigenanteil des Kreises Euskirchen beläuft sich voraussichtlich auf 1,9 Millionen Euro.
Der Kreis Euskirchen plant nun, mit den zugesagten Fördermitteln i.H.v. rund 30 Millionen Euro den
Breitbandausbau im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu fördern, um für die
Netzbetreiber entsprechende Anreize zum Ausbau zu schaffen. Dabei soll alles Notwendige getan
werden, damit es zügig zum Ausbau kommt.
Landesgeförderte Stelle Breitbandkoordination
Bisher wurden die Aktivtäten zum Breitbandausbau durch den Persönlichen Referenten des
Landrates mit Unterstützung des TÜV Rheinlandes als technischem Berater koordiniert. Für die am
25.07.2016 veröffentlichte Auftragsbekanntmachung im Rahmen des vergaberechtlich geforderten
Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) zum
Breitbandausbau im Kreis Euskirchen wurde zusätzlich eine juristische Beratung hinzugezogen. Die
auf den Kreis zukommenden Aufgaben sind in der bisherigen Personalstruktur und mit dem
vorhandenen Personal bei der Kreisverwaltung Euskirchen nicht mehr zu leisten.
Für das weitere Vorgehen bedarf es nun dringend einer temporären zusätzlichen Stelle eines
Breitbandkoordinators/einer Breitbandkoordinatorin. Hierfür ist eine Landesförderung in Höhe von
50.000 € p.a. für 3 Jahre in Aussicht gestellt. Deshalb wurde vorbehaltlich einer positiven
Entscheidung des Kreistags am 05.10.2016 bereits ein Förderantrag bei der Bezirksregierung,
Dezernat 33, Breitbandförderung, gestellt. Für den Fall der positiven Bescheidung des
-3Förderantrages und der Zustimmung des Kreistages soll im Stellenplan vom 01.11.2016 -31.10.2019
eine zusätzliche Planstelle EG 11 geschaffen werden. Für diese Zeit sind Personalkosten und nebenkosten in Höhe von 198.000 € zu kalkulieren, sodass bei einer erwarteten Förderung von
150.000 € der Kreis einen Eigenanteil von insgesamt 48.000 € aufwenden muss.
Konzeption der zusätzlichen Stelle
Unter Beibehaltung der Federführung des Persönlichen Referenten und der engen Kooperation mit
dem Kreis Düren soll in der zusätzlichen Stelle das operative Geschäft Breitbandförderung betrieben
werden. Als Erstes stehen die Vergabeentscheidung und die Vertragsabschlüsse an. Über das
gesamte Projekt hinweg sind der ordnungsgemäße Baufortschritt zu überwachen, der Abruf der
Fördermittel zu koordinieren und deren korrekte Verwendung nachzuweisen. Im gesamten
Projektzeitraum bedarf es einer abstimmungsintensiven Zusammenarbeit mit dem/den noch zu
beauftragenden Telekommunikationsunternehmen und den Zuwendungsgebern.
Darüber hinaus steht die stetige Weiterentwicklung des derzeit geplanten NGA-Konzeptes, basierend
auf den sich laufend verändernden technischen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten im
Breitbandausbau, an. Dabei sollen (technische) Weiterentwicklungspotentiale frühzeitig erkannt und
die notwendigen Konzepte entwickelt werden. Sowohl für die Begleitung des nun startenden
Breitbandausbaukonzeptes als auch für Weiterentwicklungen soll der Breitbandkoordinator/die
Breitbandkoordinatorin im Kreis Euskirchen als offizieller Ansprechpartner für alle Beteiligten (Bürger,
Kommunen, Unternehmen, TK-Unternehmen etc.) zur Verfügung stehen. Unter anderem soll der
Breitbandkoordinator/die Breitbandkoordinatorin die vorgenannten Akteure für den Breitbandausbau
im Kreis Euskirchen vernetzen, Problemstellungen aufnehmen und analysieren und dafür
Lösungsansätze entwickeln.
Vorteil der internen Besetzung
Bei einer hausinternen Lösung ist zu beachten, dass außer der erforderlichen speziellen Kompetenz
des Bewerbers/der Bewerberin nach Ablauf der 3-jährigen Projektdauer eine Rückabwicklung ohne
Schaden für die betroffenen Kolleginnen/Kollegen und Organisationseinheiten möglich ist. Bei der
beabsichtigten - noch mit dem Personalrat abzustimmenden - Lösung ist das der Fall. Im Hause
steht eine kompetente Kraft des gehobenen Dienstes mit dem benötigten speziellen
Verwaltungswissen und technischen Schlüsselkompetenzen für eine 3 –jährige Umsetzung zur
Verfügung. Nach Ablauf des Breitbandprojekts könnte sie in eine dann planmäßig frei werdende
Planstelle wechseln. Für die Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeit würde eine
persönliche Zulage gezahlt. Im Rahmen einer Umsetzungskette könnte mittelbar eine
Nachwuchskraft g.D. übernommen werden. Vorteil ist neben Motivationsanreizen und
Entwicklungsperspektiven für Dienstkräfte der Kreisverwaltung das Funktionieren der
Koordinationsstelle ab dem ersten Tag, so dass der Kreis Euskirchen seinen bisherigen Vorsprung in
die Maßnahmenabwicklung hinein übertragen kann. Die Personalratsbeteiligung ist für den 13.9.2016
terminiert, sodass im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am
19.9.2016 berichtet werden kann.
gez. i.V. Poth
Landrat