Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
14.04.11, 06:21
Aktualisiert
02.08.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 29.03.2011
20.8
Bebauungsplan Nr. 161, Erftstadt-Liblar, Seestraße; Anwendung des Ablösungsverfahrens
zur Refinanzierung der Erschließungs- u. Kanalbaukosten für die Erschließung des 2.
Bauabschnittes im nord-östlichen Plangebiet (Drs.Nr. 133/2011)
Im nord-östlichen Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 161, Seestraße, sollen die anfallenden Kosten
für die Erschließung und die Kanalisation des 2. Bauabschnittes zu 100 % durch vertragliche
Vereinbarung mit einem Investor refinanziert bzw. abgelöst werden. Der Investor beabsichtigt im
Erschließungsgebiet die Errichtung und Vermarktung von Reihenhausbebauung mit ca. 20
Wohneinheiten.
Um dies ohne zeitliche Verzögerung sicherstellen zu können, erteilt der Rat der Stadt Erftstadt den
Eigenbetrieben Straßen und Stadtwerke - unter Ausübung des Rückholrechtes - die Freigabe zur
vertraglichen Ablöse der Herstellungskosten mit dem Investor.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)