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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 161, Erftstadt-Liblar, Seestraße; Anwendung des Ablösungsverfahrens zur Refinanzierung der Erschließungs- u. Kanalbaukosten für die Erschließung des 2. Bauabschnittes im nord-östlichen Plangebiet)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
14.04.11, 06:21
Aktualisiert
02.08.11, 06:21
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 161, Erftstadt-Liblar, Seestraße; Anwendung des Ablösungsverfahrens zur Refinanzierung der Erschließungs- u. Kanalbaukosten für die Erschließung des 2. Bauabschnittes im nord-östlichen Plangebiet)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 29.03.2011 20.8 Bebauungsplan Nr. 161, Erftstadt-Liblar, Seestraße; Anwendung des Ablösungsverfahrens zur Refinanzierung der Erschließungs- u. Kanalbaukosten für die Erschließung des 2. Bauabschnittes im nord-östlichen Plangebiet (Drs.Nr. 133/2011) Im nord-östlichen Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 161, Seestraße, sollen die anfallenden Kosten für die Erschließung und die Kanalisation des 2. Bauabschnittes zu 100 % durch vertragliche Vereinbarung mit einem Investor refinanziert bzw. abgelöst werden. Der Investor beabsichtigt im Erschließungsgebiet die Errichtung und Vermarktung von Reihenhausbebauung mit ca. 20 Wohneinheiten. Um dies ohne zeitliche Verzögerung sicherstellen zu können, erteilt der Rat der Stadt Erftstadt den Eigenbetrieben Straßen und Stadtwerke - unter Ausübung des Rückholrechtes - die Freigabe zur vertraglichen Ablöse der Herstellungskosten mit dem Investor. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)