Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:05
Aktualisiert
12.09.16, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 251/2016
01.09.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
K 25, Böschungsrutsch zwischen Mechernich-Glehn und Hostel
Zustimmung zum Sanierungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:54201
Zeile:25
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
siehe Begründung (Finanzierung)
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem vorgestellten Sanierungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung
mit der Aufstellung der Ausführungsplanung und der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sowie
der Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Bezirksregierung Köln.
-2-
Begründung:
Die Schlechtwetterlage vom 21. Juli führte im Stadtgebiet Mechernich zu weitreichenden Schäden.
Zwischen den Ortslagen Hostel und Glehn kam es auf Grund der starken Niederschläge an der
Kreisstraße 25 zu einem Abrutschen der Talböschung des Rotbachs auf eine Breite von ca. 15 m und
einer Länge bis ins Tal von ca. 60m.
Die Kreisstraße 25 musste im Schadensbereich aufgrund des Gefahrenpotentials voll gesperrt
werden. Aufgrund der Sperrung wird der Verkehr derzeit weiträumig über das umgebende
klassifizierte Straßennetz umgeleitet. Eine gleichwertige nahräumige Umleitungsstrecke ist nicht
vorhanden, so dass die kurzfristige Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im Schadensbereich
geboten ist. Durch die starke Nutzung der benachbarten untergeordneten Straßen, die keine
ausreichende Breite für den auftretenden Verkehr aufweisen, bestehen bereits jetzt erhebliche
Anliegerbelastungen.
Die Kreisstraße 25 verläuft im Schadensbereich am oberen Rand der Talböschung und schneidet im
weiteren Verlauf bermenartig in die Talböschung des Rotbachs ein.
Im Schadensbereich fanden sich keine Anzeichen dafür, dass Ausspülungen durch Oberflächenwasser oder eine Überlastung der Entwässerungseinrichtungen der K 25, das Abrutschen der
Böschung verursacht haben könnten.
An der Schadstelle konnte jedoch über den Hang verteilt, bis weit in die Tallage das Austreten von
Schichtwasser beobachtet werden. Offensichtlich ist es hier zu Ausspülungen von Erdreich gekommen, welche zu einem Nachrutschen des gesamten Hangs führten.
Zur weitreichenderen Untersuchung sowie der Sanierungsmöglichkeiten wurden im Schadensbereich
Kernbohrungen und Rammkernsondierungen niedergebracht. Die Ergebnisse der Untersuchungen
bestätigen das Austreten von Schichtenwassers.
Bis zu einer Tiefe von 5,50 m unter Grund stehen nicht tragfähige schluffige Sande mit Tonanteilen
an. Die oberen 3,50 m dieser Schicht waren zum Zeitpunkt der Bohrungen vollkommen durchnässt.
Ab einer Tiefe von 5,50 m unter Gelände steht zerklüftetes Felsgestein an, dessen Ausstreifen im
weiter unten liegenden Hangbereich beobachtet werden kann.
Der Schichtenverlauf bildet sich im Hangbereich nach Aussage des Gutachters trog-förmig aus. Diese
Schichtformation unterstützt ein Ansammeln von Schichtwasser, welches im tieferen Hangbereich
austritt.
Neben dieser Ursache wurde das Abrutschen des Hanges im Wesentlichen durch das Roden des
alten Nadelholzbestandes ohne Wiederaufforstung begünstigt.
Gemäß den vorliegenden bodenstatischen Berechnungen muss die Kreisstraße in einem weiteren
Bereich um die Schadstelle als nicht standfest eingestuft werden. Eine punktuelle Sanierung der
Schadstelle eignet sich somit nicht zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Auf Grund der erst in großer Tiefe anstehenden tragfähigen Böden und der sich dort ausbildenden
Gleitfuge sind Maßnahmen zur Abfangung der Böschung - wie Pfahlgründungen oder andere
Stützkonstruktionen - aus wirtschaftlichen Gründen auszuschließen.
-3Vor dem Hintergrund der ungünstigen Baugrundverhältnisse sieht das derzeitige Sanierungskonzept
eine Verlegung der Kreisstraße auf einer Länge von ca. 330 m in den Bereich der freien Feldflur vor,
da davon ausgegangen werden muss, dass sich das Schadensbild bei kommenden Niederschlagsereignissen an anderen Stellen wiederholen kann. Die benötigten Flächen befinden sich in
öffentlicher Hand.
Eine solche Verlegung ist richtlinienkonform in Standardbauweise herzustellen und stellt die
Verkehrssicherheit wieder her. Anders, als im Fall von Ingenieurbauwerken, entstehen keine
zusätzlichen Unterhaltungskosten. Der Lageplan des angefügten Konzepts beschreibt eine
Verlegung der Kreisstraße um ca. 9,00 m. An der derzeitigen Schadstelle ist dieses Maß der
Verlegung ausreichend, um ein Abrutschen der Kreisstraße auszuschließen
Auf Grundlage des Sanierungskonzeptes werden die erdstatischen Berechnungen und
Untersuchungen derzeit ausgeweitet. Die Verlegungstrasse ist gegebenenfalls anzupassen.
Die Nettobaukosten der Maßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung auf ca. 450.000 €
zuzüglich der Nettohonorare für Gutachter- und Ingenieurleistungen von ca. 48.500 €. Somit werden
die Gesamtkosten derzeit mit rund Brutto 600.000,- € abgeschätzt.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über nicht benötigte Auszahlungsermächtigungen sowie eine
zusätzliche Veranschlagung im Haushalt 2017.
200.000,- bei I 542012590 (Investive Instandsetzungen)
100.000,- bei I 542012588 (K41, Grundhafte Erneuerung Reetz-B258, Maßnahmenbeginn
verschoben)
300.000,- € Veranschlagung im Haushalt 2017
Die Gesamtauftragsvergabe wird über die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer
Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme I542012588 in Höhe von 300.000,- € sichergestellt.
Aufgrund der derzeitigen Zurückhaltung bei der Förderung von Straßenbauvorhaben im Rahmen der
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau wird eine kurzfristige Bewilligung von Fördergeldern für die
o.g. Maßnahme nicht erwartet. Dennoch schlägt die Fachabteilung vor, einen Finanzierungsantrag
bei der Bezirksregierung Köln einzureichen und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung prüfen, ob Gelder aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz in
Anspruch genommen werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, das Konzept bis zur Ausführungsplanung fortzuschreiben mit dem Ziel
eine Umsetzung der Maßnahme noch Jahr 2016 durchzuführen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
-4-