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Info GB (Landesentwicklungsplan (LEP) NRW Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Kreises Euskirchen im 2. Offenlageverfahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
147 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
12.09.16, 16:05
Aktualisiert
12.09.16, 16:05
Info GB (Landesentwicklungsplan (LEP) NRW
Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Kreises Euskirchen im 2. Offenlageverfahren) Info GB (Landesentwicklungsplan (LEP) NRW
Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Kreises Euskirchen im 2. Offenlageverfahren)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 175/2016 30.08.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.09.2016 Landesentwicklungsplan (LEP) NRW Abwägungsergebnis zur Stellungnahme des Kreises Euskirchen im 2. Offenlageverfahren Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Beschluss über den Entwurf eines neuen LEP NRW gefasst und daraufhin das erste Beteiligungsverfahren durchgeführt. Am 28.04., 23.06. und 22.09.2015 hat die Landesregierung beschlossen, den Entwurf des neuen LEP NRW in wesentlichen Teilen zu ändern und ein zweites Beteiligungsverfahren zu den geänderten Teilen des Entwurfes durchzuführen. Alle in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes und angrenzender Gebiete konnten bis zum 15.01.2016 eine Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Entwurfs des LEP NRW abgeben. Als Abschluss dieses Erarbeitungsverfahrens hat das Kabinett am 05.07.2016 den LEP NRW aufgestellt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landtags Nordrhein-Westfalen wird in seiner Sitzung am 07.09.2016 über den LEP NRW entscheiden. Nach Zustimmung des Landtags kann der LEP NRW als Rechtsverordnung bekanntgemacht werden. Mit der Bekanntmachung wird dieser wirksam. Der Kreis Euskirchen hat mit Schreiben vom 17.12.2015 eine Stellungnahme zum geänderten Entwurf des LEP NRW abgegeben. In der zusammenfassenden Abwägung aller im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen (Anlage 1) wird auf einige dieser Belange eingegangen. Eine detaillierte Einzelabwägung pro Einwender ist vom Land nicht dokumentiert. Die Stellen, an denen auch auf vom Kreis Euskirchen angesprochene Themen eingegangen wird, sind im Text markiert (X). Die wesentlichen Abwägungsergebnisse sind im Folgenden zusammengefasst:  Zu Verweisen auf die vorherige Stellungnahme im ersten Beteiligungsverfahren weist die Landesregierung darauf hin, dass die Anregungen und Belange, die bereits zum ersten Entwurf des LEP NRW vorgetragen wurden, in dem Abwägungsverfahren hierzu bereits ausreichend beurteilt und abgewogen wurden und der LEP NRW daraufhin überarbeitet wurde.  Auf die Forderung nach einer finanziellen Förderung oder Unterstützung zur Stärkung des ländlichen Raumes und zur Angleichung der Wohnverhältnisse wird darauf verwiesen, dass dies nicht Aufgabe der Raumordnung sei. -2 Konkrete Fragestellungen zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze wurden nicht beantwortet. Auf die Forderung einer weitergehenden Definition oder Erläuterung zu verschiedenen Themen im Entwurf des LEP NRW wurde unter Verweis auf die bereits formulierten Erläuterungen nicht näher eingegangen.  In Bezug auf die angesprochenen Unterschiede zwischen dem ländlichen Raum und den Ballungszentren und den hieraus resultierenden Problemstellungen wird angeführt, dass dies ausreichend berücksichtigt und in den Regionalplänen zu konkretisieren sei.  1.3 – Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ermöglichen: Die angesprochenen Problemstellungen im ländlichen Raum wurden in der Abwägung nicht thematisiert. Es erfolgte keine Änderung.  6.4.1 und 6.4.2 - Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben: Der Anregung den Orientierungswert für die Ansiedlungsgröße von 80 ha auf 30 ha zu reduzieren wird nicht gefolgt (s. S. 69ff.) – Zum Sachstand bzgl. der Prime Site Rhine Region wird auf die Info 173/2016 (Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang) für die Sitzung am 19.09.2016 verwiesen.  7.1.3 - Freiraum und Bodenschutz: Auf die Forderung, dass dieser Grundsatz kein Hemmnis für den Weiterbau der A 1 darstellen dürfe, wurde nicht eingegangen.  8.1.11 - Verkehr und Transport: Zur Forderung einer finanziellen Unterstützung des Schienenverkehrs wird darauf hingewiesen, dass dies nicht Aufgabe der Raumordnung sei.  10.2.2 und 10.2.3 - Standorte für erneuerbare Energien: Das Ziel 10.2.3 (Umfang der Flächenfestlegung für die Windenergienutzung) wurde bereits nach dem ersten Beteiligungsverfahren auf Grund der vorgebrachten Bedenken in einen Grundsatz überführt und somit der Abwägung zugänglich gemacht. An der vorgesehenen Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung in den Regionalplänen wird festgehalten. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)