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Info GB (Fortschreibung der Richtlinie Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
13.09.16, 10:01
Aktualisiert
13.09.16, 10:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 184/2016 06.09.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 22.09.2016 Fortschreibung der Richtlinie Kindertagespflege Die vom Gesetzgeber als gleichwertig definiertes Kinderbildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot „Kindertagespflege“ (§§ 23 und 24 SGB VIII) sollte aus Sicht der Jugendhilfeplanung gestärkt werden. Besonders mit Blick auf die vorübergehenden Bedarfe, die in Neubaugebieten entstehen, kann hier ein passgenaues, weniger statisches Bildungs- und Betreuungsangebot sinnvoll sein. Dabei sind die Qualifizierungsanforderungen und die Anforderungen an die Räumlichkeiten in den letzten Jahren gestiegen. Zudem wird gemeinsam mit der Fachberatung und dem Team des Kinderschutzbundes ein Konzept zu fortlaufenden Qualifizierungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung erarbeitet. Gleichzeitig ist ein Stillstand bei der Anzahl der Tagespflegestellen und den damit verbundenen Platzzahlen zu verzeichnen – obwohl auch hier die Anfragen steigen. Übersicht Jahresstatistiken (Stichtag 01.03.) Jahr Tagesmütter inkl. GTPP Tageskinder 2011 2012 2013 2014 2015 2016 61 70 65 78 77 70 148 188 203 241 275 285 Kinder im Jahres Verlauf 352 408 474 377 (bis 10.08.2016) -2- Zudem steigt die Anzahl der Widerspruchsverfahren der Tagespflegepersonen gegen die derzeitige, der letzten Rechtsprechung des VG Aachen folgende Vergütung. Großtagespflegestellen, die bis zu 9 Kinder mit 2 Tagespflegepersonen betreuen können, sind aufgrund erheblichen baulicher und brandschutztechnischer Anforderungen zu den bisherigen Konditionen immer weniger in der Lage, ein Angebot wirtschaftlich zu betreiben. Kindertagespflege bleibt ein attraktives, zunehmend professionelles Angebot, dass zur Bedarfsdeckung notwendig ist. Die Arbeitszeiterfordernisse alleinerziehender Elternteile besonders im Schichtdienst sind auch über die Altersgruppe der unter 3jährigen hinaus nur in diesem Angebot zu erfüllen. Es erscheint notwendig, unter Beteiligung der entsprechenden Fachleute und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, die Richtlinie Kindertagespflege zu überarbeiten. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)