Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
13.09.16, 10:01
Aktualisiert
13.09.16, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 184/2016
06.09.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
22.09.2016
Fortschreibung der Richtlinie Kindertagespflege
Die vom Gesetzgeber als gleichwertig definiertes Kinderbildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangebot „Kindertagespflege“ (§§ 23 und 24 SGB VIII) sollte aus Sicht der
Jugendhilfeplanung gestärkt werden.
Besonders mit Blick auf die vorübergehenden Bedarfe, die in Neubaugebieten entstehen, kann hier
ein passgenaues, weniger statisches Bildungs- und Betreuungsangebot sinnvoll sein.
Dabei sind die Qualifizierungsanforderungen und die Anforderungen an die Räumlichkeiten in den
letzten Jahren gestiegen.
Zudem wird gemeinsam mit der Fachberatung und dem Team des Kinderschutzbundes ein Konzept
zu fortlaufenden Qualifizierungsmaßnahmen zur Qualitätssicherung erarbeitet.
Gleichzeitig ist ein Stillstand bei der Anzahl der Tagespflegestellen und den damit verbundenen
Platzzahlen zu verzeichnen – obwohl auch hier die Anfragen steigen.
Übersicht Jahresstatistiken (Stichtag 01.03.)
Jahr
Tagesmütter
inkl. GTPP
Tageskinder
2011
2012
2013
2014
2015
2016
61
70
65
78
77
70
148
188
203
241
275
285
Kinder im Jahres
Verlauf
352
408
474
377 (bis 10.08.2016)
-2-
Zudem steigt die Anzahl der Widerspruchsverfahren der Tagespflegepersonen gegen die derzeitige,
der letzten Rechtsprechung des VG Aachen folgende Vergütung.
Großtagespflegestellen, die bis zu 9 Kinder mit 2 Tagespflegepersonen betreuen können,
sind aufgrund erheblichen baulicher und brandschutztechnischer Anforderungen zu den bisherigen
Konditionen immer weniger in der Lage, ein Angebot wirtschaftlich zu betreiben.
Kindertagespflege bleibt ein attraktives, zunehmend professionelles Angebot, dass zur
Bedarfsdeckung notwendig ist. Die Arbeitszeiterfordernisse alleinerziehender Elternteile besonders im
Schichtdienst sind auch über die Altersgruppe der unter 3jährigen hinaus nur in diesem Angebot zu
erfüllen.
Es erscheint notwendig, unter Beteiligung der entsprechenden Fachleute und unter Berücksichtigung
aktueller Rechtsprechung, die Richtlinie Kindertagespflege zu überarbeiten.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)