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Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Zeitvertrages für die Koordination der Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
13.09.16, 10:01
Aktualisiert
13.09.16, 10:01
Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Zeitvertrages für die Koordination der Schulsozialarbeit) Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Zeitvertrages für die Koordination der Schulsozialarbeit)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 255/2016 06.09.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 22.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Einrichtung eines Zeitvertrages für die Koordination der Schulsozialarbeit Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 02251/15617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Einrichtung einer 0,5 VK-Stelle für die Koordination der Schulsozialarbeit in der Abteilung 51 befristet bis zum 31.07.2018 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. -2- Begründung: Zum 01.08.2016 hat der Kreis Euskirchen weitere 4,27 Stellen übernommen, die in kreisangehörigen Städten und Gemeinden eingerichtet waren (V 184/2016). Diese Stellen sind aktuell mit 7 Fachkräften besetzt. Das Team der Schulsozialarbeit beim Kreis Euskirchen wächst damit auf 15 Fachkräfte an. Drei Fachkräfte sind in Grundschulen im Stadtgebiet Euskirchen tätig. Mit der Info 147/2016 informierte die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss, dass wie in den Beratungen zur V 184/2016 gefordert für die Schulsozialarbeit an Grundschulen ein zweijähriges Projekt bis 31.07.2018 erarbeitet werden soll. Die Info wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Daneben gilt es, das Konzept der Schulsozialarbeit unter Einbeziehung der vier Fachkräfte des AWO, die in den kreiseigenen Schulen (Berufskollegs und Matthias Hagen Schule) Schulsozialarbeit durchführen, sowie der 5,2 Stellen des Landes an Hauptschulen sowie an der Gesamtschule weiter zu entwickeln, damit es als tragfähiges Beratungs- und Unterstützungsangebot im Kreis Euskirchen Wirkung entfaltet. Für die Unterstützung der Teamkoordinatorin ist aus Sicht der Verwaltung die Einrichtung von zunächst einer halben Stelle im Zeitvertrag bis zum 31.07.2018 dringend erforderlich, um die Koordination des Teams, die Projektentwicklung und die konzeptionelle Abstimmung zu gewährleisten. Die Verwaltung geht davon aus, dass perspektivisch weiterer Personalbedarf erforderlich sein wird, dieser wird mit dem Stellenplan 2017 in den entsprechenden Gremien abgestimmt. Die Kostenfolgen für 2017 sind rd. 45.000 € (30.000 € Personalkosten, 15.000 € Sach- und Gemeinkosten), für 2016 sind noch entsprechende nicht verausgabte Mittel vorhanden. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)