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Beschlussvorlage GB (Z1 / V255 / 2016 (JHA 22.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
26.09.16, 09:02
Aktualisiert
26.09.16, 09:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / V255 / 2016 (JHA 22.09.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/ V 255/2016 Datum: 23.09.2016 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22.09.2016 Öffentliche Sitzung TOP 9 Einrichtung eines Zeitvertrages für die Koordination der Schulsozialarbeit Die Verwaltung erläutert die Vorlage und beantwortet offen stehende Fragen. Die Themen Befristung, Sinn und Zweck der Koordination werden ausführlich diskutiert. Es wird noch einmal seitens der Verwaltung verdeutlicht, dass der Kreistag der Verwaltung den Auftrag erteilt hat, ein Angebot "aus einem Guss" zu schaffen, das abgestimmt mit definierten Zielen der Schullandschaft angepasst werden soll. Die Aufgabenstellungen der Koordination werden komplexer: Schule / Übergang Schule/Beruf Entwicklung KAoA / Ausbildungsvorbereitung Personalführung / Rollenklärung Abstimmungen vor Ort Hierzu wird die befristete Einrichtung einer 0,5 VK-Stelle zur Unterstützung der Teamkoordinatorin als notwendig gesehen. In der ersten Hälfte des kommenden Jahres wird über die grundsätzliche Weiterführung der Schulsozialarbeit entschieden. Die Verwaltung hofft, bis zu diesem Zeitpunkt seitens Bund und Land belastbare Ergebnisse verwerten zu können. Schulsozialarbeit hat weiterhin eine schulische Zuordnung und sollte somit aus Landesmitteln finanziert werden. Ansonsten müssten Mittel aus der Kreisumlage zur Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Das Mitglied Busch kritisiert, dass die AG § 78 - Offene Jugendarbeit im Vorfeld zur Sicherung ihrer Aufgabenstellung zu beteiligen gewesen wäre. Das Mitglied Schneider unterstützt die Ausführungen der Vorlage. Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung. Der Kreisausschuss beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die Einrichtung einer 0,5 VK-Stelle für die Koordination der Schulsozialarbeit in der Abteilung 51 befristet bis zum 31.07.2018 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 1 Enthaltung V 255/2016