Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
13.09.16, 12:01
Aktualisiert
13.09.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/F 28/2016
Datum: 07.09.2016
Sachstandsbericht bezgl. Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
In der Drucksache Z1 / A72/2015 wurden die beiden bestehenden Möglichkeiten zur Einführung einer
Kastrationspflicht für Katzen umfänglich dargestellt. Entsprechend der Ankündigung in der
Verwaltungsergänzung wurden die fünf im Kreis Euskirchen ansässigen Tierschutzvereine sowie eine
Vertreterin des Gnadenhofs Anna zu einem Erörterungstermin am 02.07.2015 eingeladen.
Dabei endete die juristische Aufarbeitung der Thematik mit den anwesenden Vertretern der TSV in
der gemeinsamen Feststellung, dass keine der Tatbestandsvoraussetzungen für eine auf dem
Tierschutzrecht basierende Verordnung zutrifft. Daher wurde vereinbart, dass
- die Tierschutzvereine im Rahmen der laufenden Kastrationsaktion versuchen, punktuelle
Gebiete mit erkrankten Katzen zu erfassen und dies der Veterinärbehörde mitteilen,
- die Tierschutzvereine versuchen, die Städte und Gemeinden zum Erlass einer Regelung nach
§ 27 OBG zu bewegen,
- der Kreis und die Kommunen das Budget für die Kastrationsaktion erhöhen sollen, damit die
Kastrationsaktion trotz gestiegener Kosten ganzjährig durchgeführt werden kann.
Übersicht der bisherigen Kastrationen im Rahmen der gemeinsamen Aktion:
Jahr
Katzen Kreis
Kreiskosten
2009
148
2456,83
2010
169
2912,00
2011
249
3839,09
2012
226
3898,27
2013
226
3848,68
2014
232
3939,31
2015
205
3976,97
2016
99 (-6/2016)
Gesamt
1554
In den Jahren 2013 – 2015 wurde die gemeinsame Kastrationsaktion aus finanziellen
Gründen vorzeitig beendet.
Aktueller Stand:
Gebiete mit einem erhöhten Anteil von erkrankten Freigängerkatzen wurden bisher nicht beschrieben.
Der Kreis hat das Budget für die Kastrationsaktion von 4.000 € auf 5.500 € erhöht.
Die Kastrationsaktion verursacht bei den eingebundenen Tierschutzvereinen neben dem finanziellen
Kosten (1/3 der Kastrationskosten) weiterhin einen erheblichen personellen Aufwand. So müssen
Tierfallen zum benannten Problemgebiet transportiert und aufgestellt werden, die Fallen müssen
täglich mind. 3x überprüft werden, die eingefangenen Tiere müssen zur Kastration zum Tierarzt oder
zum Tierheim transportiert werden und die kastrierten Tiere müssen am Folgetag wieder am
Ursprungsort ausgesetzt werden. Dieser Aufwand ist vom System Kreistierheim nicht zu bewältigen.
gez.
i.V. Poth