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Verwaltungsergänzung (Sachstandsbericht bezgl. Kastrationspflicht für Freigängerkatzen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
13.09.16, 12:01
Aktualisiert
13.09.16, 12:01
Verwaltungsergänzung (Sachstandsbericht bezgl. Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/F 28/2016 Datum: 07.09.2016 Sachstandsbericht bezgl. Kastrationspflicht für Freigängerkatzen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE In der Drucksache Z1 / A72/2015 wurden die beiden bestehenden Möglichkeiten zur Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen umfänglich dargestellt. Entsprechend der Ankündigung in der Verwaltungsergänzung wurden die fünf im Kreis Euskirchen ansässigen Tierschutzvereine sowie eine Vertreterin des Gnadenhofs Anna zu einem Erörterungstermin am 02.07.2015 eingeladen. Dabei endete die juristische Aufarbeitung der Thematik mit den anwesenden Vertretern der TSV in der gemeinsamen Feststellung, dass keine der Tatbestandsvoraussetzungen für eine auf dem Tierschutzrecht basierende Verordnung zutrifft. Daher wurde vereinbart, dass - die Tierschutzvereine im Rahmen der laufenden Kastrationsaktion versuchen, punktuelle Gebiete mit erkrankten Katzen zu erfassen und dies der Veterinärbehörde mitteilen, - die Tierschutzvereine versuchen, die Städte und Gemeinden zum Erlass einer Regelung nach § 27 OBG zu bewegen, - der Kreis und die Kommunen das Budget für die Kastrationsaktion erhöhen sollen, damit die Kastrationsaktion trotz gestiegener Kosten ganzjährig durchgeführt werden kann. Übersicht der bisherigen Kastrationen im Rahmen der gemeinsamen Aktion: Jahr Katzen Kreis Kreiskosten 2009 148 2456,83 2010 169 2912,00 2011 249 3839,09 2012 226 3898,27 2013 226 3848,68 2014 232 3939,31 2015 205 3976,97 2016 99 (-6/2016) Gesamt 1554 In den Jahren 2013 – 2015 wurde die gemeinsame Kastrationsaktion aus finanziellen Gründen vorzeitig beendet. Aktueller Stand: Gebiete mit einem erhöhten Anteil von erkrankten Freigängerkatzen wurden bisher nicht beschrieben. Der Kreis hat das Budget für die Kastrationsaktion von 4.000 € auf 5.500 € erhöht. Die Kastrationsaktion verursacht bei den eingebundenen Tierschutzvereinen neben dem finanziellen Kosten (1/3 der Kastrationskosten) weiterhin einen erheblichen personellen Aufwand. So müssen Tierfallen zum benannten Problemgebiet transportiert und aufgestellt werden, die Fallen müssen täglich mind. 3x überprüft werden, die eingefangenen Tiere müssen zur Kastration zum Tierarzt oder zum Tierheim transportiert werden und die kastrierten Tiere müssen am Folgetag wieder am Ursprungsort ausgesetzt werden. Dieser Aufwand ist vom System Kreistierheim nicht zu bewältigen. gez. i.V. Poth