Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
215 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 15:00
Aktualisiert
11.04.16, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 8 /
Datum:
V 186/2016
07.04.2016
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2016 in
der Fassung der Anlage 1 zur Z 8 / V 186/2016.
Begründung:
Nach Abschluss der Vorberatungen in den Fachausschüssen wird anliegend die Veränderungsliste
zum Haushalt 2016 vorgelegt.
Zu den wesentlichen Änderungen (in gerundeter Form) gegenüber dem Haushaltsentwurf (HHE)
zählen im Ergebnishaushalt (- = Verschlechterung ggü. HHE, + = Verbesserung):
Allgemeine Umlage:
Breitbandausbau: Veranschlagung investiv, Folgeaufwand erst ab 2017
Wegfall Dividende RWE-Aktien
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Wohngeldersparnis
KFA-Anteil SGB II
Zweckverband Kronenburger See
Zweckverband Region Aachen
Mieten Container Verwaltungsnutzung
- 50 T€
- 180 T€
+ 200 T€
- 50 T€
- 40 T€
- 45 T€
- 100 T€
Insgesamt steigt die Allgemeine Umlage gegenüber dem HHE um 118.700 €.
Jugendamtsumlage:
Übernahme Schulsozialarbeit von Städten und Gemeinden
Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige
Kindertageseinrichtungen
- 120 T€
- 150 T€
- 850 T€
Insgesamt steigt die Jugendamtsumlage gegenüber dem HHE um 1.152.200 €.
Inhalt der Veränderungsliste ist ebenfalls die geänderte Budgetstruktur, die sich aus der Anlage
ergibt. Die Budgetstruktur folgt generell der vom Landrat festgelegten Organisationsstruktur. Die
Produktinhalte bleiben dabei ebenso unverändert wie die Zuordnung der Produkte zu den
Abteilungen. Lediglich die Zuordnung der Abteilungsbudgets zu den Budgets der Budgetstufe 1 wird
verändert.
Im Rahmen der Veränderungsliste werden zwei neue Produkte gebildet:
a) Produkt 363 11 – Hilfen für unbegleitete ausländische Minderjährige (Budget 300 510 003)
-2b) Produkt 571 06 – Breitbandausbau (Budget 100 130 001)
Das Umlagevolumen ändert sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
ÖPNV-Umlage
Förderschulumlage
Summe
2015
78.516.800
44.097.800
4.440.100
373.200
127.427.900
2016
80.853.500
48.047.300
2.799.000
870.200
132.570.000
Diff. 2016/2015
+ 2.336.700
+ 3.949.500
- 1.641.100
+ 497.000
+ 5.142.100
Die Umlagegrundlagen betragen nach dem endgültigen GFG 2016 221,7 Mio. €. Es ergeben sich
folgende Hebesätze:
Allgemeine Umlage
Jugendamtsumlage
Summe
2015
36,94%
20,75%
57,69%
2016
36,48%
21,68%
58,16%
Diff. 2016/2015
- 0,46 %-Pkt.
+ 0,93 %-Pkt.
+ 0,47 %-Pkt.
Im Investitionshaushalt sind insbesondere der Breitbandausbau sowie die Planung eines Neu- /
Erweiterungsbaus der Leitstelle neu veranschlagt.
gez. Rosenke
(Landrat)