Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
03.06.16, 12:01
Aktualisiert
03.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 215/2016
31.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Erlass der Siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
x
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung.
Kreiskämmerer
-2Begründung:
Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3.
Aufgrund günstiger Entsorgungspreise konnte die Gebühr für die Restabfälle bereits ab dem Jahr
2015 reduziert werden (s. V 70/2014). Durch eingetretene Verbesserungen bei zwischenzeitlich
durchgeführten Jahresrechnungen kann nun eine weitere Reduzierung bei der Restabfallgebühr
erfolgen. Zudem erfolgt ab dem 01.08.2016 die Sonderabfallentsorgung kostenlos für die Städte und
Gemeinden des Kreises Euskirchen und somit für alle Kreisbürger. Hieraus ergibt sich eine weitere
Ausgabenreduzierung für die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von ca. 500.000 €/Jahr.
Mit den weiteren Satzungsänderungen werden die gestiegenen Entsorgungspreise von Drittanlagen
an den Gebührenzahler weitergegeben.
Gepresste Ballen Gras- und Strohabfälle mussten der höchsten Gebührenrubrik zugeordnet werden,
da diese nur mit hohem Aufwand im Kompostwerk verarbeitet werden können.
Bei den Altreifen können nach Änderung der Annahmekriterien der Entsorgungsanlage nur noch
Reifen bis zu einer Höhe von 22,5 Zoll (57,15 cm) angenommen werden.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)