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Beschlussvorlage GB (Erlass der Siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
03.06.16, 12:01
Aktualisiert
03.06.16, 12:01
Beschlussvorlage GB (Erlass der Siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005) Beschlussvorlage GB (Erlass der Siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 215/2016 31.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Erlass der Siebten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann Tel.: 15 234 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. x Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. Kreiskämmerer -2Begründung: Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3. Aufgrund günstiger Entsorgungspreise konnte die Gebühr für die Restabfälle bereits ab dem Jahr 2015 reduziert werden (s. V 70/2014). Durch eingetretene Verbesserungen bei zwischenzeitlich durchgeführten Jahresrechnungen kann nun eine weitere Reduzierung bei der Restabfallgebühr erfolgen. Zudem erfolgt ab dem 01.08.2016 die Sonderabfallentsorgung kostenlos für die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen und somit für alle Kreisbürger. Hieraus ergibt sich eine weitere Ausgabenreduzierung für die kreisangehörigen Kommunen in Höhe von ca. 500.000 €/Jahr. Mit den weiteren Satzungsänderungen werden die gestiegenen Entsorgungspreise von Drittanlagen an den Gebührenzahler weitergegeben. Gepresste Ballen Gras- und Strohabfälle mussten der höchsten Gebührenrubrik zugeordnet werden, da diese nur mit hohem Aufwand im Kompostwerk verarbeitet werden können. Bei den Altreifen können nach Änderung der Annahmekriterien der Entsorgungsanlage nur noch Reifen bis zu einer Höhe von 22,5 Zoll (57,15 cm) angenommen werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)