Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
94 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
08.06.16, 08:50
Aktualisiert
08.06.16, 08:50
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Inhalt der Datei
Anlage 1 zu V 215/2016
Siebte Satzung vom 06.07.2016 zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 in der zurzeit geltenden
Fassung
Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994
(GV.NRW. S. 646) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) -,
der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV.NRW. S. 712) - zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.09.2015
(GV.NRW. S.666) -, des § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesabfallgesetz) vom 21.06.1988 (GV.NRW. S. 250) - zuletzt geändert durch Gesetz
vom 21.03.2013 (GV. NRW. S: 148) - und des § 20 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 in der jeweils gültigen Fassung hat der Kreistag des
Kreises Euskirchen in seiner Sitzung am 06.07.2016 folgende 7. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005
beschlossen:
Artikel I
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt geändert:
Die Gebühr für Abfälle nach Buchstabe a) wird von 123,00 €/t auf 113,00 €/t geändert.
Artikel II
§ 4 Abs. 1 Buchstabe c) wird wie folgt geändert:
Die Gebühr für Kleinmengen (Gewicht unter 200 kg) über 1 m³ wird von 25,00 € auf 20,00 €
geändert.
Artikel III
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Gebühren für Sonderabfälle werden wie folgt geändert:
Ölverunreinigte Betriebsmittel von 1,00 €/kg auf 1,50 €/kg
Laborchemikalien von 3,50 €/kg auf 4,70 €/kg
Farben/Lacke von 1,30 €/kg auf 1,50 €/kg
Säuren/Laugen von 2,50 €/kg auf 2,20 €/kg
Lösemittel von 1,80 €/kg auf 1,55 €/kg
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel von 3,70 €/kg auf 2,30 €/kg
Spraydosen von 2,40 €/kg auf 2,65 €/kg
Dispersionsfarben von 0,90 €/kg auf 1,30 €/kg
Feuerlöscher von 14,40 €/Stk. auf 13,00 €/Stk.
Die Gebühren gelten nur für Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen.
Anlage 1 zu V 215/2016
Die Gebühr für asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05) sowie
Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
wird von 209.51 €/t auf 225,46 €/t geändert.
Die Gebühr für Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder
solche enthält, wird von 429,71 €/t auf 598,76 €/t geändert.
Die Gebühr für einen PP Mineralfasersack wird von 17,50 €/Stk. auf 25,00 €/Stk. geändert.
Artikel IV
§ 6 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt geändert:
Die Gebühr für gepresste Ballen Gras-und Strohabfälle wird von 71,30 €/t auf 143,00 €/t
geändert.
Artikel V
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d) wird wie folgt geändert:
Die Gebühr für Altholz Kat. I-III wird von 17,77 €/t auf 53,05 €/t geändert.
Die Gebühr für Altholz Kat. IV wird von 53,00 €/t auf 100,00 €/t geändert.
Artikel VI
§ 6 Abs. 1 Buchstabe f) erhält folgende Fassung:
Altreifen
Pkw/Krad
ohne Felgen
mit Felgen
2,50 €/Stk.
4,20 €/Stk.
LKW/AS-Reifen
bis 22,5 Zoll (57,15 cm)
ohne Felgen
mit Felgen
20,00 €/Stk.
30,00 €/Stk.
Artikel VII
§ 8 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
entfällt.
Artikel VIII
Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.