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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 - Gebührenkalkulation)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
400 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
03.06.16, 12:01
Aktualisiert
03.06.16, 12:01

Inhalt der Datei

Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 GB IV/60 G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2016 für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen I. 1. 1.1 Grundlagen Abfallaufkommen (nicht verwertbar) Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung) a) Hausmüll b) Sperrmüll c) Asbestabfälle d) Mineralwolle 33.000 t 8.700 t 60 t 35 t 2. Abfallaufkommen (verwertbar) 2.1 2.2 Bodenaushub Bioabfall 2.3 2.7 2.8 Grünabfall Ast- und Strauchwerk Weichorganik Bauschutt (sortiert) Bauschutt (sulfathaltig) Altreifen Lkw 100 Stück/Jahr Pkw 1500 Stück/Jahr Altholz Kat. I - III Altholz Kat. IV Flachglas Papier 3. Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen 4. Abschreibung/Verzinsung 2.4 2.5 2.6 50.000 t 27.000 t 5.500 t 3.500 t 1.200 t 100 t 1.600 Stk. 1.300 t 200 t 50 t 800 t 190 t Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden daher linear auf die Haushaltsjahre entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensstandes verteilt. Die Vermögensgegenstände werden entsprechend Ihrer Nutzung den Hauptkostenträgern Restabfälle, Bio- und Grünabfälle sowie Sonderabfälle zugeordnet. Der kalkulatorische Zinssatz ist auf 4 % festgelegt. Erstellt am: 19.05.2016 Seite 1 von 14 Gesamtkalkulation II Gebührenbedarfsberechnung A) Abfalle zur Beseitigung Anlage 2 zu V 215/2016 1.) Siedlungsabfälle Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall entstehen im Jahr 2016 voraussichtlich jeweils folgende Kosten: Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, Kasse, RPA, Sachkosten Arbeitsplatz usw. 659.778,00 150.671,09 Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen) Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw. 50.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Fremdkosten Wasser-,Abf. U.Gasuntersuchungen Verbrauchsmaterial 10.000,00 1.000,00 25.000,00 Reparatur und Wartung Geräte 15.000,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wasser (Umlage Gebäude) Abwasser Strom (ohne Heizung) Unterhaltsreinigung Flüssiggas 2.500,00 5.000,00 20.000,00 10.000,00 0,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Betriebsstoffe Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Unterhaltung und Betrieb Geschirrmobil Schmierstoffe und Entsorgung Schmierstoffe und Entsorgung usw.) 120.000,00 Dienst- und Schutzkleidung Aus- und Fortbildung Arbeitsschutz Dienstreisen Öffentlichkeitsarbeit 9.000,00 14.000,00 8.000,00 2.000,00 5.000,00 Versicherungen (alle einschließl. Fahrzeugversicherungen) 28.000,00 Geschäftskosten z. B. Bürobedarf (allgemein), Zeitschriften, Fachliteratur, TelefonÖffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen 10.000,00 Erwerb Vermögensgegenstände < 400 € 2.500,00 Konto- und Depotgebühren 700,00 Mitgliedsbeiträge 16.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals (Anteilige Kosten Wiegebereich f. Bodenaushub) 188.900,00 74.300,00 -45.000,00 Gesamte Eigenleistungen Sperr- und Hausmüll 1.382.349,09 Fremdkosten Restabfall (Entsorgung + Transport) Fremdkosten Sperrmüll (Entsorgung und Transport) Gesamtkosten 3.675.760,00 512.343,00 5.570.452,09 Erstellt am: 19.05.2016 Seite 2 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 Ermittlung Gesamtkosten Sperrmüll Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.382.349,09 € /41.700 t * 8700 t) Entsorgungskosten Transportkosten 288.403,77 € 410.901,00 € 101.442,00 € 800.746,77 € Gebühr in Höhe von (800.746,77 €/8.700 t/Jahr) 92,04 € Ermittlung Gesamtkosten Hausmüll Die Kosten für die Entsorgung von Hausmüll ergeben sich wie folgt: Eigenleistungen (1.382.349,09 € /41.700 t * 33.000 t) Entsorgungskosten Transportkosten 1.093.945,32 € 3.207.960,00 € 467.800,00 € 4.769.705,32 € Für die Entsorgung des Hausmülls ist daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von (4.769.705,32 €/33000 t/Jahr) zu erheben. Folgende Verkaufserlöse sind dem Restabfall gebührensenkend zuzuordnen: Elektronikschrott (gem. Ausschreibungsergebnis 2014) Papier Schrott Pro t ergibt sich daher eine Gebührensenkung von 144,54 €/t 61.500,00 € 11.000,00 € 6.000,00 € 78.500,00 € 1,88 € Hieraus ergeben sich Gebühren in Höhe von: 143 € 91 € Hausmüll Sperrmüll Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre wurde die Gebühr für Haus- und Sperrmüll ab 2015 um 20 €/t gesenkt. Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse wird der Hausmüll ab dem 01.08.2016 nochmals um 10 €/t gesenkt. Ab 01.08.2016 werden daher folgende Gebühren festgelegt: 113 € 71 € Hausmüll Sperrmüll Die Finanzierung des Defizits erfolgt über die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung. Gesamtentsorgungskosten Sperr- und Hausmüll 5.570.452,09 € Einnahmen: 4.617.700,00 € 952.752,09 € Sonderpostenentnahme Erstellt am: 19.05.2016 Seite 3 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 2.) Asbestabfälle Asbestabfälle sind auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verbrauchsmaterial (Big Bags) 4.500,00 1.027,65 1.500,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw. 1.000,00 Fremdkosten Entsorgung 5.500,00 Gesamtkosten Jahr 13.527,65 Kostendeckende Gebühr 2016 225,46 €\t Die Gebühren werden ab dem 01.08.2016 wie folgt festgesetzt: 225,46 €\t Einnahmen: 35 t x 209,51 + 25 t x 225,46 € 12.969,35 € 558,30 € Sonderpostenentnahme Erstellt am: 19.05.2016 Seite 4 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 3.) Mineralwolle Mineralwolle ist ebenfalls auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen. Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle fallen im Jahr folgende Kosten an: Personalkosten Kosten für Verwaltungstätigkeit, (AWZ und sonstige z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Verbrauchsmaterial (Big Bags) Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc. Betriebsstoffe 2.000,00 456,73 1.500,00 2.000,00 Fremdkosten Entsorgung 15.000,00 Gesamtkosten Jahr 20.956,73 Für das Jahr 2016 ergibt sich danach eine Gebühr für Mineralwolle von 598,76 €\t Die Gebühren werden ab dem 01.08.2016 wie folgt festgesetzt: 598,76 €/t Einnahmen: 20 t x 429,71 €/t + 15 t x 598,76 €/t 17.575,60 € 3.381,13 € Sonderpostenentnahme Erstellt am: 19.05.2016 Seite 5 von 14 Gesamtkalkulation B) Anlage 2 zu V 215/2016 Abfälle zur Verwertung 4a) Bauschutt Ab dem 01.01.2007 muss der Bauschutt über Dritte entsorgt werden, da er im AWZ nicht mehr verwertet werden kann. Durch die Verwertung des Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Fremdleistungen (Entsorgung) Eigenleistungen 14,52 €/t 7,50€/t Für die Jahre 2016 wird die Gebühr für Bauschutt daher auf festgelegt. 22,00 €/t 4b) Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.) Nicht als Bauschutt entsorgt werden, können sulfathaltigen Baustoffe wie Gasbetonsteine, Gipsputz etc. Dieser muss daher über eine entsprechende Deponie entsorgt werden. Durch die Verwertung des sulfathaltigen Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten: Fremdleistung (Entsorgung) Eigenleistungen 101,15 €/t 7,50 €/t Für die Jahre 2016 wird die Gebühr für sulfathaltigen Bauschutt daher auf festgelegt. 108,50 €/t Erstellt am: 19.05.2016 Seite 6 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen im Jahr 2016 folgende Kosten: Personalkosten einschließl. Arbeitsschutz, Schutzkleidung usw. Overhead und Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.) Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen) (z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) 810.334,45 100.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Fremdkosten Wasser-Kompostuntersuchungen Sonderuntersuchungen Verbrauchsmaterial /Pflegemittel Grünflächenpflege Schmutzwasserentsorgung Ausbringung in der Landwirtschaft Umsetzarbeiten Schredderkosten Reparatur und Wartung Geräte 5.000,00 7.000,00 5.000,00 19.000,00 0,00 100.000,00 15.000,00 52.000,00 35.000,00 7.000,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wasser, Abwasser Unterhaltsreinigung Strom (ohne Heizung) 4.200,00 5.000,00 139.300,00 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.) 150.000,00 Fremdkosten Entsorgung (Transport-Verbrennungskosten Störstoffe) Fremdkosten Entsorgung Bioabfälle 90.000,00 240.000,00 Arbeitsschutz 8.000,00 Öffentlichkeitsarbeit 5.000,00 Fortbildung, Dienstreisen 6.500,00 Dienst- und Schutzkleidung 14.000,00 Geschäftskosten 5.000,00 Erwerb Vermögensgegenstände < 410 € 2.500,00 Versicherungen (alle) 14.000,00 Mitgliedsbeiträge 7.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals abzüglich Verzinsung Maschinen (Ast-Strauchwerk, Weichorganik) Gesamtkosten 2016 Gesamtentsorgungskosten 2016 214.300,00 48.100,00 -18.525,00 2.089.709,45 2.089.709,45 € Kalkulierte Gebühr 2016 77,40 €/t Die Gebühr pro Tonne Bioabfall bleibt daher unverändert auf 71,30 €/t Erstellt am: 19.05.2016 Seite 7 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 Einnahmen: 27.000 t x 71,30 €/t 1.925.100,00 €\t 164.609,45 € Sonderpostenentnahme Erstellt am: 19.05.2016 Seite 8 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Ast-Strauchwerk) entstehen im Jahr folgende Kosten (61,5 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser (75.000 € *61,5%) 46.125,00 Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage) 25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 € 36.613,19 Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 52000 € * 0,1 Radladereinsatz (1/2) Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 € - 75 % = 18.525 €) Wartungskosten (10.000,00 € - 75 % = 7.500 €) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € - 75 % = 14.400 €) Versicherung (600 - 75 % = 450 €) 11.392,88 4.612,50 11.808,00 276,75 Stromverbrauch 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 0,00 Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 0,00 0,75 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalkosten und Overhead) 45.305,06 Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage 2.399,00 Verwertung bleibelasteter Kompost 0,00 Erlöse für Mulch und Brennstoff 17.000,00 141.532,38 € Gesamtkosten Jahr 25,73 € Preis pro t Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brennstoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert. 0,00 € Die Gebühr für Ast- und Strauchwerk wird auf festgesetzt. 141.532,38 € Sonderpostenentnahme Erstellt am: 19.05.2016 Seite 9 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Weichorganik) entstehen im Jahr 2015 folgende Kosten (38,5 % der Gesamtkosten Grünabfall): Niederschlagswasser (75000*38,5%) 28.875,00 Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle) Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage) 25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 € 23.299,31 Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle) Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO 52000 € * 0,1 5.200,00 Radladereinsatz (1/2) Terex 6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 € - 75 % = 18.525 €) Wartungskosten (10.000,00 € - 75 % = 7.500 €) Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € - 75 % = 14.400 €) Versicherung (600 - 75 % = 450 €) 7.132,13 2.887,50 7.392,00 173,25 Stromverbrauch 1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt. 900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen 9.300,00 Unterhaltung Bauteil Abschreibung Tunnel 30.000 €/Jahr/15 Boxen 0,00 2000,00 0,75 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalkosten und Overhead) 28.361,70 Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage 1.501,00 Erlöse für Mulch und Brennstoff 1.500,00 114.621,88 € Gesamtkosten Jahr Verwogen werden jährlich ca. 800 t. Die restlichen 2.700 t werden über die Kleinmengenregelung (unter 200 kg) zu 2,50 € angeliefert. Da diese nicht kostendeckend ist, wird der Restbetrag aus dem bestehenden Sonderposten entnommen. 45,03 €/t Die Gebühr für Grünabfälle (Weichorganik)bleibt auf festgesetzt. 800 t x 45,03 € Kleinmengenregelung 1 m³ = 2,50 € ca. 36.024,00 € 25.000,00 € 61.024,00 € 53.597,88 € Sonderpostenentnahme Erstellt am: 19.05.2016 Seite 10 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden. Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet. 7. Altreifen Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten umgelegt. An Entsorgungskosten fallen an: PKW-Reifen o. F. PKW-Reifen m. F. LKW/Landmaschinenreifen o. F. bis 22.5 Zoll (57,15 cm) LKW/Landmaschinenreifen m. F. bis 22,5 Zoll (57,15 cm) 0,82 €/Stk. 0,95 €/Stk. 9,52 €/Stk. 14,52 €/Stk. An Selbstkosten fallen an: PKW-Reifen o.F. PKW-Reifen m.F. LKW/Landmaschinenreifen o. F. bis 22.5 Zoll (57,15 cm) LKW/Landmaschinenreifen m. F. bis 22,5 Zoll (57,15 cm) 1,60 €/Stk. 3,20 €/Stk. 10,00 €/Stk. 15,00 €/Stk. Für Reifen werden daher folgende Gebühren festgelegt: PKW/Krad ohne Felge PKW/Krad mit Felge LKW/Landmaschinenreifen o. F. bis 22.5 Zoll (57,15 cm) LKW/Landmaschinenreifen m. F. bis 22,5 Zoll (57,15 cm) 2,50 €/Stk. 4,20 €/Stk. 20,00 €/Stk. 30,00 €/Stk. Erstellt am: 19.05.2016 Seite 11 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 8a) Altholz Kat. I-III Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz 4.460,00 1.018,51 Haltung von Fahrzeugen (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc. Betriebsstoffe 1.600,00 Dienst- und Schutzkleidung Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten) Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft) Fremdkosten Entsorgung 61.880,00 Gesamtkosten 2016 68.958,51 Für die Entsorgung des Altholz ergibt sich daher eine kostendeckende Gebühr in Höhe von Die Gebühr für Altholz Kat I-III wird daher ab dem 01.08.2016 auf festgelegt 53,05 €/t 53,05 €/t Einnahmen: 758 t x 17,77 €/t + 542 x 53,05 42.222,76 € Sonderpostenentnahme 26.735,75 € 8b) Altholz Kat. IV Ebenfalls separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt wird Altholz der Kat. IV. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. 90,00 €/t 10,00 €/t Fremdleistungen (Entsorgung/Transport) Eigenleistungen Die Gebühr für Altholz Kat. IV wird daher ab dem 01.08.2016 auf festgelegt. 200 x 100,00 €/t 100,00 €/t 20.000,00 € Einnahmen: 117 t x 53,00 €/t + 83 t x 100,00 €/t 14.501,00 € 5.499,00 € Sonderpostenentnahme Erstellt am: 19.05.2016 Seite 12 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 9. Flachglas Entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Fremdleistungen (Verwertung) Eigenleistungen 20,00 €/t 20,00 €/t Für die Jahre 2016 wird die Gebühr für Flachglas daher auf festgelegt. 40,00 €/t 10. Bodenaushub Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die Rekultivierungsvorgaben differenziert zu betrachten ist. Soweit nach Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft unabdingbar. Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht, ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben. Die Gebühr für Bodenaushub wurde im September 2012 neu kalkuliert. Die Abfallmenge wurde auf die durchschnittliche Menge der letzten 2 Jahre angepasst. Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von C) 2,60 €/t Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen 11. Elektro- und Elektronikschrott Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln. Erstellt am: 19.05.2016 Seite 13 von 14 Gesamtkalkulation Anlage 2 zu V 215/2016 12. Diverse Sonderabfälle Personalkosten Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit, (z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.) 81.000,00 18.497,67 Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.) 12.000,00 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Wasser-,Abf.U. Gasuntersuchungen Verbrauchsmaterial 0,00 9.037,00 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Wasser (Umlage Gebäude) Abwasser Strom (ohne Heizung) Gebäudeversicherung Unterhaltsreinigung 500,00 500,00 1.000,00 2.000,00 100,00 Geräteunterhaltung 3.000,00 Haltung von Fahrzeugen+ ILB Tankstelle + Versicherung (z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.) Dienst- und Schutzkleidung Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten) Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft) Dienstreisen Fremdkosten Entsorgung 31.000,00 2.000,00 1.500,00 4.000,00 1.000,00 70.000,00 Kalkulatorische Abschreibungen Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals 1.600,00 400,00 Gesamtkosten 2016 Aus der Anlage 1 ist die Art und Menge der jährlich anfallenden Sonderabfälle ersichtlich. 239.134,67 Ebenfalls ersichtlich sind die sonstigen Sach- und Personalkosten Die Gebühren für Sonderabfälle werden ab dem 01.08.2016 wie folgt festgesetzt: 1,50 €\kg 4,70 €/kg 1,50 €\kg 2,20 €\kg 1,55 €\kg 2,30 €/kg 1,10 €/kg 4,90 €\kg 2,65 €\kg 1,30 €\kg 13,00 €\kg - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Dispersionsfarben - Feuerlöscher Aufgrund Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen erfolgt die Sondermüllannahme für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab 01.08.2016 kostenlos. Die o. a. Gebühren gelten jedoch für schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen (Kleingewerbe bis 500 kg/Jahr.) Erstellt am: 19.05.2016 Seite 14 von 14