Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
400 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
03.06.16, 12:01
Aktualisiert
03.06.16, 12:01
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
GB IV/60
G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2016
für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen
I.
1.
1.1
Grundlagen
Abfallaufkommen (nicht verwertbar)
Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung)
a) Hausmüll
b) Sperrmüll
c) Asbestabfälle
d) Mineralwolle
33.000 t
8.700 t
60 t
35 t
2.
Abfallaufkommen (verwertbar)
2.1
2.2
Bodenaushub
Bioabfall
2.3
2.7
2.8
Grünabfall
Ast- und Strauchwerk
Weichorganik
Bauschutt (sortiert)
Bauschutt (sulfathaltig)
Altreifen
Lkw
100 Stück/Jahr
Pkw
1500 Stück/Jahr
Altholz Kat. I - III
Altholz Kat. IV
Flachglas
Papier
3.
Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen
4.
Abschreibung/Verzinsung
2.4
2.5
2.6
50.000 t
27.000 t
5.500 t
3.500 t
1.200 t
100 t
1.600 Stk.
1.300 t
200 t
50 t
800 t
190 t
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten werden daher linear auf die Haushaltsjahre entsprechend
der Nutzungsdauer des Vermögensstandes verteilt.
Die Vermögensgegenstände werden entsprechend Ihrer Nutzung den
Hauptkostenträgern Restabfälle, Bio- und Grünabfälle sowie Sonderabfälle
zugeordnet.
Der kalkulatorische Zinssatz ist auf 4 % festgelegt.
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
II
Gebührenbedarfsberechnung
A)
Abfalle zur Beseitigung
Anlage 2 zu V 215/2016
1.) Siedlungsabfälle
Im Rahmen der Entsorgung von Siedlungsabfall entstehen im Jahr 2016 voraussichtlich jeweils
folgende Kosten:
Personalkosten
Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit,
Kasse, RPA, Sachkosten Arbeitsplatz usw.
659.778,00
150.671,09
Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen)
Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.
50.000,00
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Fremdkosten
Wasser-,Abf. U.Gasuntersuchungen
Verbrauchsmaterial
10.000,00
1.000,00
25.000,00
Reparatur und Wartung Geräte
15.000,00
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Wasser (Umlage Gebäude)
Abwasser
Strom (ohne Heizung)
Unterhaltsreinigung
Flüssiggas
2.500,00
5.000,00
20.000,00
10.000,00
0,00
Haltung von Fahrzeugen
(z. B. Betriebsstoffe
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV,
Unterhaltung und Betrieb Geschirrmobil
Schmierstoffe und Entsorgung
Schmierstoffe und Entsorgung usw.)
120.000,00
Dienst- und Schutzkleidung
Aus- und Fortbildung
Arbeitsschutz
Dienstreisen
Öffentlichkeitsarbeit
9.000,00
14.000,00
8.000,00
2.000,00
5.000,00
Versicherungen (alle einschließl. Fahrzeugversicherungen)
28.000,00
Geschäftskosten
z. B. Bürobedarf (allgemein), Zeitschriften, Fachliteratur, TelefonÖffentliche Bekanntmachungen, Dienstreisen
10.000,00
Erwerb Vermögensgegenstände < 400 €
2.500,00
Konto- und Depotgebühren
700,00
Mitgliedsbeiträge
16.000,00
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals
(Anteilige Kosten Wiegebereich f. Bodenaushub)
188.900,00
74.300,00
-45.000,00
Gesamte Eigenleistungen Sperr- und Hausmüll
1.382.349,09
Fremdkosten Restabfall (Entsorgung + Transport)
Fremdkosten Sperrmüll (Entsorgung und Transport)
Gesamtkosten
3.675.760,00
512.343,00
5.570.452,09
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
Ermittlung Gesamtkosten Sperrmüll
Die Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll ergeben sich wie
folgt:
Eigenleistungen (1.382.349,09 € /41.700 t * 8700 t)
Entsorgungskosten
Transportkosten
288.403,77 €
410.901,00 €
101.442,00 €
800.746,77 €
Gebühr in Höhe von (800.746,77 €/8.700 t/Jahr)
92,04 €
Ermittlung Gesamtkosten Hausmüll
Die Kosten für die Entsorgung von Hausmüll ergeben sich wie
folgt:
Eigenleistungen (1.382.349,09 € /41.700 t * 33.000 t)
Entsorgungskosten
Transportkosten
1.093.945,32 €
3.207.960,00 €
467.800,00 €
4.769.705,32 €
Für die Entsorgung des Hausmülls ist daher eine kostendeckende
Gebühr in Höhe von (4.769.705,32 €/33000 t/Jahr)
zu erheben.
Folgende Verkaufserlöse sind dem Restabfall gebührensenkend
zuzuordnen:
Elektronikschrott (gem. Ausschreibungsergebnis 2014)
Papier
Schrott
Pro t ergibt sich daher eine Gebührensenkung von
144,54 €/t
61.500,00 €
11.000,00 €
6.000,00 €
78.500,00 €
1,88 €
Hieraus ergeben sich Gebühren in Höhe von:
143 €
91 €
Hausmüll
Sperrmüll
Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen
der Vorjahre wurde die Gebühr für Haus- und Sperrmüll ab 2015 um 20 €/t gesenkt.
Aufgrund nunmehr vorliegender Jahresabschlüsse wird der Hausmüll ab dem
01.08.2016 nochmals um 10 €/t gesenkt.
Ab 01.08.2016 werden daher folgende Gebühren festgelegt:
113 €
71 €
Hausmüll
Sperrmüll
Die Finanzierung des Defizits erfolgt über die Entnahme aus dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung.
Gesamtentsorgungskosten Sperr- und Hausmüll
5.570.452,09 €
Einnahmen:
4.617.700,00 €
952.752,09 €
Sonderpostenentnahme
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
2.) Asbestabfälle
Asbestabfälle sind auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden
danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen.
Personalkosten
Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit,
(z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung,
Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Verbrauchsmaterial (Big Bags)
4.500,00
1.027,65
1.500,00
Haltung von Fahrzeugen
(z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen,
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.
1.000,00
Fremdkosten Entsorgung
5.500,00
Gesamtkosten Jahr
13.527,65
Kostendeckende Gebühr 2016
225,46 €\t
Die Gebühren werden ab dem 01.08.2016 wie folgt festgesetzt:
225,46 €\t
Einnahmen:
35 t x 209,51 + 25 t x 225,46 €
12.969,35 €
558,30 €
Sonderpostenentnahme
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
3.) Mineralwolle
Mineralwolle ist ebenfalls auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert. Die befüllten Container werden
danach zur Entsorgungsanlage befördert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten für Zwischenlagerung und Transport hinzuzurechnen.
Im Rahmen der Entsorgung von Mineralwolle fallen im Jahr folgende Kosten an:
Personalkosten
Kosten für Verwaltungstätigkeit,
(AWZ und sonstige z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement
Datenverarbeitung, Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Verbrauchsmaterial (Big Bags)
Haltung von Fahrzeugen
(z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen,
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc.
Betriebsstoffe
2.000,00
456,73
1.500,00
2.000,00
Fremdkosten Entsorgung
15.000,00
Gesamtkosten Jahr
20.956,73
Für das Jahr 2016 ergibt sich danach eine Gebühr für Mineralwolle von
598,76 €\t
Die Gebühren werden ab dem 01.08.2016 wie folgt festgesetzt:
598,76 €/t
Einnahmen:
20 t x 429,71 €/t + 15 t x 598,76 €/t
17.575,60 €
3.381,13 €
Sonderpostenentnahme
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
B)
Anlage 2 zu V 215/2016
Abfälle zur Verwertung
4a) Bauschutt
Ab dem 01.01.2007 muss der Bauschutt über Dritte entsorgt werden, da er im
AWZ nicht mehr verwertet werden kann.
Durch die Verwertung des Bauschutts entstehen pro Tonne folgende Kosten:
Fremdleistungen (Entsorgung)
Eigenleistungen
14,52 €/t
7,50€/t
Für die Jahre 2016 wird die Gebühr für Bauschutt daher auf
festgelegt.
22,00 €/t
4b) Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.)
Nicht als Bauschutt entsorgt werden, können sulfathaltigen Baustoffe wie
Gasbetonsteine, Gipsputz etc. Dieser muss daher über eine entsprechende
Deponie entsorgt werden.
Durch die Verwertung des sulfathaltigen Bauschutts entstehen pro Tonne folgende
Kosten:
Fremdleistung (Entsorgung)
Eigenleistungen
101,15 €/t
7,50 €/t
Für die Jahre 2016 wird die Gebühr für sulfathaltigen Bauschutt
daher auf
festgelegt.
108,50 €/t
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen
Im Rahmen der Verwertung von Bioabfall entstehen im Jahr
2016 folgende Kosten:
Personalkosten einschließl. Arbeitsschutz, Schutzkleidung usw.
Overhead und Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit,
(z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung,
Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.)
Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen)
(z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.)
810.334,45
100.000,00
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Fremdkosten
Wasser-Kompostuntersuchungen
Sonderuntersuchungen
Verbrauchsmaterial /Pflegemittel
Grünflächenpflege
Schmutzwasserentsorgung
Ausbringung in der Landwirtschaft
Umsetzarbeiten
Schredderkosten
Reparatur und Wartung Geräte
5.000,00
7.000,00
5.000,00
19.000,00
0,00
100.000,00
15.000,00
52.000,00
35.000,00
7.000,00
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Wasser, Abwasser
Unterhaltsreinigung
Strom (ohne Heizung)
4.200,00
5.000,00
139.300,00
Haltung von Fahrzeugen
(z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen,
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.)
150.000,00
Fremdkosten Entsorgung (Transport-Verbrennungskosten Störstoffe)
Fremdkosten Entsorgung Bioabfälle
90.000,00
240.000,00
Arbeitsschutz
8.000,00
Öffentlichkeitsarbeit
5.000,00
Fortbildung, Dienstreisen
6.500,00
Dienst- und Schutzkleidung
14.000,00
Geschäftskosten
5.000,00
Erwerb Vermögensgegenstände < 410 €
2.500,00
Versicherungen (alle)
14.000,00
Mitgliedsbeiträge
7.000,00
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals
abzüglich Verzinsung Maschinen (Ast-Strauchwerk, Weichorganik)
Gesamtkosten 2016
Gesamtentsorgungskosten 2016
214.300,00
48.100,00
-18.525,00
2.089.709,45
2.089.709,45 €
Kalkulierte Gebühr 2016
77,40 €/t
Die Gebühr pro Tonne Bioabfall bleibt daher unverändert auf
71,30 €/t
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
Einnahmen:
27.000 t x 71,30 €/t
1.925.100,00 €\t
164.609,45 €
Sonderpostenentnahme
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen
Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Ast-Strauchwerk) entstehen im Jahr
folgende Kosten (61,5 % der Gesamtkosten Grünabfall):
Niederschlagswasser
(75.000 € *61,5%)
46.125,00
Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle)
Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST
und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage)
25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 €
36.613,19
Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle)
Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO
52000 € * 0,1
Radladereinsatz (1/2) Terex
6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung
Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 € - 75 % = 18.525 €)
Wartungskosten (10.000,00 €
- 75 % = 7.500 €)
Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € - 75 % = 14.400 €)
Versicherung (600 - 75 % = 450 €)
11.392,88
4.612,50
11.808,00
276,75
Stromverbrauch
1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt.
900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen
0,00
Unterhaltung Bauteil
Abschreibung Tunnel
30.000 €/Jahr/15 Boxen
0,00
0,00
0,75 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalkosten und Overhead)
45.305,06
Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage
2.399,00
Verwertung bleibelasteter Kompost
0,00
Erlöse für Mulch und Brennstoff
17.000,00
141.532,38 €
Gesamtkosten Jahr
25,73 €
Preis pro t
Aufgrund erwarteter Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen
der Vorjahre sowie aufgrund höherer Erlöse für Mulch und Brennstoffe im Vorjahr werden die Kosten für die Verwertung aus dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallentsorgung finanziert.
0,00 €
Die Gebühr für Ast- und Strauchwerk wird auf
festgesetzt.
141.532,38 €
Sonderpostenentnahme
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
5. Kompostierung Grünabfälle/Bio-Abfall aus Haushaltungen
Im Rahmen der Verwertung von Grünabfall (Weichorganik) entstehen im Jahr
2015 folgende Kosten (38,5 % der Gesamtkosten Grünabfall):
Niederschlagswasser
(75000*38,5%)
28.875,00
Zerkleinerung Gabco 0 - 160 mm (100 % Grünabfälle)
Konditionen: 1,95 € je m³ gehäckseltem Material + 19 % MWST
und Maschinengestellungskosten 1900 €/Jahr(150 € * 1,19 * 10,5 Einsatztage)
25.000 m³ * 1,95 € *1,19+1900 €=59.912,50 €
23.299,31
Umsetzen Gabco (10 % Grün-/90 % Bioabfälle)
Konditionen: 10 % der tatsächlichen Umsetzkosten GABCO
52000 € * 0,1
5.200,00
Radladereinsatz (1/2) Terex
6 Jahre Abschreibung/mittlere Verzinsung
Abschreibung/Verzinsung (24.700,00 € - 75 % = 18.525 €)
Wartungskosten (10.000,00 €
- 75 % = 7.500 €)
Betriebsstoffe (gemittelt aus tatsächlichen Kosten) (19.200,00 € - 75 % = 14.400 €)
Versicherung (600 - 75 % = 450 €)
7.132,13
2.887,50
7.392,00
173,25
Stromverbrauch
1 Box wird ganzjährig zur Erzeugung von Mulchkompost genutzt.
900.000 KW *15.5 Cent/KW/15 Boxen
9.300,00
Unterhaltung Bauteil
Abschreibung Tunnel
30.000 €/Jahr/15 Boxen
0,00
2000,00
0,75 Mitarbeiter nur Grünabfall (Personalkosten und Overhead)
28.361,70
Störstoffe (5% f. Grünabfall/95% f. Bioabfall) nach Preisanfrage
1.501,00
Erlöse für Mulch und Brennstoff
1.500,00
114.621,88 €
Gesamtkosten Jahr
Verwogen werden jährlich ca. 800 t. Die restlichen 2.700 t werden über die
Kleinmengenregelung (unter 200 kg) zu 2,50 € angeliefert. Da diese nicht kostendeckend ist, wird der Restbetrag aus dem bestehenden Sonderposten entnommen.
45,03 €/t
Die Gebühr für Grünabfälle (Weichorganik)bleibt auf
festgesetzt.
800 t x 45,03 €
Kleinmengenregelung 1 m³ = 2,50 €
ca.
36.024,00 €
25.000,00 €
61.024,00 €
53.597,88 €
Sonderpostenentnahme
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
6. Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten
Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren
Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der
Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden.
Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis
steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet.
7. Altreifen
Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die Selbstkosten
(Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten umgelegt.
An Entsorgungskosten fallen an:
PKW-Reifen o. F.
PKW-Reifen m. F.
LKW/Landmaschinenreifen o. F. bis 22.5 Zoll (57,15 cm)
LKW/Landmaschinenreifen m. F. bis 22,5 Zoll (57,15 cm)
0,82 €/Stk.
0,95 €/Stk.
9,52 €/Stk.
14,52 €/Stk.
An Selbstkosten fallen an:
PKW-Reifen o.F.
PKW-Reifen m.F.
LKW/Landmaschinenreifen o. F. bis 22.5 Zoll (57,15 cm)
LKW/Landmaschinenreifen m. F. bis 22,5 Zoll (57,15 cm)
1,60 €/Stk.
3,20 €/Stk.
10,00 €/Stk.
15,00 €/Stk.
Für Reifen werden daher folgende Gebühren festgelegt:
PKW/Krad ohne Felge
PKW/Krad mit Felge
LKW/Landmaschinenreifen o. F. bis 22.5 Zoll (57,15 cm)
LKW/Landmaschinenreifen m. F. bis 22,5 Zoll (57,15 cm)
2,50 €/Stk.
4,20 €/Stk.
20,00 €/Stk.
30,00 €/Stk.
Erstellt am: 19.05.2016
Seite 11 von 14
Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
8a) Altholz Kat. I-III
Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat
gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung
erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung.
Personalkosten
Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit,
(z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung,
Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz
4.460,00
1.018,51
Haltung von Fahrzeugen
(z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen,
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, etc.
Betriebsstoffe
1.600,00
Dienst- und Schutzkleidung
Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten)
Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft)
Fremdkosten Entsorgung
61.880,00
Gesamtkosten 2016
68.958,51
Für die Entsorgung des Altholz ergibt sich daher eine kostendeckende
Gebühr in Höhe von
Die Gebühr für Altholz Kat I-III wird daher ab dem 01.08.2016 auf
festgelegt
53,05 €/t
53,05 €/t
Einnahmen:
758 t x 17,77 €/t + 542 x 53,05
42.222,76 €
Sonderpostenentnahme
26.735,75 €
8b) Altholz Kat. IV
Ebenfalls separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung
zugeführt wird Altholz der Kat. IV. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen
einer Drittbeauftragung.
90,00 €/t
10,00 €/t
Fremdleistungen (Entsorgung/Transport)
Eigenleistungen
Die Gebühr für Altholz Kat. IV wird daher ab dem 01.08.2016 auf
festgelegt.
200 x 100,00 €/t
100,00 €/t
20.000,00 €
Einnahmen:
117 t x 53,00 €/t + 83 t x 100,00 €/t
14.501,00 €
5.499,00 €
Sonderpostenentnahme
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
9. Flachglas
Entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung
Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne
Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt.
Fremdleistungen (Verwertung)
Eigenleistungen
20,00 €/t
20,00 €/t
Für die Jahre 2016 wird die Gebühr für Flachglas daher auf
festgelegt.
40,00 €/t
10. Bodenaushub
Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern für
Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern dies geschieht, ist der
Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht mittel- und langfristig ein erheblicher
Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten nachkommen zu können, wobei der anfallende
Bodenaushub im Hinblick auf die Rekultivierungsvorgaben differenziert zu betrachten ist. Soweit nach
Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese an der
Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt aber z.Zt. ein
entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im notwendigen Umfang betreiben zu
können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft unabdingbar.
Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht, ist abzuweisen
und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist ebenfalls - auch in der Zukunft - eine
Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben.
Die Gebühr für Bodenaushub wurde im September 2012 neu kalkuliert.
Die Abfallmenge wurde auf die durchschnittliche Menge der letzten 2 Jahre
angepasst.
Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von
C)
2,60 €/t
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen
11. Elektro- und Elektronikschrott
Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der
Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die
Restmüllgebühr abzuwickeln.
Erstellt am: 19.05.2016
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Gesamtkalkulation
Anlage 2 zu V 215/2016
12. Diverse Sonderabfälle
Personalkosten
Gemeinkosten für Verwaltungstätigkeit,
(z. B. Kasse, RPA, Immobilienmanagement, Datenverarbeitung,
Druckerei, Sachkosten Arbeitsplatz usw.)
81.000,00
18.497,67
Unterhaltung (Grundstücke und bauliche Anlagen
z. B. Bauteil, Maschinenteil, Elektroteil usw.)
12.000,00
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Wasser-,Abf.U. Gasuntersuchungen
Verbrauchsmaterial
0,00
9.037,00
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Wasser (Umlage Gebäude)
Abwasser
Strom (ohne Heizung)
Gebäudeversicherung
Unterhaltsreinigung
500,00
500,00
1.000,00
2.000,00
100,00
Geräteunterhaltung
3.000,00
Haltung von Fahrzeugen+ ILB Tankstelle + Versicherung
(z. B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen,
Instandhaltung, Reparaturen, TÜV, Betriebsstoffe usw.)
Dienst- und Schutzkleidung
Fortbildung (einschließl. Ausbildungskosten)
Arbeitsschutz (betriebsmedizinischer Dienst, Sicherheitsfachkraft)
Dienstreisen
Fremdkosten Entsorgung
31.000,00
2.000,00
1.500,00
4.000,00
1.000,00
70.000,00
Kalkulatorische Abschreibungen
Kalk. Verzinsung des Anlagekapitals
1.600,00
400,00
Gesamtkosten 2016
Aus der Anlage 1 ist die Art und Menge der jährlich anfallenden
Sonderabfälle ersichtlich.
239.134,67
Ebenfalls ersichtlich sind die sonstigen Sach- und Personalkosten
Die Gebühren für Sonderabfälle werden ab dem 01.08.2016 wie folgt festgesetzt:
1,50 €\kg
4,70 €/kg
1,50 €\kg
2,20 €\kg
1,55 €\kg
2,30 €/kg
1,10 €/kg
4,90 €\kg
2,65 €\kg
1,30 €\kg
13,00 €\kg
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Dispersionsfarben
- Feuerlöscher
Aufgrund Verbesserungen bei den Jahresabschlüssen erfolgt die Sondermüllannahme
für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab 01.08.2016 kostenlos. Die o. a.
Gebühren gelten jedoch für schadstoffhaltige Abfälle aus Gewerbe- und
Dienstleistungsunternehmen (Kleingewerbe bis 500 kg/Jahr.)
Erstellt am: 19.05.2016
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