Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
206 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
08.06.16, 08:50
Aktualisiert
08.06.16, 08:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu V 215/2016
Gegenüberstellung Gebührensatzung
Alte Fassung
Neue Fassung
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
§ 4 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
beträgt derzeit
Die Gebühr für Abfälle nach § 4 Abs. 1 Buchstabe a)
123,00 €/t beträgt ab dem 01.08.2016
§ 4 Abs. 1 Buchstabe c)
Die Gebühr für Kleinmengen (Gewicht unter 200 kg) über 1 m³
nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c) beträgt derzeit
§ 4 Abs. 1 Buchstabe c)
Die Gebühr für Kleinmengen (Gewicht unter 200 kg) über 1 m³
25,00 € nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c) beträgt ab dem 01.08.2016
§ 5 Abs. 1
20,00 €
§ 5 Abs. 1
Die Gebühren für Sonderabfälle nach § 5 Abs. 1 betragen derzeit:
Ölverunreinigte Betriebsmittel
Laborchemikalien
Farben/Lacke
Säuren/Laugen
Lösemittel
Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittel
Spraydosen
Dispersionsfarben
Feuerlöscher
113,00 €/t
Die Gebühren für Sonderabfälle nach § 5 Abs. 1 betragen ab dem
01.08.2016 - nur für Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen -
1,00 €/kg
3,50 €/kg
1,30 €/kg
2,50 €/kg
1,80 €/kg
3,70 €/kg
2,40 €/kg
0,90 €/kg
14,40 €/Stk.
Ölverunreinigte Betriebsmittel
Laborchemikalien
Farben/Lacke
Säuren/Laugen
Lösemittel
Pflanzenschutz-und Schädlingsbekämpfungsmittel
Spraydosen
Dispersionsfarben
Feuerlöscher
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1,50 €/kg
4,70 €/kg
1,50 €/kg
2,20 €/kg
1,55 €/kg
2,30 €/kg
2,65 €/kg
1,30 €/kg
13,00 €/Stk.
Anlage 3 zu V 215/2016
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
sowie Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
nach § 5 Abs. 1 beträgt derzeit
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für asbesthaltige Baustoffe (ASN 17 06 05)
sowie Abfälle aus der Asbestverarbeitung (ASN 06 13 04)
209,51 €/t nach § 5 Abs. 1 beträgt ab dem 01.08.2016
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
nach § 5 Abs. 1 beträgt derzeit
Die Gebühr für einen PP Mineralfasersack beträgt derzeit
§ 5 Abs. 1
Die Gebühr für Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen
besteht oder solche enthält (ASN 17 06 03)
429,71 €/t nach § 5 Abs. 1 beträgt ab dem 01.08.2016
17,50 €/Stk Die Gebühr für einen PP Mineralfasersack beträgt ab dem 01.08.2016
§ 6 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für gepresste Ballen Gras- und Strohabfälle
nach § 6 Abs. 1, Buchstabe a) beträgt derzeit
598,76 €/t
25,00 €/Stk
§ 6 Abs. 1 Buchstabe a)
Die Gebühr für gepresste Ballen Gras- und Strohabfälle
71,30 €/t nach § 6 Abs. 1, Buchstabe a) beträgt ab dem 01.08.2016
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe d) beträgt derzeit die Gebühr für
Altholz, Kat. I-III
Altholz, Kat. IV
225,46 €/t
143,00 €/t
§ 6 Abs. 1 Buchstabe d)
Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe d) beträgt die Gebühr ab 01.08.2016 für
17,77 €/t Altholz, Kat. I-III
53,00 €/t Altholz, Kat. IV
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53,05 €/t
100,00 €/t
Anlage 3 zu V 215/2016
§ 6 Abs. 1 Buchstabe f)
Die Gebühren für Altreifen gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe f) betragen
derzeit
Altreifen von PKW/Krad ohne Felgen
Altreifen von PKW/Krad mit Felgen
LKW/Landmaschinen etc. bis 1,80 m Standhöhe ohne Felgen
LKW/Landmaschinen etc. bis 1,80 m Standhöhe mit Felgen
LKW/Landmaschinen etc.größer 1,80 m Standhöhe ohne Felgen
LKW/Landmaschinen etc.größer 1,80 m Standhöhe mit Felgen
§ 6 Abs. 1 Buchstabe f)
2,50 €/Stk
4,20 €/Stk
20,00 €/Stk
30,00 €/Stk
50,00 €/Stk
60,00 €/Stk
Die Gebühren für Altreifen gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe f) betragen
ab dem 01.08.2016
Altreifen von PKW/Krad ohne Felgen
Altreifen von PKW/Krad mit Felgen
LKW/Landmaschinen bis 22.5 Zoll (57,15 cm) ohne Felgen
LKW/Landmaschinen bis 22.5 Zoll (57,15 cm) mit Felgen
entfällt
entfällt
§ 8 Abs. 2
§ 8 Abs. 2
entfällt
Für schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten werden keine
Gebühren erhoben, sofern die Gesamtanlieferungsmenge bei einer
gewichtsmäßigen Erfassung unter 1 kg liegt.
Bei Gewerbebetrieben wird mindestens der Preis für 1 kg
berechnet, auch wenn die Menge unter 1 kg liegt.
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2,50 €/Stk
4,20 €/Stk
20,00 €/Stk
30,00 €/Stk