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Beschlussvorlage GB (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01
Beschlussvorlage GB (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 224/2016 18.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung - Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Linden Tel.: 02251/15 563 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Kreiskämmerer X Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich "Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch notwendige redaktionelle Änderungen in der Vergütungsvereinbarung vorzunehmen. 2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den Stellenplan 2017 vorzusehen. -2- Begründung: Der Kreistag hat zum Antrag Nr. 29/2014 am 10.12.2014 beschlossen, dass 1. die Verwaltung aufgefordert wird, angesichts der steigenden Anzahl von Integrationshelfern/Schulbegleitungen ein Konzept zu entwickeln, wie dieses Förderinstrument weiterentwickelt werden kann. Dies gilt in gleicher Weise für die (Förder)Schulen im Kreis wie auch für die Kindertagesstätten. 2. die bestehende Integrationsstelle aus Mitteln der Inklusionspauschale weiterzuführen. Der Punkt 2 des Beschlusses ist zwischenzeitlich umgesetzt worden. Zu Punkt 1 kann als Ergebnis zahlreich geführter Gespräche mit allen Beteiligten festgehalten werden: a) Auf Grund der jahrelangen guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk sollte die Koordination der Schulbegleiter/Integrationshelfer bei der Diakonie verbleiben. Insbesondere die Flexibilität des Diakonischen Werkes im Falle von personellen Ausfällen der eingesetzten Schulbegleiter/Integrationshelfer spricht dafür. b) In Zusammenarbeit aller Beteiligter konnten in der Vergangenheit in vielen Fällen bereits "Poolbildungen" umgesetzt werden, was zu einer Aufwandsreduzierung geführt hat. In diesen Fällen werden mehrere Hilfeempfänger durch einen gemeinsamen Helfer betreut, ohne dass es zu Qualitätseinbußen kommt. c) Die im Jahr 2009 mit dem Diakonischen Werk geschlossene Vergütungsvereinbarung, wonach zuletzt ca. 320.000 €/a an Gemeinkostenzuschlägen (Overhead) an das Diakonische Werk gezahlt wurden, wird zum 01.01.2017 dergestalt umgestellt, dass die Diakonie einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 200.000 € erhält, zunächst für die nächsten 5 Jahre. Hierin sind die Personalkosten der Diakonie ebenso enthalten wie der Aufwand für Vertretungen, der bisher gesondert abgerechnet wurde. Auf der Grundlage der Datenbasis 2015 führt dies jährlich zu einer Aufwandsreduzierung von ca. 120.000 €. Soweit während der Vertragslaufzeit die Zahl der Integrationshilfen um mehr als 20 % ansteigt, steht dem Diakonischen Werk ein Begehr zur Vertragsanpassung zu. d) Um ggf. weitere Optimierungen zu erzielen, wird vorgeschlagen, auch für den schulischen Bereich eine Kreisstelle zur Koordinierung von Hilfeplangesprächen im Einzelfall einzurichten. Ziel muss es dabei sein, zum einen die notwendigen Hilfen zu organisieren, zum anderen aber auch den Ressourcenverbrauch wirtschaftlich zu gestalten. Diese Stelle (ggf. 2 Halbtagsstellen) sollte wie die Integrationsstelle im Kita-Bereich in der Abteilung Jugend und Familie geschaffen werden. Damit kann die bewährte Steuerung der Hilfeplanung im Einzelfall neben dem Kita-Bereich auch im schulischen Bereich umgesetzt werden. Die Finanzierung der Stelle kann aus den eingesparten Mitteln durch die Vertragsanpassung mit der Diakonie erfolgen. e) Aufgabe der kreiseigenen Koordinierungsstellen ist auch die weitere Fortschreibung/Entwicklung dieses Inklusionsbereiches. gez. i.V. Poth Landrat -3- Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)