Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
01.06.16, 12:01
Aktualisiert
01.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 224/2016
18.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Leistungsvereinbarung gem. §§ 75 ff. SGB XII für den Leistungsbereich Integrationshilfe in
Förder- und Regelschulen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung
- Änderung der damit verbundenen Vergütungsvereinbarung vom 12.02.2009 mit Wirkung
zum 01.01.2017 mit dem Diakonischen Werk Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Linden
Tel.: 02251/15 563
Abt.: 50
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Kreiskämmerer
X Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,
1. den als Anlage beigefügten Entwurf einer Vergütungsvereinbarung zum Leistungsbereich
"Integrationshilfen in Förder- und Regelschule" mit Wirkung ab dem 01.01.2017 mit dem
Diakonischen Werk Euskirchen abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. noch
notwendige redaktionelle Änderungen in der Vergütungsvereinbarung vorzunehmen.
2. die Einrichtung einer kreiseigenen Steuerungskraft für den Stellenplan 2017 vorzusehen.
-2-
Begründung:
Der Kreistag hat zum Antrag Nr. 29/2014 am 10.12.2014 beschlossen, dass
1. die Verwaltung aufgefordert wird, angesichts der steigenden Anzahl von
Integrationshelfern/Schulbegleitungen ein Konzept zu entwickeln, wie dieses Förderinstrument
weiterentwickelt werden kann. Dies gilt in gleicher Weise für die (Förder)Schulen im Kreis wie
auch für die Kindertagesstätten.
2. die bestehende Integrationsstelle aus Mitteln der Inklusionspauschale weiterzuführen.
Der Punkt 2 des Beschlusses ist zwischenzeitlich umgesetzt worden.
Zu Punkt 1 kann als Ergebnis zahlreich geführter Gespräche mit allen Beteiligten festgehalten
werden:
a) Auf Grund der jahrelangen guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk
sollte die Koordination der Schulbegleiter/Integrationshelfer bei der Diakonie verbleiben.
Insbesondere die Flexibilität des Diakonischen Werkes im Falle von personellen Ausfällen der
eingesetzten Schulbegleiter/Integrationshelfer spricht dafür.
b) In Zusammenarbeit aller Beteiligter konnten in der Vergangenheit in vielen Fällen bereits
"Poolbildungen" umgesetzt werden, was zu einer Aufwandsreduzierung geführt hat. In diesen
Fällen werden mehrere Hilfeempfänger durch einen gemeinsamen Helfer betreut, ohne dass es zu
Qualitätseinbußen kommt.
c) Die im Jahr 2009 mit dem Diakonischen Werk geschlossene Vergütungsvereinbarung, wonach
zuletzt ca. 320.000 €/a an Gemeinkostenzuschlägen (Overhead) an das Diakonische Werk gezahlt
wurden, wird zum 01.01.2017 dergestalt umgestellt, dass die Diakonie einen jährlichen Festbetrag
in Höhe von 200.000 € erhält, zunächst für die nächsten 5 Jahre. Hierin sind die Personalkosten
der Diakonie ebenso enthalten wie der Aufwand für Vertretungen, der bisher gesondert
abgerechnet wurde. Auf der Grundlage der Datenbasis 2015 führt dies jährlich zu einer
Aufwandsreduzierung von ca. 120.000 €. Soweit während der Vertragslaufzeit die Zahl der
Integrationshilfen um mehr als 20 % ansteigt, steht dem Diakonischen Werk ein Begehr zur
Vertragsanpassung zu.
d) Um ggf. weitere Optimierungen zu erzielen, wird vorgeschlagen, auch für den schulischen Bereich
eine Kreisstelle zur Koordinierung von Hilfeplangesprächen im Einzelfall einzurichten. Ziel muss es
dabei sein, zum einen die notwendigen Hilfen zu organisieren, zum anderen aber auch den
Ressourcenverbrauch wirtschaftlich zu gestalten. Diese Stelle (ggf. 2 Halbtagsstellen) sollte wie
die Integrationsstelle im Kita-Bereich in der Abteilung Jugend und Familie geschaffen werden.
Damit kann die bewährte Steuerung der Hilfeplanung im Einzelfall neben dem Kita-Bereich auch
im schulischen Bereich umgesetzt werden. Die Finanzierung der Stelle kann aus den eingesparten
Mitteln durch die Vertragsanpassung mit der Diakonie erfolgen.
e) Aufgabe der kreiseigenen Koordinierungsstellen ist auch die weitere Fortschreibung/Entwicklung
dieses Inklusionsbereiches.
gez.
i.V. Poth
Landrat
-3-
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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