Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 211/2016
11.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
02.06.2016
Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ü3-Ausbau
Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer
Tel.: 15617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushalt 2016 eingeplant (I 365 01 2800) und
stehen nach dessen Rechtskraft zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die zugeteilten Investitionsmittel für den Ü3-Ausbau auf die Träger
von Kindertageseinrichtungen in Kommunen mit besonderem Ausbaubedarf zu verteilen, die zum
30.08.2016 einen entscheidungsreifen Antrag vorlegen.
-2Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 wurde in der Kindergartenbedarfsplanung
(D 21/2016) der Bedarf an zusätzlichen Plätzen für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren deutlich.
Das Land NRW hat Ende März d.J. ein Investitionsprogramm für den Ü3-Ausbau ausgeschrieben und
dem Kreis Euskirchen ein Budget in Höhe von 1.004.872,17 € zugeteilt, entscheidungsreife Anträge
sind bis zum 30.08.2016 zu stellen.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung entspricht der Zuwendung bisheriger Investitionsprogramme
im U3-Ausbau:
20.000,-€ für Neubaumaßnahmen,
8.500,-€ für Umbaumaßnahmen und
3.500,-€ für Ausstattung (jeweils pro Platz).
Bestehender und zu erwartender Bedarf an Kindergartenplätzen ist besonders in folgenden
Kommunen zu erkennnen:
Stadt Euskirchen mit den Außenorten Flamersheim und Kuchenheim (aufgrund
ausgewiesener oder geplanter Neubaugebiete)
Zülpich (auch aufgrund ausgewiesener oder geplanter Neubaugebiete)
Mechernich (auch aufgrund ausgewiesener oder geplanter Neubaugebiete)
Bad Münstereifel
Kall
Mit den betroffenen Kommunen wurden Gespräche geführt. Bau- bzw. Umbaumaßnahmen sind in
diesen Kommunen geplant. Inwiefern die Investitionsmittel in Anspruch genommen werden und ob bis
zum 30.08. entsprechende Anträge vorliegen, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Sollten alle in Frage kommenden Träger Anträge stellen, ist eine gleichmäßige Aufteilung zu jeweils
200.000,-€ sinnvoll.
Andernfalls sollte eine Aufteilung des zugeteilten Betrags auf die Antragsteller zum 30.08.2016
erfolgen, denn nicht verausgabte Mittel fließen voraussichtlich zurück ans Land.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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