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Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ü3-Ausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
112 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ü3-Ausbau) Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ü3-Ausbau)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 211/2016 11.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 02.06.2016 Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ü3-Ausbau Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer Tel.: 15617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushalt 2016 eingeplant (I 365 01 2800) und stehen nach dessen Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, die zugeteilten Investitionsmittel für den Ü3-Ausbau auf die Träger von Kindertageseinrichtungen in Kommunen mit besonderem Ausbaubedarf zu verteilen, die zum 30.08.2016 einen entscheidungsreifen Antrag vorlegen. -2Begründung: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2016 wurde in der Kindergartenbedarfsplanung (D 21/2016) der Bedarf an zusätzlichen Plätzen für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren deutlich. Das Land NRW hat Ende März d.J. ein Investitionsprogramm für den Ü3-Ausbau ausgeschrieben und dem Kreis Euskirchen ein Budget in Höhe von 1.004.872,17 € zugeteilt, entscheidungsreife Anträge sind bis zum 30.08.2016 zu stellen. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung entspricht der Zuwendung bisheriger Investitionsprogramme im U3-Ausbau: 20.000,-€ für Neubaumaßnahmen, 8.500,-€ für Umbaumaßnahmen und 3.500,-€ für Ausstattung (jeweils pro Platz). Bestehender und zu erwartender Bedarf an Kindergartenplätzen ist besonders in folgenden Kommunen zu erkennnen:      Stadt Euskirchen mit den Außenorten Flamersheim und Kuchenheim (aufgrund ausgewiesener oder geplanter Neubaugebiete) Zülpich (auch aufgrund ausgewiesener oder geplanter Neubaugebiete) Mechernich (auch aufgrund ausgewiesener oder geplanter Neubaugebiete) Bad Münstereifel Kall Mit den betroffenen Kommunen wurden Gespräche geführt. Bau- bzw. Umbaumaßnahmen sind in diesen Kommunen geplant. Inwiefern die Investitionsmittel in Anspruch genommen werden und ob bis zum 30.08. entsprechende Anträge vorliegen, ist derzeit noch nicht abzusehen. Sollten alle in Frage kommenden Träger Anträge stellen, ist eine gleichmäßige Aufteilung zu jeweils 200.000,-€ sinnvoll. Andernfalls sollte eine Aufteilung des zugeteilten Betrags auf die Antragsteller zum 30.08.2016 erfolgen, denn nicht verausgabte Mittel fließen voraussichtlich zurück ans Land. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)