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Info GB (Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
157 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
30.05.16, 13:28
Aktualisiert
30.05.16, 13:28
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 159/2016 23.05.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Mitgliedschaft des Kreises Euskirchen im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW Zukunftsnetz Mobilität NRW Das Zukunftsnetz Mobilität NRW stellt die Weiterentwicklung des Netzwerkes „Verkehrssicheres NRW“ dar, dem der Kreis Euskirchen angehörte. Es handelt sich um ein landesweites, durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegründetes Netzwerk für Kommunen (Gemeinden, Städte und Kreise). Dessen Zielsetzung und zentrale Aufgabe ist es die Kommunen in der Ausgestaltung einer zukunftsfähigen, sicheren und nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu vernetzen und zu beraten. Das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterstützt die Kommunen insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Zur Sicherung des Informations- und Erfahrungsaustauschs sowie der Unterstützung der Kommunen hat das Land vier regionale Koordinierungsstellen, darunter die Koordinierungsstelle Rheinland bei der VRS GmbH, gegründet und mit der Initiierung, Umsetzung und Begleitung des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ beauftragt. Als Partner der Koordinierungsstelle Rheinland fungieren die Aachener Verkehrsverbund GmbH und der Zweckverband Personenverkehr Westfalen Süd. Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Netzwerk erfordert die Unterzeichnung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung und wird zunächst für vier Jahre geschlossen. Die Partner werden zwei Jahre nach der Unterzeichnung dieser Rahmenvereinbarung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene die Umsetzung der Rahmenvereinbarung und die Art der Zusammenarbeit bewerten. Die Mitgliedschaft wird nach vier Jahren bei Erfüllung der Voraussetzungen um weitere vier Jahre verlängert. Angebote der Koordinierungsstelle Die VRS GmbH (Koordinierungsstelle Rheinland) begleitet als Dienstleister und Berater im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten die Schaffung der strukturellen Voraussetzungen in der Kommune, organisiert den regionalen Austausch und stellt Angebote für Maßnahmen mit lokalen Partnerorganisationen zur Verfügung. Die VRS GmbH stellt der Kommune insbesondere folgende Angebote zur Verfügung: a) Vernetzung - Regionaler Informations- und Erfahrungsaustausch - Austausch zwischen Kommunal- und Landesebene -2- themenspezifische Fachgruppen Verknüpfung mit den Akteuren des Mobilitätsverbundes b) Beratung - Umsetzung zum kommunalen Mobilitätsmanagement - Zielgruppen- und standortspezifische Mobilitätsmanagementmaßnahmen - Information und Workshops zu Einzelthemen oder zum Gesamtansatz des Mobilitätsmanagements in Verwaltung und Kommunalpolitik - Information zu Förderkulissen - Begleitung aktueller Projekte c) Qualifizierung - Wissenstransfer aus Forschung und Praxis - Fortbildungen im Bereich der Methodenkompetenz - Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“ (kostenpflichtig) - Fachtagungen d) Praxisangebote - Organisation gemeinsamer Aktionen u.a. Exkursionen - Instrumente zum kommunalen Mobilitätsmanagement - Handreichungen/Handbücher - Leihmaterialien für Veranstaltungen u.a. Verkehrssicherheitsaktionen - Materialien zum schulischen Mobilitätsmanagement und zur Mobilitätssicherung älterer Menschen Finanzielle Grundsätze Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW und auch die Inanspruchnahme der Angebote ist für den Kreis kostenfrei. Mitwirkungshandlung des Kreises („Pflichten“) Der Kreis wird im Rahmen seiner Zusammenarbeit beim „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ insbesondere folgende Punkte umsetzen: a) Benennung eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in) für die Koordinierungsstelle Rheinland, dessen/deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln sind, b) Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“, c) Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle, d) Einrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise und e) Umsetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit. Umsetzung innerhalb der Kreisverwaltung Euskirchen: Zu a) Herr Marcus Sprung, Fahrradbeauftragter des Kreises Euskirchen, wurde im Rahmen eines durch das Netzwerk angebotenen Lehrgangs zum Mobilitätsmanager ausgebildet und soll als Verantwortlicher des Kreises Euskirchen benannt werden. Zu b) Eine Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch des Netzwerkes hat bereits in der Vergangenheit stattgefunden und soll fortgesetzt werden. -3Zu c) + d) Es finden bereits derzeit geschäftsbereichsübergreifende Abstimmungen zu diversen mobilitätsbezogenen Aufgabenstellungen statt; eine Verstetigung wird angestrebt. Zu e) Eine Umsetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit erfolgt bedarfsbezogen. Aktuell wird ein Konzept zur verbesserten Fahrradmitnahme in der Bahn und zur Entwicklung von Fahrradverleihsystemen an bedeutsamen SPNV und ÖPNV-Haltepunkten verfolgt. Weitere Beispiele sind die Beteiligung am Projekt „Smartmove“, das eine verbesserte Information der Bevölkerung zu vorhandenen ÖPNVAngeboten zum Inhalt hat, sowie die Integration des AST-Verkehrs in den TaxiBusPlus. Die Angebote des neuen Netzwerkes stehen auch zukünftig nur Mitgliedern zur Verfügung. Es ist daher beabsichtigt, dem neuen Netzwerk beizutreten. Die durch den Minister Michael Groschek unterzeichnete Mitgliedsurkunde soll am 29.06.2016 durch Herrn Staatssekretär Michael von der Mühlen überreicht werden. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)