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Beschlussvorlage GB (Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales Integrationszentrum (KI))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.09.16, 04:05
Aktualisiert
06.09.16, 04:05
Beschlussvorlage GB (Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales Integrationszentrum (KI)) Beschlussvorlage GB (Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales Integrationszentrum (KI))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 249/2016 31.08.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 13.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Personalstruktur KoBIZ, Handlungsfeld Kommunales Integrationszentrum (KI) Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers Tel.: 15 - 504 Abt.: 49 - KoBIZ X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der KT beschließt nach der erfolgreich verlaufenen Einführungsphase 3,5 Stellen des Kommunalen Integrationszentrums ab dem 01.01.2018 unbefristet weiter zu führen. Begründung: Das im Jahr 2013 neu eingerichtete Kommunale Integrationszentrum (KI) in der Abteilung KoBIZ III/49 der Kreisverwaltung begleitet, unterstützt, fördert und berät Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien mit Zuwanderungsgeschichte in vielen Belangen ihres Lebens. Hierzu arbeitet das KI eng mit Querschnittsämtern innerhalb der Kreisverwaltung, mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, mit Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitsmarktakteuren sowie einer Vielzahl von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern, (ehrenamtlichen) Vereinen und Institutionen zusammen. Das KI schafft Transparenz über Angebot und Nachfrage und arbeitet dabei kooperativ und vernetzend mit integrationsrelevanten Akteuren im Kreis Euskirchen zusammen. Kommunale Integrationsarbeit ist Querschnittsaufgabe und zugleich maßgeblicher Bildungsfaktor für Neuzugewanderte. Kommunale Integrationsarbeit ist in hohem Maße vor dem Hintergrund des -2demografischen Wandels mit Fachkräftemangel, Wohnen im ländlichen Raum, Interkulturellem und sozialem Frieden zukunftsrelevant. Auftrag des KI ist die Etablierung der Integrationsarbeit als Selbstverständlichkeit in der Aufgabengestaltung aller Systeme, Einrichtungen und Initiativen im Sinne einer Gestaltung eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Eine Vielzahl von Förderprogrammen des Landes z.B. im Rahmen von KOMM_AN NRW sowie aktuell des Bundes im Bereich „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im Kreis Euskirchen ist an die Einrichtung eines KI gekoppelt, neue Fördermittel, Initiativen, Wettbewerbe („Kommune bewegt Welt“) etc. werden laufend geprüft, aufgenommen und umgesetzt bzw. in das Netzwerk weitergeleitet. Erforderliche Projekte in Kooperation mit Integrationsakteuren, der DemografieInitiative des Kreises Euskirchen, der LEADER Regionen Eifel und Zülpicher Börde etc. werden laufend entwickelt und umgesetzt. Auf der letzten Leiterkreistagung der Landeskoordinierungsstelle der KIs (LaKI) am 23.05.2016 wurde festgestellt, dass die Evaluation der KI und der LaKI durch das ZfTI (Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung) erfolgreich verlaufen ist. Entsprechend der Auskunft im MAIS NRW wird bestätigt, dass es überhaupt keine Anzeichen dafür gibt, dass die Förderung für die KIs im Land NRW über den 31.12.2017 hinaus nicht weiter fließen wird. Die Förderung der KIs NRW ist über alle Parteigrenzen hinweg unumstritten, so dass von einer Weiterförderung unabhängig vom Ausgang der Landtagswahl 2017 auszugehen ist. Als weiteres Indiz ist die obligatorische Verlängerung der Abordnungen des Landes bezüglich der KILehrer auf weitere zwei Jahre bis 31.07.2018 anzusehen. In unseren Nachbarkreisen / - städten sind die Stellen der KIs fast ausnahmslos bisher schon unbefristet organisiert worden. Nicht zuletzt auch aus arbeitsrechtlichen Gründen sollen die Stellen nunmehr – wie bereits angekündigt – verstetigt werden. Folge wäre eine entsprechende Ausweitung des Stellenplanes 2018. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)