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Dringlichkeitsentscheidung GB (Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
279 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
31.05.16, 09:22
Aktualisiert
23.06.16, 12:02

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 23/2016 19.05.2016 Datum: Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft der grenzüberschreitenden Linien 208, 218, 231, 233, SB 98 und 298 auf den Kreis Düren zu. Die Details sollen in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt werden, zu deren Abschluss die Verwaltung ermächtigt wird. Dabei sind die in der Begründung genannten Vorgaben zu beachten. Die abzuschließende Finanzierungsvereinbarung bedarf eines gesonderten Kreistagsbeschlusses. -2- Begründung: Mit der Vorlage V 125 /2015 vom 11.05.2015 hat die Verwaltung über das Abstimmungserfordernis mit dem Kreis Düren berichtet und empfohlen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen. Zum damaligen Zeitpunkt beabsichtigte der Kreis Düren die Vergabe seines gesamten Liniennetzes an den internen Betreiber DKB zum Fahrplanwechsel Dezember 2017. Im Vorfeld der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sollte eine Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über die Ausübung der Aufgabenträgerschaft erfolgen sowie über eine Finanzierungsvereinbarung bezüglich der im Kreis Euskirchen zu erbringenden Verkehrsleistungen. In nachfolgenden Gesprächen mit dem Kreis Düren hat die Verwaltung des Kreises Euskirchen deutlich gemacht, dass die Zustimmung zu einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft unter dem Vorbehalt des Abschlusses einer finanziellen Vereinbarung mit dem Kreis Düren und eines abschließenden Beschlusses des Kreistages Euskirchen steht. Die finanzielle Vereinbarung sollte auf einer für den Kreis Euskirchen nachvollziehbaren Berechnung beruhen. Der Kreis Euskirchen hatte hierzu bereits im Sommer 2015 dem Kreis Düren alle ihm zur Verfügung stehenden Daten (Zähldaten, Schülerdaten) zur Verfügung gestellt. Ein erster, aber nicht ausreichend und noch nicht abschließend begründeter Finanzierungsvorschlag des Kreises Düren wurde erst am 11.02.2016 besprochen. Ein als abschließend angedachter Gesprächstermin zur Erörterung der Finanzierungsvereinbarung am 13.05.2016 mit dem Kreis Düren führte zu folgenden Ergebnissen: 1. Europaweite Ausschreibung statt ursprünglich geplanter Direktvergabe Der Kreis Düren informierte in diesem Gespräch über einen aktuellen Kreistagsbeschluss, nach dem die ursprünglich geplante Direktvergabe an das eigene kommunale Unternehmen DKB verworfen wurde und stattdessen eine europaweite Ausschreibung der Leistung erfolgen soll. Dies erfordere eine EU-Vorabbekanntmachung, die am 01.07.2016 veröffentlicht werden soll. Für diese Vorabbekanntmachung sei nunmehr eine Spezifizierung des Angebotes erforderlich. So müsse der grobe Leistungsumfang festgelegt werden. Mit dem o.a. Kreistagsbeschluss hat der Kreis Düren keine Linienbündelung in mehrere Teilnetze vorgenommen, sondern es soll das gesamte Netz als eine Einheit ausgeschrieben werden. Für das Vergabeverfahren bedeutet dies, dass keine eigenwirtschaftlichen Anträge auf einzelne Linien eingehen können, sondern nur auf das Gesamtnetz. Ein Herauslösen wirtschaftlich interessanter Linien (z.B. der Linien 298 und SB 98) ist dann nicht möglich. Neben der DKB, die sich selber auch bewerben wird, wird mit einer Bewerbung der RVE (einer Bahntochter) gerechnet, die derzeit einen Großteil der Verkehrsleistung im Kreis Düren erbringt. Aus Sicht des Kreises Düren ist es somit erforderlich, mit dem Kreis Euskirchen eine Vereinbarung zu treffen, ob die grenzüberschreitenden Linien in die Veröffentlichung mit aufgenommen werden. Folgende Szenarien sind im Rahmen der europaweiten Ausschreibung denkbar: a) Es geht ein eigenwirtschaftlicher Antrag zum Betrieb des Gesamtnetzes ein. Damit bestünden weder für den Kreis Düren noch für den Kreis Euskirchen Zahlungsverpflichtungen. b) Die DKB gewinnt die Ausschreibung. Damit würde der Kosten- bzw. Defizitsatz der DKB greifen. c) Es gewinnt ein anderes Verkehrsunternehmen, dessen Kosten- bzw. Defizitsatz günstiger ist als der der DKB. -3- „Angebot“ des Kreises Düren, Öffentlich rechtliche Vereinbarung 2. Der Kreis Düren hat in dem Gespräch am 13.05.2016 angeboten, alle grenzüberschreitenden Verkehrsleistungen auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen in der Ausschreibung zu berücksichtigen, wenn der Kreis Euskirchen bereit ist, sich maximal mit dem derzeitigen Defizitsatz der DKB von 0,51 €/Kilometer zu beteiligen. Sollte ein günstigeres Unternehmen den Zuschlag erhalten, würde der niedrigere Defizitsatz zur Anwendung kommen. Bei einem Kilometerumfang von ca. 540.000 km ergäbe sich damit eine jährliche Zahlung von ca. 275.000 €. Der Defizitsatz könne auf 10 Jahre festgeschrieben werden und berechne sich in Abhängigkeit des tatsächlich erbrachten Leistungsvolumens. Der vom Kreis Düren vorgeschlagene Defizitsatz liegt aus Sicht der Verwaltung des Kreises Euskirchen im günstigen Bereich. Allerdings bestehen Bedenken, diesen Defizitsatz auch für die wirtschaftlich starken Linien SB 98 und 298 anzuwenden. Insbesondere ist kein Zusammenhang zwischen dem mittleren Defizitsatz der DKB und den derzeit von der RVE betriebenen Linien SB 98 und 298 zu erkennen. Im Nachgang zu dem o.a. Gespräch teilte der Kreis Düren am 18.05.2016 mit, dass es nach Auffassung der Rechtsberatung des Kreises Düren (PWC) eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den beiden Kreisen bedarf, damit die Bekanntmachung des Kreises Düren nicht aus formalen Gründen angegriffen werden kann. Die PWC werde einen Textentwurf übersenden. Aus Sicht der noch zu mandatierenden Rechtsberatung des Kreises Euskirchen (BBG) wird diese Auffassung geteilt. 3. Wirtschaftliche Bewertung der Linien durch Kreis Düren nicht möglich Im Rahmen mehrerer Abstimmungstermine war vereinbart worden, dass der durch den Kreis Düren beauftragte Gutachter eine wirtschaftliche Bewertung (Kosten/Erlöse) der grenzüberschreitendenden Linien vornimmt, auf deren Grundlage ein Kostenzuschuss des Kreises Euskirchen vereinbart werden sollte. Wie oben dargestellt, hatte der Kreis Euskirchen dazu dem Gutachter alle verfügbaren Daten (Schülerdaten und Ergebnisse einer Zählung) zur Verfügung gestellt. Der Gutachter des Kreises Düren führte im Rahmen des Termins am 13.05.2016 aus, dass die Bewertung nicht zu der erhofften Genauigkeit geführt habe. Es gebe zu viele offene Fragen, um eine seriöse Abschätzung, insbesondere der Erlöse, vornehmen zu können. Problematisch ist insbesondere, dass keine gesicherten Erkenntnisse über das tatsächliche Fahrverhalten der Schüler (welche Buslinie wird genutzt?) vorliegen. Nach seiner Einschätzung seien die Linien SB 98 und 298 (derzeitige Linien der RVE) nicht eigenwirtschaftlich, aber „nahe dran“. Die übrigen Linien würden eine schlechtere Wirtschaftlichkeit ausweisen. Problematisch ist, dass der derzeitige Betreiber RVE keinerlei Wirtschaftlichkeitsdaten zur Verfügung stellt. Dies ist insofern verständlich, als dass die RVE sich voraussichtlich auf das Gesamtnetz bewerben wird (s.o.). Auf die DKB-Daten hat der Kreis Düren zwar Zugriff, da aber die DKB für ihre Linien keine Linien- und Leistungsrechnung (LLR) führt, sondern nur mit Gesamtkostensätzen kalkuliert, sind keine Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Linien möglich. Eine LLR sei –so der Kreis Düren auch vor dem Hintergrund der Betroffenheit beider Tarifverbünde (AVV und VRS) nur schwer darstellbar. -44. Mögliche Szenarien zur Aufgabenträgerschaft Die Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren war bisher nicht kritisch diskutiert worden. Wegen der bestehenden Verknüpfungen innerhalb des Kreises Düren ist es aus Sicht der Verwaltung betrieblich und wirtschaftlich sinnvoll, diese im Netz des Kreises Düren zu belassen. Die Übergabe der Federführung bedeutet nicht, dass der Kreis Euskirchen bei der Linienausgestaltung nicht mitbestimmen kann. In der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung sollen entsprechende Einvernehmensregelungen getroffen werden. Eine Sonderrolle aus Sicht des Kreises Euskirchen nehmen die wirtschaftlich starken Linie SB 98 und 298 ein, auf die im Folgenden daher gesondert eingegangen wird: a) Der Kreis Düren übernimmt die Linien SB 98 und 298 komplett Dies ist der Wunsch des Kreises Düren. Die Konsequenzen werden nachfolgend beleuchtet. b) Die Aufgabenträgerschaft wird auf beide Kreise aufgeteilt. Der Kreis Euskirchen würde bei diesem Szenario die Aufgabenträgerschaft zu den Teilabschnitten Euskirchen – Zülpich übernehmen; die Linien würden somit geteilt (s. hierzu Ausführungen zu Punkt 6). c) Der Kreis Euskirchen übernimmt die Linien SB 98 und 298 vollständig Diese Variante wird vom Kreis Düren sehr kritisch gesehen, da damit grundlegend von dem bereits gefassten Kreistagsbeschluss zum NVP abgewichen werde, das gesamte Netz des Kreises Düren in eine Hand zu vergeben. Zudem sei dies mit Nachteilen für das Gesamtnetz verbunden. Eine erneute Befassung der Kreistages Düren sei vor dem Hintergrund des engen Zeitrahmens für die Veröffentlichung nicht realistisch. Auch aus Sicht des Kreises Euskirchen birgt diese Variante Probleme: Da die Konzessionen im Kreis Düren zum 31.12.2017 auslaufen, die Fortführung der Betrauung der RVK im Kreis Euskirchen aber erst ab Ende 2018 erfolgen soll, ergäbe sich Bedarf für eine Zwischenlösung. Sollte dennoch eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen erfolgen, müsste der Kreis Euskirchen eine Regelung mit dem Kreis Düren über die Finanzierung treffen. 5. Teilen der Linien SB 98 und 298 nicht zu empfehlen Der Gutachter des Kreises Düren empfiehlt, weder die Linien SB 98 und 298 noch die übrigen grenzüberschreitende Linien zu brechen. Der Kreis Euskirchen teilt grundsätzlich diese Einschätzung. Ein Teilen der Linien sollte nur erfolgen, wenn andere Lösungen oder Kompromisse nicht greifen. „Die künftige Vergabepraxis von Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs erfordert eine Aufteilung der Zuständigkeit für die ÖPNV-Linien auf jeweils zuständige Aufgabenträger. Im Grenzbereich der Kreise Euskirchen und Düren verkehren insgesamt sechs Linien, die das Gebiet beider Aufgabenträger berühren. Dies sind die in der folgenden Tabelle dargestellten Linien: Linie 208 218 231 233 298 SB 98 Kreis DN Kreis EU Gesamt Anteil in DN % Anteil in EU % 458.448 41.825 500.273 91,6% 8,4% 2.062 9.142 11.204 18,4% 81,6% 182.361 58.745 241.106 75,6% 24,4% 7.575 18.749 26.325 28,8% 71,2% 224.472 258.955 483.427 46,4% 53,6% 104.711 152.756 257.467 40,7% 59,3% -5Für diese Linien ist zu entscheiden, welchem Aufgabenträger-Netz sie zugeschieden werden sollen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:    Zuordnung aller Linien zum Netz des Kreises Düren Zuordnung aller Linien zum Netz des Kreises Euskirchen Zuordnung einzelner Linien entweder in das Dürener oder in das Euskirchener Netz Um die Anteile der Linien auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers gering zu halten, gibt es die Möglichkeit die Linien planerisch zu verändern, z.B. zu teilen. So könnte zum Beispiel die Linien SB 98 (Düren – Zülpich – Euskirchen) statt in Euskirchen bereits in Zülpich enden. Eine solche Teilung wird gelegentlich praktiziert. Sie ist mit Blick auf die Fahrgäste nur dann zu vertreten, wenn keine nennenswerte Fahrgastnachfrage an der Stelle existiert, an der die Linien geteilt werden soll. Auf jeden Fall ist eine Teilung unmittelbar an der Kreisgrenze zu vermeiden. Sie schafft einen sinnlosen Umsteigezwang an nicht geeigneter Stelle. Nachfolgend wird für jede der sechs Linien geprüft, ob und wo eine solche Teilung sinnvoll sein könnte. Grundlage dafür sind Erhebungen bei denen im Schwerpunkt die Nachfrage außerhalb des Schülerverkehrs erfasst wurde. SB 98 Erhebungen der Fahrgastnachfrage und der Nachfragestruktur haben ergeben, dass die Linien eine erhebliche Nachfrage im Verkehr über die Kreisgrenze hinweg aufweist. Beinahe jeder dritte Fahrgast der SB 98 fährt zwischen den beiden Kreisen. Die Linie ist in beiden Kreisen gut ausgelastet und erbringt ähnlich hohe Verkehrsleistungen. Eine Trennung ist nur in Zülpich denkbar, aber keinesfalls sinnvoll. Die Linie stellt eine Verbindung zwischen den Schienenstrecken Köln – Aachen und Köln – Trier dar. Trotz des langen Weges nutzen etwa 10 % die Linie auf dem Gesamtweg zwischen Düren und Euskirchen. 298 Obwohl die Linie eine deutlich andere Struktur und mehr lokalen Schülerverkehr aufweist als die Schnellbuslinie SB 98 im gleichen Korridor, besitzt auch sie eine erhebliche Nachfrage im Verkehr über die Kreisgrenze hinweg. Etwa jeder sechste Fahrgast der 298 fährt zwischen den beiden Kreisen. Die Linie ist in beiden Kreisen gut ausgelastet und erbringt ähnlich hohe Verkehrsleistungen. Eine Trennung ist auch hier nur in Zülpich denkbar, aber ebenfalls nicht sinnvoll. Es wäre für eine dreistellige Zahl an Fahrgästen ein Umstieg erforderlich, der keine verkehrliche Notwendigkeit besitzt. 208 Die Linie verkehrt im Schwerpunkt innerhalb des Kreises Düren und bindet die südlichen Ortsteile und Gemeinden an die Stadt Zülpich und ihre Schulen an. Eine Trennung an der Kreisgrenze wäre verkehrlich sinnlos. 233 Die Linie verkehrt im Schwerpunkt innerhalb des Kreises Euskirchen, dient aber der Anbindung von Ortsteilen beider Kreise an Schulen in Zülpich. Eine Trennung an der Kreisgrenze wäre verkehrlich sinnlos. 218 Die Linie verkehrt im Schwerpunkt innerhalb des Kreises Euskirchen, dient aber der Anbindung von Ortsteilen beider Kreise an Schulen in Zülpich. Eine Trennung an der Kreisgrenze würde für den Ortsteil Embken der Stadt Nideggen einen Umstieg der Schüler oder eine Beförderung mit anderen Linien bedeuten. 231 Die Linie verkehrt mit erheblichen Linienlängen und auf verschiedensten Linienwegen in beiden Kreisen. Schwerpunkt ist der Schülerverkehr, am Wochenende auf Teilstrecken der Freizeitverkehr Eine Trennung an der Kreisgrenze wäre vor allem für die Schüler problematisch, die häufig über die -6Kreisgrenzen hinweg fahren. Auch mit Blick auf die (noch ausbaufähige) Nutzung im Freizeitverkehr sollten Umstiege unbedingt vermieden werden. Eine sinnvolle Teilung der Linien ist nur im Bereich des Kreises Düren in Vettweiß-Froitzheim möglich und auch im Nahverkehrsplan vorgesehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für alle sechs Linien eine Trennung im Bereich der Kreisgrenze für die Fahrgäste zu erheblichen Nachteilen führen würde. Die Linien würden dadurch auch wirtschaftlich geschwächt. Es wird daher empfohlen, die Linien in ihrer heutigen Struktur zu belassen und die Fragen der Ausgestaltung der Verkehrsleistungen über die Nahverkehrspläne gemeinschaftlich abgestimmt zu regeln. Die Vergabe der Leistungen sollte möglichst auf Basis der Nahverkehrsplanvorgaben erfolgen und keine Kompromisse in Bezug auf die Anfangs- und Endpunkte enthalten.“ Bördebahn Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ein Vorlaufbetrieb auf der Bördebahn, also ein eingeschränktes Fahrplanangebot an Werktagen (4 Fahrtenpaare) ab 01.01.2019 nicht mehr unrealistisch. Die Nahverkehrspläne beider Kreise weisen darauf hin bzw. werden darauf hinweisen, dass das Busangebot (im Kreis Euskirchen insbesondere das Angebot der Linie SB 98) im Falle eines regelmäßigen Betriebes der Bördebahn modifiziert bzw. reduziert werden muss. Je nach Fahrplanausgestaltung des künftigen Bus- und Zugangebotes ist auf der Linie SB 98 eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit möglich. Bei komplettem Wegfall der Busleistungen der SB 98 auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen würde sich ein eventueller Kostenzuschuss reduzieren. Bedienungsstandard /Ausgestaltungsrechte Kreis Euskirchen Verwaltungsseitig bestehen Überlegungen, den Bedienungsstandard im Kreisgebiet moderat zu erhöhen. Davon wären auch die grenzüberschreitenden Linien zum Kreis Düren betroffen. Insofern muss es möglich sein, Modifizierungen sowie Zu- bzw. Abbestellungen vorzunehmen. Der Kreis Euskirchen muss somit auch für den Fall einer „Abtretung“ der Aufgabenträgerschaft an den Kreis Düren, die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der im Kreis Euskirchen verlaufenden Linienabschnitte mitzubestimmen. Wie bereits oben dargestellt, müssen in der Verwaltungsvereinbarung entsprechende Einvernehmensregelungen getroffen werden. Frühere Verträge mit dem AVV Bis zum Jahr 2006 hatte die damalige Kreisverkehrsgesellschaft (KVE) dem AVV einen so genannten „Mindererlösausgleich“ in Höhe von jährlich ca. 115.000 € gezahlt, dessen Begründung in der Anerkennung und Anwendung des VRS-Tarifes durch das Unternehmen RVE lag. Nach Auslaufen dieses Vertrages waren der AVV und die RVE in 2006 auf den Kreis Euskirchen zugekommen und hatten stattdessen einen Defizitausgleich für die grenzüberschreitenden Linien gefordert. Eine damals vom Kreis erbetene Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde jedoch nicht vorgelegt und sowohl der AVV als auch die RVE haben ihre Forderungen nicht aufrechterhalten. Aus diesem Grund geht die Verwaltung nach wie vor davon aus, dass die Linien SB 98 und 298 wirtschaftlich betrieben werden können. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung hat bisher dafür geworben, die Strategie des Kreises Düren, ihr eigenes Unternehmen zu beauftragen, zu unterstützen. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Übertragung der -7Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Düren stand aber immer unter dem Vorbehalt einer finanziellen Vereinbarung mit dem Kreis Düren. Diese finanzielle Vereinbarung muss grundsätzlich auf einer transparenten Linien- und Leistungsrechnung beruhen, da auch der Kreis Euskirchen von den Vorteilen der wirtschaftlich starken Linien SB 98 und 298 profitieren muss. Insbesondere liegt der km-Anteil der beiden wirtschaftlich starken Linien SB 98 und 298 mit 411.711 km deutlich über dem Anteil der wirtschaftlich schwächeren Linien 208, 218, 231 und 233 mit insgesamt 128.461 km. Das kommunale Unternehmen RVK führt eine Linien- und Leistungsrechnung bereits seit mehreren Jahren durch. Dies muss auch bei den grenzüberschreitenden Linien zum Kreis Düren gewährleistet sein. Einem pauschalen Defizitsatz kann der Kreis Euskirchen grundsätzlich nicht zustimmen. Um dem Kreis Düren die Vergabe des Gesamtnetzes zu ermöglichen, wird folgendes Vorgehen empfohlen: Der Kreis Euskirchen stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft aller grenzüberschreitenden Linien (Linien 208, 218, 231, 233, SB 98 und 298) auf den Kreis Düren zu. Die Details sollen in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt werden, zu deren Abschluss die Verwaltung ermächtigt wird. Der Kreis Euskirchen muss die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der im Kreis Euskirchen verlaufenden Linienabschnitte mitzubestimmen. Insbesondere müssen Zu- bzw. Abbestellungen möglich sein. In der Verwaltungsvereinbarung sollen entsprechende Einvernehmensregelungen getroffen werden. Die Bereitschaft zum Ausgleich des angebotenen mittleren Defizitbetrages in Höhe von 0,51 € bezieht sich nur auf die Linien 208, 218, 231 und 233. Für die Linien SB 98 und 298 ist die Ausschreibung so zu gestalten, dass eine transparente Linienund Leistungsrechnung erfolgt. Eine Defizitübernahme erfolgt nur auf Grundlage einer durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Linien- und Ergebnisrechnung. Das zugrundeliegende Berechnungsverfahren ist zuvor mit dem Kreis Euskirchen abzustimmen. Die auf dieser Grundlage abzuschließende Finanzierungsvereinbarung bedarf eines gesonderten Kreistagsbeschlusses. Auswirkung auf die ÖPNV-Umlage Der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung, aber auch andere mögliche vertragliche Vereinbarungen zur Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen, bewirken eine Erhöhung der ÖPNV-Umlage, voraussichtlich ab dem Jahr 2018. Aufgrund des angewendeten Schlüssels zur Verteilung der Umlage (15 % gemäß Kreisumlagegrundlagen und 85 % in Abhängigkeit der auf den jeweiligen Kommunengebieten erbrachten Kilometer) führt eine Einbeziehung der o.a. grenzüberschreitenden Linien in die ÖPNV-Umlage zu einer sehr deutlichen Mehrbelastung von Zülpich sowie in geringerem Ausmaß zu Mehrbelastungen in Euskirchen und Schleiden. Bisher haben diese drei Kommunen von dem Umstand profitiert, dass seit 2006 keine Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren bzw. dem AVV mehr bestand. Die übrigen kreisangehörigen Kommunen würden eine Entlastung erfahren, da die Kilometer in der Umlage im Verhältnis stärker steigen als die Höhe der Umlage. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: -8Der zuständige Fachausschuss tagt am 08.06.2016, der Kreisausschuss am 22.06.2016 und der Kreistag am 06.07.2016. Der Kreis Düren benötigt eine Entscheidung des Kreises Euskirchen aber bereits vor dem 01.07.2016. Daher muss der Beschluss durch den Kreisausschuss am 22.06.2016 im Wege der Dringlichkeit gefasst werden. gez. Reidt gez. Schulte gez. Reiff gez. Troschke gez. Bell gez. Dürer gez. i.V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)