Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
279 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
31.05.16, 09:22
Aktualisiert
23.06.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 23/2016
19.05.2016
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren
hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke
Tel.: 15 537
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft der grenzüberschreitenden Linien
208, 218, 231, 233, SB 98 und 298 auf den Kreis Düren zu. Die Details sollen in einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt werden, zu deren Abschluss die
Verwaltung ermächtigt wird. Dabei sind die in der Begründung genannten Vorgaben zu beachten. Die
abzuschließende Finanzierungsvereinbarung bedarf eines gesonderten Kreistagsbeschlusses.
-2-
Begründung:
Mit der Vorlage V 125 /2015 vom 11.05.2015 hat die Verwaltung über das Abstimmungserfordernis
mit dem Kreis Düren berichtet und empfohlen, der Übergabe der Federführung zur
Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren
zuzustimmen.
Zum damaligen Zeitpunkt beabsichtigte der Kreis Düren die Vergabe seines gesamten Liniennetzes
an den internen Betreiber DKB zum Fahrplanwechsel Dezember 2017. Im Vorfeld der
Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sollte eine Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen über die
Ausübung der Aufgabenträgerschaft erfolgen sowie über eine Finanzierungsvereinbarung bezüglich
der im Kreis Euskirchen zu erbringenden Verkehrsleistungen.
In nachfolgenden Gesprächen mit dem Kreis Düren hat die Verwaltung des Kreises Euskirchen
deutlich gemacht, dass die Zustimmung zu einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft unter dem
Vorbehalt des Abschlusses einer finanziellen Vereinbarung mit dem Kreis Düren und eines
abschließenden Beschlusses des Kreistages Euskirchen steht. Die finanzielle Vereinbarung sollte auf
einer für den Kreis Euskirchen nachvollziehbaren Berechnung beruhen.
Der Kreis Euskirchen hatte hierzu bereits im Sommer 2015 dem Kreis Düren alle ihm zur Verfügung
stehenden Daten (Zähldaten, Schülerdaten) zur Verfügung gestellt. Ein erster, aber nicht ausreichend
und noch nicht abschließend begründeter Finanzierungsvorschlag des Kreises Düren wurde erst am
11.02.2016 besprochen. Ein als abschließend angedachter Gesprächstermin zur Erörterung der
Finanzierungsvereinbarung am 13.05.2016 mit dem Kreis Düren führte zu folgenden Ergebnissen:
1.
Europaweite Ausschreibung statt ursprünglich geplanter Direktvergabe
Der Kreis Düren informierte in diesem Gespräch über einen aktuellen Kreistagsbeschluss, nach dem
die ursprünglich geplante Direktvergabe an das eigene kommunale Unternehmen DKB verworfen
wurde und stattdessen eine europaweite Ausschreibung der Leistung erfolgen soll. Dies erfordere
eine EU-Vorabbekanntmachung, die am 01.07.2016 veröffentlicht werden soll.
Für diese Vorabbekanntmachung sei nunmehr eine Spezifizierung des Angebotes erforderlich. So
müsse der grobe Leistungsumfang festgelegt werden.
Mit dem o.a. Kreistagsbeschluss hat der Kreis Düren keine Linienbündelung in mehrere Teilnetze
vorgenommen, sondern es soll das gesamte Netz als eine Einheit ausgeschrieben werden.
Für das Vergabeverfahren bedeutet dies, dass keine eigenwirtschaftlichen Anträge auf einzelne
Linien eingehen können, sondern nur auf das Gesamtnetz. Ein Herauslösen wirtschaftlich
interessanter Linien (z.B. der Linien 298 und SB 98) ist dann nicht möglich.
Neben der DKB, die sich selber auch bewerben wird, wird mit einer Bewerbung der RVE (einer
Bahntochter) gerechnet, die derzeit einen Großteil der Verkehrsleistung im Kreis Düren erbringt.
Aus Sicht des Kreises Düren ist es somit erforderlich, mit dem Kreis Euskirchen eine Vereinbarung zu
treffen, ob die grenzüberschreitenden Linien in die Veröffentlichung mit aufgenommen werden.
Folgende Szenarien sind im Rahmen der europaweiten Ausschreibung denkbar:
a) Es geht ein eigenwirtschaftlicher Antrag zum Betrieb des Gesamtnetzes ein. Damit bestünden
weder für den Kreis Düren noch für den Kreis Euskirchen Zahlungsverpflichtungen.
b) Die DKB gewinnt die Ausschreibung. Damit würde der Kosten- bzw. Defizitsatz der DKB
greifen.
c) Es gewinnt ein anderes Verkehrsunternehmen, dessen Kosten- bzw. Defizitsatz günstiger ist
als der der DKB.
-3-
„Angebot“ des Kreises Düren, Öffentlich rechtliche Vereinbarung
2.
Der Kreis Düren hat in dem Gespräch am 13.05.2016 angeboten, alle grenzüberschreitenden
Verkehrsleistungen auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen in der Ausschreibung zu berücksichtigen,
wenn der Kreis Euskirchen bereit ist, sich maximal mit dem derzeitigen Defizitsatz der DKB von 0,51
€/Kilometer zu beteiligen. Sollte ein günstigeres Unternehmen den Zuschlag erhalten, würde der
niedrigere Defizitsatz zur Anwendung kommen.
Bei einem Kilometerumfang von ca. 540.000 km ergäbe sich damit eine jährliche Zahlung von ca.
275.000 €. Der Defizitsatz könne auf 10 Jahre festgeschrieben werden und berechne sich in
Abhängigkeit des tatsächlich erbrachten Leistungsvolumens.
Der vom Kreis Düren vorgeschlagene Defizitsatz liegt aus Sicht der Verwaltung des Kreises
Euskirchen im günstigen Bereich.
Allerdings bestehen Bedenken, diesen Defizitsatz auch für die wirtschaftlich starken Linien SB 98 und
298 anzuwenden. Insbesondere ist kein Zusammenhang zwischen dem mittleren Defizitsatz der DKB
und den derzeit von der RVE betriebenen Linien SB 98 und 298 zu erkennen.
Im Nachgang zu dem o.a. Gespräch teilte der Kreis Düren am 18.05.2016 mit, dass es nach
Auffassung der Rechtsberatung des Kreises Düren (PWC) eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
zwischen den beiden Kreisen bedarf, damit die Bekanntmachung des Kreises Düren nicht aus
formalen Gründen angegriffen werden kann. Die PWC werde einen Textentwurf übersenden. Aus
Sicht der noch zu mandatierenden Rechtsberatung des Kreises Euskirchen (BBG) wird diese
Auffassung geteilt.
3.
Wirtschaftliche Bewertung der Linien durch Kreis Düren nicht möglich
Im Rahmen mehrerer Abstimmungstermine war vereinbart worden, dass der durch den Kreis Düren
beauftragte Gutachter eine wirtschaftliche Bewertung (Kosten/Erlöse) der grenzüberschreitendenden
Linien vornimmt, auf deren Grundlage ein Kostenzuschuss des Kreises Euskirchen vereinbart werden
sollte. Wie oben dargestellt, hatte der Kreis Euskirchen dazu dem Gutachter alle verfügbaren Daten
(Schülerdaten und Ergebnisse einer Zählung) zur Verfügung gestellt.
Der Gutachter des Kreises Düren führte im Rahmen des Termins am 13.05.2016 aus, dass die
Bewertung nicht zu der erhofften Genauigkeit geführt habe. Es gebe zu viele offene Fragen, um eine
seriöse Abschätzung, insbesondere der Erlöse, vornehmen zu können. Problematisch ist
insbesondere, dass keine gesicherten Erkenntnisse über das tatsächliche Fahrverhalten der Schüler
(welche Buslinie wird genutzt?) vorliegen. Nach seiner Einschätzung seien die Linien SB 98 und 298
(derzeitige Linien der RVE) nicht eigenwirtschaftlich, aber „nahe dran“. Die übrigen Linien würden
eine schlechtere Wirtschaftlichkeit ausweisen.
Problematisch ist, dass der derzeitige Betreiber RVE keinerlei Wirtschaftlichkeitsdaten zur Verfügung
stellt. Dies ist insofern verständlich, als dass die RVE sich voraussichtlich auf das Gesamtnetz
bewerben wird (s.o.).
Auf die DKB-Daten hat der Kreis Düren zwar Zugriff, da aber die DKB für ihre Linien keine Linien- und
Leistungsrechnung (LLR) führt, sondern nur mit Gesamtkostensätzen kalkuliert, sind keine
Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Linien möglich. Eine LLR sei –so der Kreis Düren auch vor dem Hintergrund der Betroffenheit beider Tarifverbünde (AVV und VRS) nur schwer
darstellbar.
-44.
Mögliche Szenarien zur Aufgabenträgerschaft
Die Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 208, 218, 231 und 233 an den
Kreis Düren war bisher nicht kritisch diskutiert worden. Wegen der bestehenden Verknüpfungen
innerhalb des Kreises Düren ist es aus Sicht der Verwaltung betrieblich und wirtschaftlich sinnvoll,
diese im Netz des Kreises Düren zu belassen. Die Übergabe der Federführung bedeutet nicht, dass
der Kreis Euskirchen bei der Linienausgestaltung nicht mitbestimmen kann. In der abzuschließenden
Verwaltungsvereinbarung sollen entsprechende Einvernehmensregelungen getroffen werden.
Eine Sonderrolle aus Sicht des Kreises Euskirchen nehmen die wirtschaftlich starken Linie SB 98 und
298 ein, auf die im Folgenden daher gesondert eingegangen wird:
a) Der Kreis Düren übernimmt die Linien SB 98 und 298 komplett
Dies ist der Wunsch des Kreises Düren. Die Konsequenzen werden nachfolgend beleuchtet.
b) Die Aufgabenträgerschaft wird auf beide Kreise aufgeteilt.
Der Kreis Euskirchen würde bei diesem Szenario die Aufgabenträgerschaft zu den
Teilabschnitten Euskirchen – Zülpich übernehmen; die Linien würden somit geteilt (s. hierzu
Ausführungen zu Punkt 6).
c) Der Kreis Euskirchen übernimmt die Linien SB 98 und 298 vollständig
Diese Variante wird vom Kreis Düren sehr kritisch gesehen, da damit grundlegend von dem
bereits gefassten Kreistagsbeschluss zum NVP abgewichen werde, das gesamte Netz des
Kreises Düren in eine Hand zu vergeben. Zudem sei dies mit Nachteilen für das Gesamtnetz
verbunden. Eine erneute Befassung der Kreistages Düren sei vor dem Hintergrund des engen
Zeitrahmens für die Veröffentlichung nicht realistisch.
Auch aus Sicht des Kreises Euskirchen birgt diese Variante Probleme: Da die Konzessionen im
Kreis Düren zum 31.12.2017 auslaufen, die Fortführung der Betrauung der RVK im Kreis
Euskirchen aber erst ab Ende 2018 erfolgen soll, ergäbe sich Bedarf für eine Zwischenlösung.
Sollte dennoch eine Übertragung der Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Euskirchen erfolgen,
müsste der Kreis Euskirchen eine Regelung mit dem Kreis Düren über die Finanzierung treffen.
5.
Teilen der Linien SB 98 und 298 nicht zu empfehlen
Der Gutachter des Kreises Düren empfiehlt, weder die Linien SB 98 und 298 noch die übrigen
grenzüberschreitende Linien zu brechen. Der Kreis Euskirchen teilt grundsätzlich diese Einschätzung.
Ein Teilen der Linien sollte nur erfolgen, wenn andere Lösungen oder Kompromisse nicht greifen.
„Die künftige Vergabepraxis von Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs erfordert eine Aufteilung
der Zuständigkeit für die ÖPNV-Linien auf jeweils zuständige Aufgabenträger. Im Grenzbereich der
Kreise Euskirchen und Düren verkehren insgesamt sechs Linien, die das Gebiet beider
Aufgabenträger berühren. Dies sind die in der folgenden Tabelle dargestellten Linien:
Linie
208
218
231
233
298
SB 98
Kreis DN
Kreis EU
Gesamt
Anteil in DN % Anteil in EU %
458.448
41.825
500.273
91,6%
8,4%
2.062
9.142
11.204
18,4%
81,6%
182.361
58.745
241.106
75,6%
24,4%
7.575
18.749
26.325
28,8%
71,2%
224.472
258.955
483.427
46,4%
53,6%
104.711
152.756
257.467
40,7%
59,3%
-5Für diese Linien ist zu entscheiden, welchem Aufgabenträger-Netz sie zugeschieden werden sollen.
Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
Zuordnung aller Linien zum Netz des Kreises Düren
Zuordnung aller Linien zum Netz des Kreises Euskirchen
Zuordnung einzelner Linien entweder in das Dürener oder in das Euskirchener Netz
Um die Anteile der Linien auf dem Gebiet des jeweils anderen Aufgabenträgers gering zu halten, gibt
es die Möglichkeit die Linien planerisch zu verändern, z.B. zu teilen. So könnte zum Beispiel die
Linien SB 98 (Düren – Zülpich – Euskirchen) statt in Euskirchen bereits in Zülpich enden.
Eine solche Teilung wird gelegentlich praktiziert. Sie ist mit Blick auf die Fahrgäste nur dann zu
vertreten, wenn keine nennenswerte Fahrgastnachfrage an der Stelle existiert, an der die Linien
geteilt werden soll. Auf jeden Fall ist eine Teilung unmittelbar an der Kreisgrenze zu vermeiden. Sie
schafft einen sinnlosen Umsteigezwang an nicht geeigneter Stelle.
Nachfolgend wird für jede der sechs Linien geprüft, ob und wo eine solche Teilung sinnvoll sein
könnte. Grundlage dafür sind Erhebungen bei denen im Schwerpunkt die Nachfrage außerhalb des
Schülerverkehrs erfasst wurde.
SB 98
Erhebungen der Fahrgastnachfrage und der Nachfragestruktur haben ergeben, dass die Linien eine
erhebliche Nachfrage im Verkehr über die Kreisgrenze hinweg aufweist. Beinahe jeder dritte Fahrgast
der SB 98 fährt zwischen den beiden Kreisen. Die Linie ist in beiden Kreisen gut ausgelastet und
erbringt ähnlich hohe Verkehrsleistungen. Eine Trennung ist nur in Zülpich denkbar, aber keinesfalls
sinnvoll. Die Linie stellt eine Verbindung zwischen den Schienenstrecken Köln – Aachen und Köln –
Trier dar. Trotz des langen Weges nutzen etwa 10 % die Linie auf dem Gesamtweg zwischen Düren
und Euskirchen.
298
Obwohl die Linie eine deutlich andere Struktur und mehr lokalen Schülerverkehr aufweist als die
Schnellbuslinie SB 98 im gleichen Korridor, besitzt auch sie eine erhebliche Nachfrage im Verkehr
über die Kreisgrenze hinweg. Etwa jeder sechste Fahrgast der 298 fährt zwischen den beiden
Kreisen. Die Linie ist in beiden Kreisen gut ausgelastet und erbringt ähnlich hohe Verkehrsleistungen.
Eine Trennung ist auch hier nur in Zülpich denkbar, aber ebenfalls nicht sinnvoll. Es wäre für eine
dreistellige Zahl an Fahrgästen ein Umstieg erforderlich, der keine verkehrliche Notwendigkeit besitzt.
208
Die Linie verkehrt im Schwerpunkt innerhalb des Kreises Düren und bindet die südlichen Ortsteile und
Gemeinden an die Stadt Zülpich und ihre Schulen an. Eine Trennung an der Kreisgrenze wäre
verkehrlich sinnlos.
233
Die Linie verkehrt im Schwerpunkt innerhalb des Kreises Euskirchen, dient aber der Anbindung von
Ortsteilen beider Kreise an Schulen in Zülpich. Eine Trennung an der Kreisgrenze wäre verkehrlich
sinnlos.
218
Die Linie verkehrt im Schwerpunkt innerhalb des Kreises Euskirchen, dient aber der Anbindung von
Ortsteilen beider Kreise an Schulen in Zülpich. Eine Trennung an der Kreisgrenze würde für den
Ortsteil Embken der Stadt Nideggen einen Umstieg der Schüler oder eine Beförderung mit anderen
Linien bedeuten.
231
Die Linie verkehrt mit erheblichen Linienlängen und auf verschiedensten Linienwegen in beiden
Kreisen. Schwerpunkt ist der Schülerverkehr, am Wochenende auf Teilstrecken der Freizeitverkehr
Eine Trennung an der Kreisgrenze wäre vor allem für die Schüler problematisch, die häufig über die
-6Kreisgrenzen hinweg fahren. Auch mit Blick auf die (noch ausbaufähige) Nutzung im Freizeitverkehr
sollten Umstiege unbedingt vermieden werden. Eine sinnvolle Teilung der Linien ist nur im Bereich
des Kreises Düren in Vettweiß-Froitzheim möglich und auch im Nahverkehrsplan vorgesehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für alle sechs Linien eine Trennung im Bereich der
Kreisgrenze für die Fahrgäste zu erheblichen Nachteilen führen würde. Die Linien würden dadurch
auch wirtschaftlich geschwächt. Es wird daher empfohlen, die Linien in ihrer heutigen Struktur zu
belassen und die Fragen der Ausgestaltung der Verkehrsleistungen über die Nahverkehrspläne
gemeinschaftlich abgestimmt zu regeln. Die Vergabe der Leistungen sollte möglichst auf Basis der
Nahverkehrsplanvorgaben erfolgen und keine Kompromisse in Bezug auf die Anfangs- und
Endpunkte enthalten.“
Bördebahn
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ein Vorlaufbetrieb auf der Bördebahn, also ein eingeschränktes
Fahrplanangebot an Werktagen (4 Fahrtenpaare) ab 01.01.2019 nicht mehr unrealistisch. Die
Nahverkehrspläne beider Kreise weisen darauf hin bzw. werden darauf hinweisen, dass das
Busangebot (im Kreis Euskirchen insbesondere das Angebot der Linie SB 98) im Falle eines
regelmäßigen Betriebes der Bördebahn modifiziert bzw. reduziert werden muss.
Je nach Fahrplanausgestaltung des künftigen Bus- und Zugangebotes ist auf der Linie SB 98 eine
Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Bei komplettem Wegfall der Busleistungen der SB 98 auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen würde
sich ein eventueller Kostenzuschuss reduzieren.
Bedienungsstandard /Ausgestaltungsrechte Kreis Euskirchen
Verwaltungsseitig bestehen Überlegungen, den Bedienungsstandard im Kreisgebiet moderat zu
erhöhen. Davon wären auch die grenzüberschreitenden Linien zum Kreis Düren betroffen.
Insofern muss es möglich sein, Modifizierungen sowie Zu- bzw. Abbestellungen vorzunehmen. Der
Kreis Euskirchen muss somit auch für den Fall einer „Abtretung“ der Aufgabenträgerschaft an den
Kreis Düren, die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der im Kreis Euskirchen verlaufenden
Linienabschnitte mitzubestimmen. Wie bereits oben dargestellt, müssen in der
Verwaltungsvereinbarung entsprechende Einvernehmensregelungen getroffen werden.
Frühere Verträge mit dem AVV
Bis zum Jahr 2006 hatte die damalige Kreisverkehrsgesellschaft (KVE) dem AVV einen so genannten
„Mindererlösausgleich“ in Höhe von jährlich ca. 115.000 € gezahlt, dessen Begründung in der
Anerkennung und Anwendung des VRS-Tarifes durch das Unternehmen RVE lag.
Nach Auslaufen dieses Vertrages waren der AVV und die RVE in 2006 auf den Kreis Euskirchen
zugekommen und hatten stattdessen einen Defizitausgleich für die grenzüberschreitenden Linien
gefordert. Eine damals vom Kreis erbetene Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde jedoch nicht
vorgelegt und sowohl der AVV als auch die RVE haben ihre Forderungen nicht aufrechterhalten.
Aus diesem Grund geht die Verwaltung nach wie vor davon aus, dass die Linien SB 98 und 298
wirtschaftlich betrieben werden können.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung hat bisher dafür geworben, die Strategie des Kreises Düren, ihr eigenes
Unternehmen zu beauftragen, zu unterstützen. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Übertragung der
-7Aufgabenträgerschaft auf den Kreis Düren stand aber immer unter dem Vorbehalt einer finanziellen
Vereinbarung mit dem Kreis Düren.
Diese finanzielle Vereinbarung muss grundsätzlich auf einer transparenten Linien- und
Leistungsrechnung beruhen, da auch der Kreis Euskirchen von den Vorteilen der wirtschaftlich
starken Linien SB 98 und 298 profitieren muss.
Insbesondere liegt der km-Anteil der beiden wirtschaftlich starken Linien SB 98 und 298 mit 411.711
km deutlich über dem Anteil der wirtschaftlich schwächeren Linien 208, 218, 231 und 233 mit
insgesamt 128.461 km.
Das kommunale Unternehmen RVK führt eine Linien- und Leistungsrechnung bereits seit mehreren
Jahren durch. Dies muss auch bei den grenzüberschreitenden Linien zum Kreis Düren gewährleistet
sein. Einem pauschalen Defizitsatz kann der Kreis Euskirchen grundsätzlich nicht zustimmen.
Um dem Kreis Düren die Vergabe des Gesamtnetzes zu ermöglichen, wird folgendes Vorgehen
empfohlen:
Der Kreis Euskirchen stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft aller
grenzüberschreitenden Linien (Linien 208, 218, 231, 233, SB 98 und 298) auf den Kreis Düren zu.
Die Details sollen in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt werden, zu
deren Abschluss die Verwaltung ermächtigt wird.
Der Kreis Euskirchen muss die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der im Kreis Euskirchen
verlaufenden Linienabschnitte mitzubestimmen. Insbesondere müssen Zu- bzw. Abbestellungen
möglich sein. In der Verwaltungsvereinbarung sollen entsprechende Einvernehmensregelungen
getroffen werden.
Die Bereitschaft zum Ausgleich des angebotenen mittleren Defizitbetrages in Höhe von 0,51 € bezieht
sich nur auf die Linien 208, 218, 231 und 233.
Für die Linien SB 98 und 298 ist die Ausschreibung so zu gestalten, dass eine transparente Linienund Leistungsrechnung erfolgt. Eine Defizitübernahme erfolgt nur auf Grundlage einer durch einen
Wirtschaftsprüfer testierten Linien- und Ergebnisrechnung. Das zugrundeliegende
Berechnungsverfahren ist zuvor mit dem Kreis Euskirchen abzustimmen.
Die auf dieser Grundlage abzuschließende Finanzierungsvereinbarung bedarf eines gesonderten
Kreistagsbeschlusses.
Auswirkung auf die ÖPNV-Umlage
Der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung, aber auch andere mögliche vertragliche
Vereinbarungen zur Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen,
bewirken eine Erhöhung der ÖPNV-Umlage, voraussichtlich ab dem Jahr 2018. Aufgrund des
angewendeten Schlüssels zur Verteilung der Umlage (15 % gemäß Kreisumlagegrundlagen und 85
% in Abhängigkeit der auf den jeweiligen Kommunengebieten erbrachten Kilometer) führt eine
Einbeziehung der o.a. grenzüberschreitenden Linien in die ÖPNV-Umlage zu einer sehr deutlichen
Mehrbelastung von Zülpich sowie in geringerem Ausmaß zu Mehrbelastungen in Euskirchen und
Schleiden. Bisher haben diese drei Kommunen von dem Umstand profitiert, dass seit 2006 keine
Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren bzw. dem AVV mehr bestand.
Die übrigen kreisangehörigen Kommunen würden eine Entlastung erfahren, da die Kilometer in der
Umlage im Verhältnis stärker steigen als die Höhe der Umlage.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
-8Der zuständige Fachausschuss tagt am 08.06.2016, der Kreisausschuss am 22.06.2016 und der
Kreistag am 06.07.2016. Der Kreis Düren benötigt eine Entscheidung des Kreises Euskirchen aber
bereits vor dem 01.07.2016. Daher muss der Beschluss durch den Kreisausschuss am 22.06.2016 im
Wege der Dringlichkeit gefasst werden.
gez. Reidt
gez. Schulte
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Bell
gez. Dürer
gez. i.V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)