Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
30.06.16, 14:49
Aktualisiert
30.06.16, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z2 / D 23 / 2016
Datum: 27.06.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 22.06.2016
A)
TOP 21
Öffentliche Sitzung
Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis
Euskirchen und dem Kreis Düren
hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung
D 23/2016
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
08.06.2016
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
die Möglichkeit der Einflussnahme bei einer federführenden
Ausschreibung im Kreis Düren für sehr begrenzt. Zudem sei die
Organisation über Dritte an der Stelle nicht nachvollziehbar, so
dass man sich enthalten werde.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt einer Übertragung der Aufgabenträgerschaft
der grenzüberschreitenden Linien 208, 218, 231, 233, SB 98 und
298 auf den Kreis Düren zu. Die Details sollen in einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen beiden Kreisen geregelt
werden, zu deren Abschluss die Verwaltung ermächtigt wird.
Dabei sind die in der Begründung genannten Vorgaben zu
beachten. Die abzuschließende Finanzierungsvereinbarung
bedarf eines gesonderten Kreistagsbeschlusses.
Es wird eine linienscharfe Wirtschaftlichkeitsberechnung
aufgestellt, um so die Rentabilität der einzelnen Linien feststellen
zu können. Zudem wird die Bereitschaft zum Ausgleich des
angebotenen mittleren Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km
begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/
DIE GRÜNEN