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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1 / D23 / 2016 (Ausschuss f. Planung Umwelt u. Verkehr 08.06.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
13.06.16, 12:03
Aktualisiert
13.06.16, 12:03
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z1 / D23 / 2016 (Ausschuss f. Planung Umwelt u. Verkehr 08.06.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1/D 23/2016 Datum: 08.06.2016 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 08.06.2016 A) TOP 16 Öffentliche Sitzung Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Kreis Düren hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung Die SPD-Fraktion hält die Beschlussempfehlung der Verwaltung, einschließlich der Vertagung der Entscheidung über die Finanzierung für sinnvoll. Die Fraktion schlägt vor, eine linienscharfe Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen, um so die Rentabilität der einzelnen Linien feststellen zu können. Des Weiteren sollte die Bereitschaft zum Ausgleich des angebotenen mittleren Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km begrenzt werden. Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erläutert die Verwaltung, dass der Kreis Düren beschlossen habe, das gesamte Busnetz im Kreis Düren als ein Bündel auszuschreiben und schon zum 01.01.2018 eine neue Regelung brauche. Der Kreis Euskirchen müsse seine Verkehre erst zum Dezember 2018 vergeben. Daher stelle sich lediglich die Frage, ob die Linien an der Kreisgrenze gebrochen würden oder nicht. Ein Brechen sei nicht sinnvoll. Unabhängig von der Aufgabenträgerschaft sei eine finanzielle Mehrbelastung für den Kreis Euskirchen ab 2018 gegeben. Es muss eine vernünftige und gerechte Abrechnungsbasis mit dem Kreis Düren gefunden werden. Mit den beiden Ergänzungen der SPD-Fraktion, einer linienscharfen Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Begrenzung des Ausgleich des Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km stellt der Ausschussvorsitzende die D 23/2016 zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: gez. i.V. Poth bei 2 Enthaltungen mit Mehrheit dafür D 23/2016