Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
13.06.16, 12:03
Aktualisiert
13.06.16, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1/D 23/2016
Datum: 08.06.2016
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt
und Verkehr vom 08.06.2016
A)
TOP 16
Öffentliche Sitzung
Grenzüberschreitende Buslinien zwischen dem Kreis
Euskirchen und dem Kreis Düren
hier: Wunsch des Kreises Düren auf Abschluss einer
Verwaltungsvereinbarung
Die SPD-Fraktion hält die Beschlussempfehlung der Verwaltung,
einschließlich der Vertagung der Entscheidung über die
Finanzierung für sinnvoll. Die Fraktion schlägt vor, eine
linienscharfe Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen, um so
die Rentabilität der einzelnen Linien feststellen zu können. Des
Weiteren sollte die Bereitschaft zum Ausgleich des angebotenen
mittleren Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km begrenzt werden.
Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erläutert die
Verwaltung, dass der Kreis Düren beschlossen habe, das
gesamte Busnetz im Kreis Düren als ein Bündel auszuschreiben
und schon zum 01.01.2018 eine neue Regelung brauche. Der
Kreis Euskirchen müsse seine Verkehre erst zum Dezember
2018 vergeben. Daher stelle sich lediglich die Frage, ob die
Linien an der Kreisgrenze gebrochen würden oder nicht. Ein
Brechen sei nicht sinnvoll. Unabhängig von der
Aufgabenträgerschaft sei eine finanzielle Mehrbelastung für den
Kreis Euskirchen ab 2018 gegeben. Es muss eine vernünftige
und gerechte Abrechnungsbasis mit dem Kreis Düren gefunden
werden.
Mit den beiden Ergänzungen der SPD-Fraktion, einer
linienscharfen Wirtschaftlichkeitsberechnung und der Begrenzung
des Ausgleich des Defizitbetrages auf maximal 0,51 €/km stellt
der Ausschussvorsitzende die D 23/2016 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
gez.
i.V.
Poth
bei 2 Enthaltungen mit
Mehrheit dafür
D 23/2016