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Beschlussvorlage GB (Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V., Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Bertha-Benz-Straße)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
02.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Beschlussvorlage GB (Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V.,
Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Bertha-Benz-Straße) Beschlussvorlage GB (Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V.,
Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Bertha-Benz-Straße)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 208/2016 26.04.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 02.06.2016 Antrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Euskirchen e. V., Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Bertha-Benz-Straße Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 (Ermächtigungsübertragung) Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., Jülicher Ring 32b, 53879 Euskirchen, zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Bertha-Benz-Straße, einen Zuschuss in Höhe von 70.000,00 € zu gewähren. -2- Begründung: Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen e. V., bittet mit Antrag vom 15.01.2015 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von zwei Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53919 Weilerswist, Bertha-Benz-Straße. Es sollen 20 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Deutschen Roten Kreuzes auf 79.456,30 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 70.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 79.456,30 € 1. Gesamtkosten 2. Landeszuschuss im Rahmen der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018 4. Kreiszuschuss 5. Trägeranteil 63.000,00 € 7.000,00 € 9.456,30 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)