Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 19.06.2008
17.12 Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, E. - Konradsheim, Frenzenstraße;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung (Drs.Nr. 263/2008)
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) der Flächennutzungsplan-Änderung 05, E. –
Konradsheim, Frenzenstraße vorgetragenen Äußerungen wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom
21.05.2008)
Die von der deutschen Telekom AG vorgetragene Stellungnahme hat für die Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) keine Relevanz.
I.2
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahmen
vom 22.10.2007 u. 20.05.2008)
Die von der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft vorgetragene Stellungnahme hat für
die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) keine Relevanz.
I.3
Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom 17.10.2007 u.
30.04.2008)
Dem Hinweis, zur Entlastung der Kanalisation im Bebauungsplan einen Hinweis auf
versickerungsfördernde Maßnahmen aufzunehmen bzw. entsprechende Festsetzungen zu
treffen, ist bereits durch Aufnahme eines Hinweises in die Begründung zur
Flächennutzungsplan-Änderung entsprochen.
I.3
Wehrbereichsverwaltung West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf (Stellungnahme vom
16.05.2008)
Dem Hinweis, dass bei Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen,
„untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20
m über Grund übersteigen, eine erneute Abstimmung mit der Wehrbereichsverwaltung
durchzuführen ist, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in die Begründung
zur Flächennutzungsplan-Änderung entsprechend Rechnung getragen.
I.4
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlung am 07.02.2008)
Unberücksichtigte Anregung aus der Bürgerversammlung
Der Anregung von Herrn Grass in Vertretung der Grundstückseigentümerin (Frau Maria Grass,
wohnhaft in 50374 Erftstadt), den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die unmittelbar
im Süden an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke Flur 7, Flurstücke 80 und Flur 49,
Flurstück 663 zu erweitern, konnte nicht entsprochen werden.
II.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie i.V. m. §§7 und 41 (1) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) in
der zuletzt gültigen Fassung wird die Flächen-nutzungsplan-Änderung 05, E. – Konradsheim,
Frenzenstraße einschließlich Begründung beschlossen.
30 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2008
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