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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 19.06.2008 17.11 Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße; I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 261/2008) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 13D Änderung, E. – Liblar, Carl-Schurz-Straße vorgebrachten Äußerungen wird wie folgt entschieden: I.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 29.04.2008) Der Hinweis der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, (Stellungnahme vom 23.08.2007 u. 20.05.2008) Postfach 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Die im Übersichtsplan ersichtlichen Gasleitungen liegen alle außerhalb des Plangebietes. I.3 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen 24.11.2005 und 22.04.2008) Damit in der Detailplanung die geplante Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim berücksichtigt wird, ist im Planentwurf ein entsprechender Hinweis enthalten. Dem erhöhten Niederschlagsabfluss durch die zusätzlich versiegelten Flächen wird durch Versickerung des Regenwassers vor Ort entgegengewirkt. I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 08.08.2007) Dem Hinweis, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbaren Arbeiten) eine Tiefensondierung durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan Rechnung getragen. I.5 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme vom 16.08.2007) Der Hinweis, dass die Leistungsfähigkeit des Knotens L 163 „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“ für die künftige Verkehrssituation nachzuweisen ist und Kosten zur Umgestaltung zu Lasten der Stadt Erftstadt gehen, wird zur Kenntnis genommen. Es ist beabsichtigt im südlich an das Plangebiet angrenzenden und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 13 I, E. – Liblar, Carl-SchurzStraße die Verkehrsführung auf der Grachtstraße zu ändern bzw. neu zu regeln (ggf. abschnittsweise Sperrung der Grachtstraße für den Autoverkehr). Im Rahmen dieser Überlegungen wird dann auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“ geprüft. Der Hinweis, das die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 163 erforderlich sind, wird zur Kenntnis genommen. Eine Untersuchung der Verkehrslärmbelastung der bestehenden Bebauung entlang der Carl-Schurz-Straße durch den Verkehr auf der L 163 ist nicht erforderlich, da eine wesentliche Änderung der Straßenführung nicht geplant oder eine erhebliche Mehrbelastung auf der L 163 nicht zu erwarten ist. Zur Einschätzung der Verkehrslärmbelastung der geplanten Bebauung im südlichen Planbereich wird vom Vorhabenträger (Bauverein) im Rahmen der baulichen Ausführungsplanung eine entsprechende Lärmuntersuchung durchgeführt, um ggf. erforderliche passive Lärmschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit von Außenwerbung innerhalb der „20 m – Zone“ entlang der L der 163Sitzung wird des durch Beschluss Ratesdie vomAufnahme 19.06.2008 eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. Seite 2 I.6 Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren (Stellungnahme vom 28.11.2005) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2008 Seite 3