Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 19.06.2008
17.11 Bebauungsplan Nr. 13D, Änderung, E. - Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 261/2008)
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2
sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl.
I S.3316) des Bebauungsplanes 13D Änderung, E. – Liblar, Carl-Schurz-Straße vorgebrachten
Äußerungen wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom 29.04.2008)
Der Hinweis der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft,
(Stellungnahme vom 23.08.2007 u. 20.05.2008)
Postfach
1222,
50329
Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden
kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Die im
Übersichtsplan ersichtlichen Gasleitungen liegen alle außerhalb des Plangebietes.
I.3 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen 24.11.2005 und
22.04.2008)
Damit in der Detailplanung die geplante Wasserschutzzone IIIB der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim berücksichtigt wird, ist im Planentwurf ein entsprechender Hinweis enthalten.
Dem erhöhten Niederschlagsabfluss durch die zusätzlich versiegelten Flächen wird durch
Versickerung des Regenwassers vor Ort entgegengewirkt.
I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom
08.08.2007)
Dem Hinweis, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbaren Arbeiten) eine Tiefensondierung
durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Bebauungsplan
Rechnung getragen.
I.5 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen
(Stellungnahme vom 16.08.2007)
Der Hinweis, dass die Leistungsfähigkeit des Knotens L 163 „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“ für
die künftige Verkehrssituation nachzuweisen ist und Kosten zur Umgestaltung zu Lasten der Stadt
Erftstadt gehen, wird zur Kenntnis genommen. Es ist beabsichtigt im südlich an das Plangebiet
angrenzenden und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 13 I, E. – Liblar, Carl-SchurzStraße die Verkehrsführung auf der Grachtstraße zu ändern bzw. neu zu regeln (ggf.
abschnittsweise Sperrung der Grachtstraße für den Autoverkehr). Im Rahmen dieser Überlegungen
wird dann auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes „Bliesheimer Straße / Grachtstraße“
geprüft.
Der Hinweis, das die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
durch den Verkehr auf der L 163 erforderlich sind, wird zur Kenntnis genommen. Eine Untersuchung
der Verkehrslärmbelastung der bestehenden Bebauung entlang der Carl-Schurz-Straße durch den
Verkehr auf der L 163 ist nicht erforderlich, da eine wesentliche Änderung der Straßenführung nicht
geplant oder eine erhebliche Mehrbelastung auf der L 163 nicht zu erwarten ist. Zur Einschätzung
der Verkehrslärmbelastung der geplanten Bebauung im südlichen Planbereich wird vom
Vorhabenträger (Bauverein) im Rahmen der baulichen Ausführungsplanung eine entsprechende
Lärmuntersuchung durchgeführt, um ggf. erforderliche passive Lärmschutzmaßnahmen ergreifen zu
können.
Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit von Außenwerbung innerhalb der „20 m – Zone“ entlang
der L der
163Sitzung
wird des
durch
Beschluss
Ratesdie
vomAufnahme
19.06.2008 eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. Seite 2
I.6
Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren (Stellungnahme vom
28.11.2005)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2008
Seite 3