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Beschlussvorlage Stab (Z1 / V252 / 2016 (WiföA 19.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
26.09.16, 10:02
Aktualisiert
26.09.16, 10:02
Beschlussvorlage Stab (Z1 / V252 / 2016 (WiföA 19.09.2016))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 252 / 2016 Datum: 26.09.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang vom 19.09.2016 A) TOP 7 Öffentliche Sitzung DemografieInitiative Kreis Euskirchen: Projekt „Re-Zertifizierung Qualitätssiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber“ Herr Bell, Fraktion Die Linke, hinterfragt die perspektivische Finanzierung. Er habe Kenntnis über Audits, die keine dauerhaften Re-Zertifizierungskosten vorsehen. Herr Adams entgegnete, dass er eine Entwicklung nicht vorhersehen könne, er nehme die Einlassung jedoch zum Anlass bei der Bertelsmann-Stiftung nach einem künftigen kostengünstigen Vorgehen nachzufragen. Zum jetzigen Zeitpunkt auf ein anderes Siegel umzusteigen erscheine nicht sinnvoll. Bei Neueinstellungen habe das Zertifikat "Familienfreundlicher Arbeitgeber" einen nachhaltigen Werbewert. In der kontrovers geführten Diskussion um die Finanzierung hält Herr Kolvenbach, CDU- Fraktion fest, dass die Folgekosten bereits beim Einstieg in den Prozess erkennbar und bewußt waren. Daher befürworte er den nächsten Schritt der Rezertifizierung. Herr Weber ergänzt, dass damit auch in Richtung der Unternehmerschaft ein Signal ausgeht. Die FDP- Fraktion sieht nicht nur die Kostenfrage, sondern auch die Philosophie, die getragen werden müsse von der gesamten Verwaltung. Wenn jedoch ein alternatives Siegel kostengünstiger sei, soll man auch andere Wege gehen. Der Kreistag beschließt die Verwendung freigewordener Haushaltsmittel in Höhe von 14.000 € im Sachkonto Demografie für das Re-Zertifizierungsverfahren zur Verlängerung des Qualitätssiegels Familienfreundlicher Arbeitgeber Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der FDP und Herrn Hassen (fraktionslos) V 252/2016