Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
19.06.2008
Erstellt
02.12.08, 06:47
Aktualisiert
02.12.08, 06:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 19.06.2008
17.13 Bebauungsplan Nr. 158, E. - Konradsheim, Frenzenstraße;
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 262/2008)
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2
sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl.
I S.3316) des Bebauungsplanes 158, E. – Konradsheim, Frenzenstraße vorgebrachten Äußerungen
wird wie folgt entschieden:
I.1 Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln (Stellungnahme vom
21.05.2008)
Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird
zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I.2 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft,
(Stellungnahmen vom 22.10.2007 u. 20.05.2008)
Postfach
1222,
50329
Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der Energie Erdgas versorgt werden
kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I.3 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom 17.10.2007
u. 30.04.2008)
Dem Hinweis, dass zur Entlastung der Kanalisation im Bebauungsplan ein
Hinweis auf
versickerungsfördernde Maßnahmen aufzunehmen ist bzw. entsprechende Festsetzungen zu
treffen sind, ist bereits im Bebauungsplanentwurf durch die Festsetzung einer Versickerungsfläche
(im Norden des Plangebietes) zur zentralen Versickerung des Niederschlagswassers und durch
einen Hinweis, der die Nutzung des Niederschlagswassers z.B. für die Gartenbewässerung
empfiehlt, Rechnung getragen.
I.4 Wehrbereichsverwaltung West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf (Stellungnahme vom
19.05.2008)
Der Hinweis, dass bei Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen, „untergeordnete
Gebäudeteile“ oder Aufbauten, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund
übersteigen, eine erneute Abstimmung mit der Wehrbereichsverwaltung durchzuführen ist, wird
durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan Rechnung getragen.
I.5 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126
Bergheim (Stellungnahmen vom 20.05.2008)
Die missverständliche Ausführung in Kapitel 5.6 der Begründung bezüglich der Baum- und
Strauchbepflanzung wird durch Änderung der Begründung und Ergänzung der textlichen
Festsetzung unter Punkt 6.1, entsprechend der Anregung des Rhein-Erft-Kreises klargestellt.
Der Hinweis, dass das Plangebiet in der geplanten Wasserschutzzone IIIB der
Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt, ist nicht korrekt. Das Plangebiet liegt in der
Wasserschutzzone IIIA. Ein Hinweis auf diese Wasserschutzzone ist bereits im
Bebauungsplanentwurf enthalten.
Der Anregung, gem. § 51 a LWG das Niederschlagswasser möglichst im Plangebiet zu versickern,
ist durch die vorgesehene zentrale Versickerung des Niederschlagswassers auf einer im Plangebiet
festgesetzten Versickerungsfläche im Norden des Plangebietes entsprochen.
Dem Hinweis, dass der Einbau von Recyclingstoffen aufgrund der Lage in der Wasserschutzzone III
A durch die Untere Bodenschutzbehörde zu genehmigen ist, wird durch Aufnahme eines
entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan Rechnung getragen.
Der Hinweis bezüglich der Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des Bodens wird zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der Realisierung des Baugebietes entsprechend berücksichtigt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2008
I.6
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Amt 81 (Stadtwerke Erftstadt) (Stellungnahme vom 28.04.2008)
Der Anregung, dass der Wegeaufbau der privaten Verkehrsflächen bzw. Stichstraßen so gewählt
30 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2008
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