Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
104 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.09.16, 04:05
Aktualisiert
06.09.16, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 246/2016
29.08.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
13.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
Kreistag
05.10.2016
Anpassung der Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen an den Kosten
für "externe Schüler" in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus
in Kall-Urft
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 030 24301 00
Zeile: 13
Kreiskämmerer
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Hessenius
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit dem katholischen Erziehungsverein für die
Rheinprovinz (KEV) eine geänderte Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen
an den Kosten für „externe Schüler“ in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im HermannJosef-Haus in Kall-Urft zum 01.08.2016 gemäß beiliegender Fassung zu schließen.
-2-
Begründung:
Bereits seit dem Jahr 1995 besteht zwischen dem Kreis Euskirchen und dem katholischen
Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine Vereinbarung über die Beschulung von
externen Schülern aus dem Gebiet des Kreises Euskirchen in der Privaten katholischen
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung des KEV im
Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft. Die Vereinbarung gilt derzeit in der Fassung der 1.
Änderungsvereinbarung vom 16.04.2007.
Danach stellt der KEV dem Kreis Euskirchen bis zu 10 Plätze für externe Schüler der
Sekundarstufe I mit sonderpädagogischem Förderbedarf “Emotionale und soziale Entwicklung“
zur Verfügung. Der Kreis beteiligt sich an den Kosten des Schulbetriebs mit einem anteiligen
Schulkostenbeitrag für diese Schüler auf der Grundlage des vom Jugendamt des Kreises
Euskirchen im Rahmen der Entgeltvereinbarung anerkannten Satzes.
Im Abrechnungszeitraum 2015 betrug der Kostensatz zuletzt 4,99 € pro Schüler pro Tag. Die
Gesamtkosten für das Jahr 2015 beliefen sich auf 21.756,40 € bei tatsächlich 19 Schülern.
Nach Schließung der Don-Bosco-Schule für Emotionale und soziale Entwicklung soll die Zahl der
Plätze für externe Schüler an der Förderschule im Hermann-Josef-Schule auf zwanzig Plätze
erhöht werden, damit auch weiterhin für Schüler mit besonders hohem Förderbedarf ein
Schulangebot im Kreis Euskirchen gemacht werden kann. Dabei ist es aus schulfachlicher Sicht
geboten, auch Plätze für Schüler der Primarstufe vorzuhalten. Darüber hinaus sollen in Zukunft
auch Plätze für Mädchen und weibliche Jugendliche vorgehalten werden.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über den
Bedarf an sonderpädagogischer Förderung des Schülers.
Die Erhöhung der Schülerplätze ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass mit Schließung der DonBosco-Schule in Euskirchen eine Alternative weggefallen ist, um Schülern mit
Schwerstbehinderung nach § 15 AO-SF eine intensivpädagogische Förderung zu ermöglichen.
Vor einer beabsichtigten Aufnahme von neuen Schülern soll in Zukunft auch verstärkt geprüft
werden, ob alternativ oder ergänzend Maßnahmen der Jugendhilfe, des schulpsychologischen
Dienstes und anderer Einrichtungen angeboten werden können. Zu diesem Zweck wird die
Schule die Abteilung 40 der Kreisverwaltung frühzeitig über eine geplante Aufnahme
unterrichten.
Der Kreis beteiligt sich auch zukünftig mit einem anteiligen Schulkostenbeitrag für die externen
Schüler an den Kosten des Schulbetriebes auf der Grundlage der vom Jugendamt des Kreises
Euskirchen im Rahmen der Entgeltvereinbarung anerkannten Tagessätze. Bei der
kalenderjährlichen Abrechnung werden dem Kreis die Kosten je Schüler je Kalendertag in
Rechnung gestellt.
Die finanziellen Auswirkungen der Vertragsänderung sind aktuell nicht zu beziffern, da diese
auch von den noch für 2017 zu erhöhenden Pflegesätzen des Jugendamtes abhängig sind, die
von dort neu zu verhandeln sind.
-3-
Zusammenfassung:
Die Verwaltung empfiehlt der Anpassung der Vereinbarung zuzustimmen, da die Beschulung in
der Förderschule des KEV für besonders förderbedürftige Schüler eine geeignete und
notwendige Form der intensivpädagogischen Förderung in der bestehenden
Förderschullandschaft des Kreises Euskirchen darstellt.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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