Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
29.09.16, 09:02
Aktualisiert
29.09.16, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / V 246 / 2016
Datum: 23.09.2016
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion
vom 13.09.2016
A)
TOP 9
Öffentliche Sitzung
Anpassung der Vereinbarung über die Beteiligung des
V 246/2016
Kreises Euskirchen an den Kosten für "externe Schüler" in
der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft
Frau Stolz erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Auf Nachfrage von Frau Nitsche, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird
seitens der Verwaltung erläutert, dass eine Beschulung von
Mädchen erst dann in Betracht kommt, sofern der katholische
Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine Beschulung
außerhalb des Stammgeländes des Hermann-Josef-Hauses in
Urft durchführt. Aktuell ist es aber nicht in Planung, dass der KEV
eine Dependance außerhalb des Stammgeländes in Kall-Urft
einrichten wird.
Für den Fall, dass sich Bedarf für Schülerinnen ergibt, fällt das in
den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe.
Um 17.50 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.
Um 17.55 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
Herr Fischer, SPD-Fraktion, betont, dass eine Beschulung einer
ausschließlich männlichen Schülerschaft an einem separierten
Ort nicht dem Sinne der Inklusion entspreche und eine Art von
Diskriminierung diese Schüler darstelle.
Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei diesen Schülern um
Kinder und Jugendliche handele, die ein enormes Potenzial an
Eigen- und Fremdgefährdung in sich bergen und dass es aus
diesem Grund nötig sei, eine intensive Betreuung in kleinen
Gruppen zu gewährleisten. Dies könne weder an einer Regelnoch an einer Verbundförderschule sichergestellt werden.
Herr Poth lobt die positive Zusammenarbeit mit dem KEV sowie
der Schule im Hermann-Josef-Haus und betont, dass andere
Kreise den Kreis Euskirchen um die Zusammenarbeit in dieser
Form beneiden. Der Kreis Euskirchen hat somit auch nach
Schließung der Don-Bosco-Schule noch die Möglichkeit,
Schülern mit Schwerstbehinderung nach § 15 AO-SF eine
intensvipädagogische Förderung zu ermöglichen. Alternativ zur
Beschulung an der Schule im Hermann-Josef-Haus bleibt
lediglich der Einsatz der Jugendhilfe, der für die betroffenen
Schüler die schlechtere Alternative ist.
Herr Mörsch jun., DIE LINKE, ist der Meinung, dass die
Anpassung der Vereinbarung mit dem KEV über die Beschulung
von externen Schülern der Schließung der Don-Bosco-Schule
entgegenstehe. Herr Poth entgegnet, dass die Schließung der
Don-Bosco-Schule alleine dem Umstand geschuldet sei, dass die
Don-Bosco-Schule die Mindestschülerzahl der vom Land
vorgegebenen Verordnung über die Mindestgrößen der
Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) nicht
erfüllen könne. Gemäß MindestgrößenVO wären für die
Fortführung der Don-Bosco-Schule mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung 55 Schüler/-innen notwendig
gewesen.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit dem katholischen
Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine geänderte
Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen an
den Kosten für „externe Schüler“ in der Priv. kath. Schule für
Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft zum
01.08.2016 gemäß beiliegender Fassung zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit dafür,
bei zwei Enthaltungen
(Bündnis90/DIE GRÜNEN) und
einer Gegenstimme (DIE LINKE)