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Beschlussvorlage GB (Z1 / V246 / 2016 (BildungsA 13.09.2016))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
29.09.16, 09:02
Aktualisiert
29.09.16, 09:02
Beschlussvorlage GB (Z1 / V246 / 2016 (BildungsA 13.09.2016)) Beschlussvorlage GB (Z1 / V246 / 2016 (BildungsA 13.09.2016))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / V 246 / 2016 Datum: 23.09.2016 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion vom 13.09.2016 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Anpassung der Vereinbarung über die Beteiligung des V 246/2016 Kreises Euskirchen an den Kosten für "externe Schüler" in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-JosefHaus in Kall-Urft Frau Stolz erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Auf Nachfrage von Frau Nitsche, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird seitens der Verwaltung erläutert, dass eine Beschulung von Mädchen erst dann in Betracht kommt, sofern der katholische Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine Beschulung außerhalb des Stammgeländes des Hermann-Josef-Hauses in Urft durchführt. Aktuell ist es aber nicht in Planung, dass der KEV eine Dependance außerhalb des Stammgeländes in Kall-Urft einrichten wird. Für den Fall, dass sich Bedarf für Schülerinnen ergibt, fällt das in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe. Um 17.50 Uhr wird die Sitzung unterbrochen. Um 17.55 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. Herr Fischer, SPD-Fraktion, betont, dass eine Beschulung einer ausschließlich männlichen Schülerschaft an einem separierten Ort nicht dem Sinne der Inklusion entspreche und eine Art von Diskriminierung diese Schüler darstelle. Herr Rellecke, Schulrat Hauptschulen, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei diesen Schülern um Kinder und Jugendliche handele, die ein enormes Potenzial an Eigen- und Fremdgefährdung in sich bergen und dass es aus diesem Grund nötig sei, eine intensive Betreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Dies könne weder an einer Regelnoch an einer Verbundförderschule sichergestellt werden. Herr Poth lobt die positive Zusammenarbeit mit dem KEV sowie der Schule im Hermann-Josef-Haus und betont, dass andere Kreise den Kreis Euskirchen um die Zusammenarbeit in dieser Form beneiden. Der Kreis Euskirchen hat somit auch nach Schließung der Don-Bosco-Schule noch die Möglichkeit, Schülern mit Schwerstbehinderung nach § 15 AO-SF eine intensvipädagogische Förderung zu ermöglichen. Alternativ zur Beschulung an der Schule im Hermann-Josef-Haus bleibt lediglich der Einsatz der Jugendhilfe, der für die betroffenen Schüler die schlechtere Alternative ist. Herr Mörsch jun., DIE LINKE, ist der Meinung, dass die Anpassung der Vereinbarung mit dem KEV über die Beschulung von externen Schülern der Schließung der Don-Bosco-Schule entgegenstehe. Herr Poth entgegnet, dass die Schließung der Don-Bosco-Schule alleine dem Umstand geschuldet sei, dass die Don-Bosco-Schule die Mindestschülerzahl der vom Land vorgegebenen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) nicht erfüllen könne. Gemäß MindestgrößenVO wären für die Fortführung der Don-Bosco-Schule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 55 Schüler/-innen notwendig gewesen. Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit dem katholischen Erziehungsverein für die Rheinprovinz (KEV) eine geänderte Vereinbarung über die Beteiligung des Kreises Euskirchen an den Kosten für „externe Schüler“ in der Priv. kath. Schule für Erziehungshilfe im Hermann-Josef-Haus in Kall-Urft zum 01.08.2016 gemäß beiliegender Fassung zu schließen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür, bei zwei Enthaltungen (Bündnis90/DIE GRÜNEN) und einer Gegenstimme (DIE LINKE)