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Info Stab (Aktueller Sachstand Breitbandausbau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Info Stab (Aktueller Sachstand Breitbandausbau) Info Stab (Aktueller Sachstand Breitbandausbau)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 144/2016 19.05.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 06.06.2016 Aktueller Sachstand Breitbandausbau Der Kreis Euskirchen hat am 28.1.2016 im so genannten „Ersten Call“ gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Förderung des Breitbandausbaus vom 22.10.2015 und Erklärung des Landes NRW zur Kofinanzierung gemäß Schreiben des MWEIMH NRW vom 26.11.2015 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Breitbandausbau gestellt. Mit Bescheid vom 28.4.2016 hat das BMVI eine Zuwendung in Höhe von rund 14,9 Millionen Euro genehmigt. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in der Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Betrag entspricht der vom Kreis Euskirchen eingereichten Förderhöhe. Damit erhält der Kreis Euskirchen in Nordrhein-Westfalen die höchste Fördersumme und gehört deutschlandweit zu den ersten Kreisen, die eine Förderung erhalten. Der Kreis plant in seinem Antrag gemäß den Förderkriterien, ein zukunftsfähiges Breitbandnetz zu schaffen, das bis Ende 2018 für mindestens 95 Prozent der Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s zur Verfügung stellt. Ein weiterer Schwerpunkt des Ausbaus sind neben Bildungseinrichtungen die über das Kreisgebiet verteilten diversen Gewerbeflächen. Dadurch sollen u.a. attraktive Standortbedingungen geschaffen werden, um die gegenwärtige Wirtschaftskraft sicherzustellen und neue Gewerbeansiedlungen zu realisieren. Dabei wird das Fördermodell der Wirtschaftlichkeitslücke verfolgt, weil in vielen Lagen kein eigenwirtschaftlicher flächendeckender Ausbau der Breitbandnetze durch die Netzbetreiber stattfindet. Die nun zur Verfügung stehenden Fördermittel dienen der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines oder mehrerer privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikations-Netzinfrastruktur (Next-Generation-Access-Netz). Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich zur Finanzierung von tatsächlichen Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen zum Breitbandausbau im Kreis Euskirchen verwendet werden. Das Ausbauvorhaben des Kreises sieht den Anschluss der Haushalte mit der zukunftsfähigen Glasfasertechnologie und über das bereits bestehende Kupferkabel-Netz (mittels Vectoring- -2Technologie) vor. 455 km Glasfaserkabel sind bis 2018 zu verlegen. Private Haushalte sollen über FTTC (Fiber to the Curb: Glasfaser bis zum Verteilerkasten) erschlossen werden. In ausgewählten Gewerbegebieten und Sonderstandorten wie Schulen werden die Glasfaserkabel sogar bis in die Gebäude verlegt, über die Netztechnologie FTTB (Fiber to the Building). Sie können dann theoretisch sogar auf noch höhere Bandbreiten bis in den Gigabit-Bereich zurückgreifen. Im Falle eines positiven Bescheides durch den Bund hat das Land NRW im Rahmen eines „Letter of Intent“ vom 26.1.2016 zugesichert, den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen ebenfalls mit der Übernahme von 40% der anfallenden Kosten zu unterstützen. Bund und Land werden somit gemeinsam 90% der anfallenden Kosten übernehmen. Dadurch reduziert sich der Eigenanteil für den Kreis auf maximal zehn Prozent der Gesamtkosten. Diese Vorgehensweise wurde in einer Bürgermeisterkonferenz am 22.12.2015 bei Zuladung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen vorgestellt und abgestimmt. Da der Kreis Euskirchen als bündelnder Antragsteller auftritt, musste er gemäß der Vorgabe im Antragsverfahren zur Erlangung der Fördermittel - gegenüber den Fördermittelgebern die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils erklären. Der Kreistag hat per Dringlichkeitsentscheidung vom 21.1.2016 und in der Kreistagssitzung am 20.4.2016 die Übernahme des Eigenanteils beschlossen. Der Gesamtbetrag der Mittel liegt somit bei gut 30 Millionen Euro, die für den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen bis Ende 2018 zur Verfügung stehen werden. Zurzeit läuft das offizielle Antragsverfahren für die bereits zugesagte Zuwendung durch Landesmittel. Dieses Verfahren berücksichtigt die k.a. Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept (HSK) befinden. Das Land NRW hat ebenfalls im o.g. „Letter of Intent“ die Übernahme der hier anfallenden Kosten in Aussicht gestellt. Der Eigenmittelanteil des Kreises Euskirchen würde dadurch laut Planungsstand auf ca. 1,9 Millionen Euro sinken. Nachdem zur Antragstellung ein kreisweites Ausbaukonzeptes für Breitband entwickelt wurde, soll dieses mithilfe der nun zur Verfügung stehenden Fördermittel umgesetzt werden. Dafür bedarf es vorweg einer Ausschreibung. Hierfür werden nun von der Kreisverwaltung gemeinsam in Kooperation mit dem Kreis Düren und unter Beratung durch den TÜV Rheinland alle notwendigen Ausschreibungsunterlagen erstellt. Geplant ist, alle Arbeiten zum Breitbandausbau gleichzeitig in das Ausschreibungsverfahren zu geben. Grundsätzlich sollen Gebiete, die unter einer massiven Unterversorgung leiden, mit Priorität behandelt werden. Ebenso sieht die Planung vor Ausschreibung diese Priorisierung für Gewerbegebiete und Bildungseinrichtungen im Kreis Euskirchen vor. Das Ausschreibungsverfahren soll so angelegt werden, dass bis zur Sitzung des Kreistages am 5. Oktober 2016 ein Ergebnis vorliegt. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)