Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
90 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 144/2016
19.05.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
06.06.2016
Aktueller Sachstand Breitbandausbau
Der Kreis Euskirchen hat am 28.1.2016 im so genannten „Ersten Call“ gemäß der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Förderung des Breitbandausbaus
vom 22.10.2015 und Erklärung des Landes NRW zur Kofinanzierung gemäß Schreiben des MWEIMH
NRW vom 26.11.2015 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Breitbandausbau
gestellt.
Mit Bescheid vom 28.4.2016 hat das BMVI eine Zuwendung in Höhe von rund 14,9 Millionen Euro
genehmigt. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in der Form der
Anteilsfinanzierung in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Der Betrag entspricht der vom Kreis Euskirchen eingereichten Förderhöhe. Damit erhält der Kreis
Euskirchen in Nordrhein-Westfalen die höchste Fördersumme und gehört deutschlandweit zu den
ersten Kreisen, die eine Förderung erhalten.
Der Kreis plant in seinem Antrag gemäß den Förderkriterien, ein zukunftsfähiges Breitbandnetz zu
schaffen, das bis Ende 2018 für mindestens 95 Prozent der Haushalte eine Versorgung mit 50 Mbit/s
zur Verfügung stellt. Ein weiterer Schwerpunkt des Ausbaus sind neben Bildungseinrichtungen die
über das Kreisgebiet verteilten diversen Gewerbeflächen. Dadurch sollen u.a. attraktive
Standortbedingungen geschaffen werden, um die gegenwärtige Wirtschaftskraft sicherzustellen und
neue Gewerbeansiedlungen zu realisieren.
Dabei wird das Fördermodell der Wirtschaftlichkeitslücke verfolgt, weil in vielen Lagen kein
eigenwirtschaftlicher flächendeckender Ausbau der Breitbandnetze durch die Netzbetreiber
stattfindet. Die nun zur Verfügung stehenden Fördermittel dienen der Schließung der
Wirtschaftlichkeitslücke eines oder mehrerer privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher
Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer hochleistungsfähigen
Telekommunikations-Netzinfrastruktur (Next-Generation-Access-Netz). Die Mittel sind
zweckgebunden und dürfen ausschließlich zur Finanzierung von tatsächlichen Ausgaben für die
Durchführung der Maßnahmen zum Breitbandausbau im Kreis Euskirchen verwendet werden.
Das Ausbauvorhaben des Kreises sieht den Anschluss der Haushalte mit der zukunftsfähigen
Glasfasertechnologie und über das bereits bestehende Kupferkabel-Netz (mittels Vectoring-
-2Technologie) vor. 455 km Glasfaserkabel sind bis 2018 zu verlegen. Private Haushalte sollen über
FTTC (Fiber to the Curb: Glasfaser bis zum Verteilerkasten) erschlossen werden. In ausgewählten
Gewerbegebieten und Sonderstandorten wie Schulen werden die Glasfaserkabel sogar bis in die
Gebäude verlegt, über die Netztechnologie FTTB (Fiber to the Building). Sie können dann theoretisch
sogar auf noch höhere Bandbreiten bis in den Gigabit-Bereich zurückgreifen.
Im Falle eines positiven Bescheides durch den Bund hat das Land NRW im Rahmen eines „Letter of
Intent“ vom 26.1.2016 zugesichert, den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen ebenfalls mit der
Übernahme von 40% der anfallenden Kosten zu unterstützen. Bund und Land werden somit
gemeinsam 90% der anfallenden Kosten übernehmen. Dadurch reduziert sich der Eigenanteil für den
Kreis auf maximal zehn Prozent der Gesamtkosten. Diese Vorgehensweise wurde in einer
Bürgermeisterkonferenz am 22.12.2015 bei Zuladung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen
vorgestellt und abgestimmt. Da der Kreis Euskirchen als bündelnder Antragsteller auftritt, musste er gemäß der Vorgabe im Antragsverfahren zur Erlangung der Fördermittel - gegenüber den
Fördermittelgebern die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils erklären. Der Kreistag hat per
Dringlichkeitsentscheidung vom 21.1.2016 und in der Kreistagssitzung am 20.4.2016 die Übernahme
des Eigenanteils beschlossen. Der Gesamtbetrag der Mittel liegt somit bei gut 30 Millionen Euro, die
für den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen bis Ende 2018 zur Verfügung stehen werden.
Zurzeit läuft das offizielle Antragsverfahren für die bereits zugesagte Zuwendung durch Landesmittel.
Dieses Verfahren berücksichtigt die k.a. Kommunen, die sich im Haushaltssicherungskonzept (HSK)
befinden. Das Land NRW hat ebenfalls im o.g. „Letter of Intent“ die Übernahme der hier anfallenden
Kosten in Aussicht gestellt. Der Eigenmittelanteil des Kreises Euskirchen würde dadurch laut
Planungsstand auf ca. 1,9 Millionen Euro sinken.
Nachdem zur Antragstellung ein kreisweites Ausbaukonzeptes für Breitband entwickelt wurde, soll
dieses mithilfe der nun zur Verfügung stehenden Fördermittel umgesetzt werden. Dafür bedarf es
vorweg einer Ausschreibung. Hierfür werden nun von der Kreisverwaltung gemeinsam in Kooperation
mit dem Kreis Düren und unter Beratung durch den TÜV Rheinland alle notwendigen
Ausschreibungsunterlagen erstellt. Geplant ist, alle Arbeiten zum Breitbandausbau gleichzeitig in das
Ausschreibungsverfahren zu geben. Grundsätzlich sollen Gebiete, die unter einer massiven
Unterversorgung leiden, mit Priorität behandelt werden. Ebenso sieht die Planung vor Ausschreibung
diese Priorisierung für Gewerbegebiete und Bildungseinrichtungen im Kreis Euskirchen vor.
Das Ausschreibungsverfahren soll so angelegt werden, dass bis zur Sitzung des Kreistages am
5. Oktober 2016 ein Ergebnis vorliegt.
gez.
Rosenke
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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