Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
279 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
31.05.16, 09:22
Aktualisiert
31.05.16, 09:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 213/2016
24.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Kreisweite Umsetzung der AST/TaxiBus-Integration
Sachbearbeiter/in: Frau Handwerk
Tel.: 537
Abt.: 60.13
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich des positiven Ergebnisses der verbindlichen Auskunft des
Finanzamtes, die sukzessive Umsetzung der „AST/TaxiBusPlus-Integration“ gemäß der Vorlage und
beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Abstimmungen mit den Kommunen durchzuführen.
-2Begründung:
Hintergrund
Im Kreis Euskirchen werden Bus- und Bahnverkehre ergänzt durch die flexiblen Bedienungsformen
TaxiBusPlus und Anruf-Sammel-Taxi (AST). Während der TaxiBusPlus weitgehend nach den im
Nahverkehrsplan festgelegten Bedienungsstandards (Stundentakt Mo-Fr 6-19 Uhr sowie Sa 6-14
Uhr) verkehrt, werden die Betriebszeiten des AST von den Kommunen abseits dieses
Betriebszeitfensters individuell festgelegt. Bei beiden Systemen ist eine vorherige telefonische
Anmeldung notwendig. Allerdings sind die Vorlaufzeiten, Zuschläge, Fahrpläne und die Bedienung im
Zielbereich unterschiedlich.
Der Kreis Euskirchen strebt an, die Systeme AST und TaxiBusPlus zusammenzuführen um zukünftig
nur noch ein flexibles Bedienungssystem vorzuhalten. Ein einziges System ist effizienter und aus
Kundensicht verständlicher.
Zum Fahrplanwechsel 2014 wurde diesbezüglich der erste Schritt eingeleitet, indem ein zweijähriges
Pilotprojektes zur Erprobung eines zusammengeführten Systems in Hellenthal und Schleiden
begonnen wurde (siehe Vorlage 33/2014).
Als Zwischenbilanz des Pilotprojektes ist nach einem Jahr ein positives Fazit zu ziehen. Die
Rückmeldungen aus den Kommunen und seitens der Fahrgäste bestätigen, dass der ÖPNV nun
verständlicher und nutzerfreundlicher ist. Ein Anstieg der Fahrgastzahlen, vor allem aus den
ehemaligen AST-Orten und im AST-Zeitfenster, bestätigt dies. Die ausführliche Auswertung findet
sich in Anlage 1.
Das Vorhaben
Aufgrund dieser Ergebnisse soll die Zusammenführung von AST und TaxiBusPlus zum „neuen
TaxiBusPlus“ nun schrittweise auch für die übrigen Kommunen im Kreis Euskirchen erfolgen. Bei
erfolgreicher Umsetzung würde das AST-Angebot im Kreis Euskirchen, mit Ausnahme des
Stadtgebiets Euskirchen, aufgelöst werden. Die Umsetzung wird zum Fahrplanwechsel Dezember
2016 und Dezember 2017 angestrebt.
Integration des AST-Fahrplanangebotes und der AST-Haltestellen
In den Kommunen Nettersheim, Blankenheim und Dahlem besteht kein AST-Angebot. Hier müssten
der Tarif angepasst und die Haustürbedienung eingeführt werden.
In den Kommunen Zülpich, Mechernich, Kall, Weilerswist und Bad Münstereifel müssen darüber
hinaus die Verkehrsleistungen, die heute im AST erbracht werden, in TaxiBus-Leistungen
umgewandelt werden. Das ÖPNV-Angebot bliebe somit vom Umfang her gleich.
Diese Umwandlung würde konkret erreicht indem bestehende TaxiBusPlus-Linien die ASTHaltestellen entlang des Linienwegs aufnehmen und das Betriebszeitfenster, entsprechend des
ehemaligen AST Betriebszeitfensters, angepasst wird.
Einige Ortschaften sind bisher nur im AST und Schülerverkehr angebunden und können nicht in
bestehende TaxiBusPlus-Linien aufgenommen werden. Für diese Fälle müssten neue TaxiBusPlusLinien eingerichtet werden.
-3Merkmale des neuen TaxiBus
Der integrierte „neue“ TaxiBusPlus ist eine Kombination aus dem heutigen TaxiBusPlus und AST. Die
positiven Merkmale beider Systeme wurden zu einem verbesserten System zusammengeführt:
1. Bedienung von Haltestelle bis vor die Haustür im Zielbereich
(bisher: TaxiBusPlus: von Haltestelle zu Haltestelle; AST: von Haltestelle zur Haustür)
2. Zuschlag von 1,20 € für Erwachsene und 50 Cent für Kinder
(bisher: TaxiBusPlus: 1,00/0,50 €; AST: 3,80/2,80 €)
3. Telefonische Bestellung mindestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit
(bisher: TaxiBusPlus: 30 Minuten; AST: 60 Minuten)
4. Gestaltung des Fahrplans wie heutiger TaxiBus-Fahrplan
(bisher: TaxiBusPlus: übersichtlicher Fahrplan; AST: komplizierter AST-Fahrplan)
5. Fahrplan mit Linienweg
(bisher: TaxiBusPlus: Fahrplan mit Linienweg; AST: Fahrplan mit Bereichen und Abfahrtszeiten)
Erhöhung des TaxiBusPlus-Zuschlags
Der TaxiBusPlus-Zuschlag beträgt heute 1 Euro für Erwachsene und 50 Cent für Kinder. Der ASTZuschlag liegt deutlich höher mit 3,80 Euro für Erwachsene und 2,80 für Kinder, Zeitkarteninhaber
und Schwerbehinderte. Der Tarif für den Zuschlag des „neuen TaxiBusPlus“ soll auf 1,20 Euro für
Erwachsene und 50 Cent für Kinder festgelegt werden. Schwerbehinderte zahlen den Zuschlag nicht.
Die Erhöhung des Zuschlags auf 1,20 Euro würde dem Ausgleich der Mehrkosten der
Haustürbedienung im Zielort dienen. Der TaxiBusPlus-Zuschlag ist seit 2006 nicht mehr verändert
worden, so dass eine Erhöhung auch als Anpassung an die Inflationsrate gerechtfertigt wäre.
Die Änderung des TaxiBusPlus-Zuschlags wurde bereits beim VRS beantragt, die Beratung in den
VRS-Gremien hat begonnen.
Mehrkosten und Mindereinnahmen
Dadurch, dass die bestehenden AST-Verkehre lediglich in das TaxiBusPlus-Format integriert würden,
entstünden keine Neufahrten und somit grundsätzlich auch keine Mehrkosten. Allerdings könnte es
durch Mindereinnahmen, gesteigerte Nachfrage und geänderte Vertragskonditionen in einigen
Kommunen dennoch zu Mehrkosten kommen.
Für die Gemeinden Dahlem, Nettersheim und Blankenheim, in denen kein AST-Angebot besteht, wird
davon ausgegangen, dass keine nennenswerten Mehrkosten entstehen würden.
In Kall, Bad Münstereifel, Weilerswist, Zülpich und Mechernich sind Mehrkosten wahrscheinlich. Zum
einen würden die im Vergleich zum TaxiBusPlus-Zuschlag höheren Einnahmen des AST-Zuschlags
wegfallen. Diesbezüglich werden Mindereinnahmen von ca. 17.500 € prognostiziert. Hier muss
differenziert werden zwischen Mindereinnahmen, die innerhalb und außerhalb des TaxiBusPlusZeitfensters entstehen: Innerhalb des TaxiBusPlus-Zeitfensters wird der ÖPNV über die ÖPNVUmlage finanziert. Alle Verkehre, die außerhalb erbracht werden, sind freiwillige Leistungen der
jeweiligen Kommune und werden von dieser abseits der ÖPNV-Umlage finanziert. Wie sich dies auf
die einzelnen Kommunen aufteilt, zeigt Tabelle 2:
ASTVerkehr
Weilerswist
Kall
Mechernich
Zülpich
BAM
Summe
% innerhalb % außerhalb
Einnahmen
TB TB Einnahmen Mindereinnahme Mindereinnahme
AST 2015
Zeitfenster
Zeitfenster TB-neu
innerhalb TB
außerhalb TB
389,00 €
0%
100%
123,3 €
0,00 €
265,70 €
3.456,00 €
29%
71%
1017,9 €
707,05 €
1.731,05 €
4.373,00 €
74%
26%
1280,7 €
2.288,30 €
804,00 €
3.077,00 €
78%
22%
794,7 €
1.780,19 €
502,11 €
13.494,00 €
13%
87%
4066,2 €
1.225,61 €
8.202,19 €
24.789,00 €
7282,8 €
6.001,16 €
11.505,04 €
Tabelle 2: voraussichtliche Mehrkosten durch Mindereinnahmen
Summe: 17.506,20 €
-4-
Zu bedenken ist zudem, dass viele Ortsteile mit dem neuen TaxiBusPlus ein übersichtlicheres ÖPNVAngebot erhalten würden, das von den Bürgern stärker genutzt werden könnte. Dies war im
Pilotprojekt Hellenthal und Schleiden der Fall. Dort ist im ersten Jahr des Pilotprojektes die Anzahl der
Fahrgäste um 11%, die Anzahl der Fahrten um 13% und die Kilometerleistung um 10% angestiegen.
Eine stärkere Nutzung des Angebotes bedeutet Mehrkosten, die allerdings nur schwer vorherzusagen
sind, zumal die Entwicklung je Kommune sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Hinzu kommt noch, dass einige TaxiBusPlus-Linien neu ausgeschrieben werden müssten und somit
neue Verträge mit anderen Konditionen mit den Taxi-Unternehmern abgeschlossen würden.
Die Erhöhung des TaxiBusPlus-Tarifs auf 1,20 € würde die Mehrkosten voraussichtlich geringfügig
kompensieren.
Auswirkungen auf den BgA Verkehrsunternehmen
Der Kreis Euskirchen hat aufgrund der derzeit noch vorhandenen Konzessionsinhaberschaft für die
AST-Verkehre in Kall, Mechernich, Zülpich und Bad Münstereifel den Status „Verkehrsunternehmen“
innerhalb des VRS. Hieraus resultieren diverse Rechte und Pflichten, die insgesamt gesehen zum
Vorteil des Kreises dienen.
Gleichzeitig war und ist der Status „Verkehrsunternehmen“ (nach Auflösung der damaligen
Kreisverkehrsgesellschaft) maßgeblich für die Begründung des Betriebes gewerblicher Art (BgA).
Hierzu wurde im Jahr 2006 eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes eingeholt.
Die Umsetzung der Integration der AST-Verkehre in den TaxiBusPlus führt konzessionsrechtlich zu
einer neuen Situation:
Für die im Modellprojekt betroffenen Kommunen Schleiden und Hellenthal wurde das
Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen antragsgemäß durch die Bezirksregierung Köln zunächst
befristet von der Betriebspflicht für die Durchführung der AST-Verkehre Hellenthal und Schleiden
entbunden.
Die „neuen“ TaxiBusPlus-Linien in Hellenthal und Schleiden werden auf Grundlage von
Gemeinschaftskonzessionen der Bezirksregierung Köln gemeinsam von der RVK und dem Kreis
Euskirchen erbracht; die Betriebsführerschaft liegt bei der RVK.
Bei einer kreisweiten Umsetzung des Modellprojektes müsste auch für die verbleibenden ASTKonzessionen eine Entbindung von der Betriebspflicht und für die neu entstehenden TaxiBusPlusLinien Gemeinschaftskonzessionen zusammen mit der RVK beantragt werden.
Nach Einschätzung des Kreises ändert die Umwandlung der Konzession nicht den
konzessionsrechtlichen Status als Verkehrsunternehmen. Die BR Köln als Genehmigungsbehörde
hat dies bestätigt.
Nunmehr gilt es sicherzustellen, dass die kreisweite Umsetzung des Modellprojektes auch nicht zu
steuerlichen Nachteilen führt, nämlich bezüglich des bestehenden steuerlichen Querverbundes mit
dem Teilbereich „Energie“.
Es wurde daher beim Finanzamt Euskirchen ein erneuter Antrag auf verbindliche Auskunft gestellt, ob
die geplante Veränderung dazu führt, dass das Verkehrsunternehmen Kreis Euskirchen insoweit nicht
mehr als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 4 KStG angesehen wird, sondern nur noch
hinsichtlich des Teilbereichs "Energie". Die derzeitigen finanziellen Effekte durch den steuerlichen
Querverbund liegen bei ca. 32 T€ jährlich.
Nach Beurteilung des Kreises sowie des begleitenden Steuerberaterbüros beeinflusst die
Umwandlung der AST-Konzessionen in Gemeinschaftskonzessionen die zurzeit bestehende und
durch verbindliche Auskunft aus 2006 bestätigte steuerliche Beurteilung des Kreis Euskirchen BgA
Verkehrsunternehmen nicht.
Es bleibt aber das Ergebnis der verbindlichen Auskunft abzuwarten.
Der Beschluss zur Integration der AST-Verkehre in den TaxiBusPlus soll daher unter dem Vorbehalt
erfolgen, dass die Ausweitung der Integration nicht den bestehenden steuerlichen Querverbund
gefährdet.
-5Vorgehensweise
Es wurden bereits Gespräche mit den Verwaltungsvertretern der Kommunen Kall, Bad Münstereifel
und Weilerswist geführt. Die Stadt Mechernich, Stadt Zülpich sowie die Gemeinden Dahlem,
Nettersheim und Blankenheim sind noch einzubinden. Die Gespräche mit den Taxiunternehmern
laufen derzeit. Die bereits beteiligten Kommunen sehen das Projekt insgesamt positiv. Aufgrund der
zu erwartenden Kostensteigerungen werden sich die politischen Gremien der Kommunen mit dem
Vorschlag befassen. Die Umsetzung wird zum Fahrplanwechsel 2016 und 2017 angestrebt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)