Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 26. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am Dienstag, den 03.02.2004.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
3.
Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straßehier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
18:50 Uhr
Beschluss:
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem
Rat der Stadt Bedburg den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuch, in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten für das Teilgebiet Ecke Breite
Straße/Brauereistraße zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Umlegung der Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im
betreffenden Planbereich.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht
erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die
UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) fällt.
Die gesamten Kosten für das Verfahren sind im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen. Ferner empfiehlt der Ausschuss für
Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, dass im Rahmen des zuvor genannten
Vertrages durch den Antragsteller eine Ausgleichszahlung für den Wegfall der seinerzeit
in der Gesamtheit geplanten Grünfläche zu fordern. Dieser Betrag soll aus dem
ökologischen Gesamtwert der Fläche ermittelt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)