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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten -Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße- hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße-
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten
-Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straße-
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 26. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 03.02.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 3. Bebauungsplan Nr. 4/Kirchherten -Teilgebiet Ecke Brauereistraße / Breite Straßehier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 18:50 Uhr Beschluss: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuch, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchherten für das Teilgebiet Ecke Breite Straße/Brauereistraße zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Umlegung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im betreffenden Planbereich. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt. Die gesamten Kosten für das Verfahren sind im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen. Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, dass im Rahmen des zuvor genannten Vertrages durch den Antragsteller eine Ausgleichszahlung für den Wegfall der seinerzeit in der Gesamtheit geplanten Grünfläche zu fordern. Dieser Betrag soll aus dem ökologischen Gesamtwert der Fläche ermittelt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)