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Info GB (Jahresabschluss 2015: Ermächtigungsübertragung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
22.03.16, 04:06
Aktualisiert
22.03.16, 04:06
Info GB (Jahresabschluss 2015: Ermächtigungsübertragung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Öffentliche Sitzung Info 141/2016 18.03.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.04.2016 Kreistag 20.04.2016 Jahresabschluss 2015: Ermächtigungsübertragung Entsprechend der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW vom 10.04.2014 werden die gebildeten Ermächtigungsübertragungen dem Kreistag mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Als Anlage beigefügt ist die Liste der im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 gebildeten Ermächtigungsübertragungen, die Erläuterungen zu jeder Position enthält, sowie jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2016. Bei der Darstellung der Auswirkung der Ermächtigungsübertragungen auf die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in der Zeile 36 sowie den vorherigen Zeilen des Finanzplans ist zu beachten, dass es sich um eine fiktive Zahl handelt, da die entsprechenden Einzahlungsermächtigungen nicht übertragen werden. Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen verstehen sich daher als Maximalbetrag. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)