Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
22.03.16, 04:06
Aktualisiert
22.03.16, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Öffentliche Sitzung
Info 141/2016
18.03.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.04.2016
Kreistag
20.04.2016
Jahresabschluss 2015: Ermächtigungsübertragung
Entsprechend der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. §
53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW vom 10.04.2014 werden die gebildeten
Ermächtigungsübertragungen dem Kreistag mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und
den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis gegeben. Als Anlage beigefügt ist die Liste der im
Rahmen des Jahresabschlusses 2015 gebildeten Ermächtigungsübertragungen, die Erläuterungen zu
jeder Position enthält, sowie jeweils eine Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den
Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2016. Bei der Darstellung der Auswirkung der
Ermächtigungsübertragungen auf die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in der Zeile
36 sowie den vorherigen Zeilen des Finanzplans ist zu beachten, dass es sich um eine fiktive Zahl
handelt, da die entsprechenden Einzahlungsermächtigungen nicht übertragen werden.
Im Rahmen des Wertaufhellungsprinzips ist zu beachten, dass sämtliche am Abschlussstichtag
objektiv bestehenden Tatsachen bei der späteren Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
werden. In diesem Zusammenhang kann sich in Einzelfällen die in der Teilergebnisrechnung
ausgewiesene Ermächtigungsübertragung verringern. Die zu übertragenden Ermächtigungen
verstehen sich daher als Maximalbetrag.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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