Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
155 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 223/2016
18.05.2016
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
02.06.2016
Kreisausschuss
22.06.2016
Kreistag
06.07.2016
Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen – Ü3-Ausbau
hier: Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises um 10 % der vom Land
anerkannten und geförderten Ausgaben
Sachbearbeiterin: Frau Poganski
Tel.: 15-970
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Produkt:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind im Haushalt 2016 eingeplant und stehen nach dessen
Rechtskraft zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau
von Plätzen für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt nach Abzug der Landesförderung gemäß
Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) vom 9. März
2016 mit 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen.
Begründung:
Landtag und Landesregierung haben im Dezember 2015 entschieden, dass die durch den Wegfall
des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in vollem Umfang für den Bereich der frühkindlichen
Bildung eingesetzt werden (siehe MGFKJKS vom 24.03.2016, AZ 2635.2).
Konkret wird der Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen
gefördert.
Im Rahmen dieses Ü-3-Investitionsprogramms werden Investitionsvorhaben gefördert, die der
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen (also neue Plätze, keine Erhaltungs-/
Modernisierungsinvestitionen).
-2-
Gefördert werden im Wesentlichen:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 20.000 € pro Platz
bis zu 8.500 € pro Platz
bis zu 3.500 € pro Platz
Seitens des Landes wurde beschlossen, die Förderung analog der bisher bekannten und bewährten
Förderung des U3- Ausbaus vorzunehmen.
Daher wurde u.a. auch für dieses Programm allen Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert, für
das bis zum 30. August 2016 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können (Bewilligungsund Durchführungszeitraum bis zum 30.06.2019).
Dem Kreis Euskirchen steht ein Budget in Höhe von 1.004.872,17 € zur Verfügung.
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
anerkannten Ausgaben. Antragsteller ist nicht der Träger der Einrichtung, sondern das jeweilige
Jugendamt, welches die Mittel an den Träger weiterleitet.
Sowohl Förderkriterien als auch Fördermittel werden analog des U3- Ausbaus herangezogen bzw.
vergeben.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, entsprechend der bisherigen Beschlüsse zu den
U3- Investitionsprogrammen (zuletzt V 166/2011), auch für den Ü3- Ausbau den Eigenanteil der
Träger in Höhe von 10 % aus Kreismitteln zu übernehmen.
Unter Annahme der Ausschöpfung des vollen Budgets handelt es sich um eine Gesamtsumme von
rd. 112.000 €.
Eine Auszahlung erfolgt lediglich auf Antrag der Träger. Eine Verzinsung ist ausgeschlossen.
Folgekosten:
Insgesamt ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
a) investive Kosten im Haushaltsjahr 2016 insgesamt:
b) Netto-Belastung Kreisumlage:
ca. 1.117.000 €
ca. 112.000 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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