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Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen – Ü3-Ausbau hier: Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises um 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
155 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
23.05.16, 12:02
Aktualisiert
23.05.16, 12:02
Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen – Ü3-Ausbau
hier: Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises um 10 % der vom Land   
anerkannten und geförderten Ausgaben) Beschlussvorlage GB (Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen – Ü3-Ausbau
hier: Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises um 10 % der vom Land   
anerkannten und geförderten Ausgaben)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 223/2016 18.05.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 02.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen – Ü3-Ausbau hier: Erhöhung der Investitionskostenzuschüsse des Kreises um 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben Sachbearbeiterin: Frau Poganski Tel.: 15-970 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: x Produkt: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind im Haushalt 2016 eingeplant und stehen nach dessen Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe Begründung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) vom 9. März 2016 mit 10 % der vom Land anerkannten und geförderten Ausgaben zu übernehmen. Begründung: Landtag und Landesregierung haben im Dezember 2015 entschieden, dass die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in vollem Umfang für den Bereich der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden (siehe MGFKJKS vom 24.03.2016, AZ 2635.2). Konkret wird der Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen gefördert. Im Rahmen dieses Ü-3-Investitionsprogramms werden Investitionsvorhaben gefördert, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen (also neue Plätze, keine Erhaltungs-/ Modernisierungsinvestitionen). -2- Gefördert werden im Wesentlichen: - Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: Ausbau- und Umbaumaßnahmen: Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 20.000 € pro Platz bis zu 8.500 € pro Platz bis zu 3.500 € pro Platz Seitens des Landes wurde beschlossen, die Förderung analog der bisher bekannten und bewährten Förderung des U3- Ausbaus vorzunehmen. Daher wurde u.a. auch für dieses Programm allen Jugendämtern zunächst ein Budget reserviert, für das bis zum 30. August 2016 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können (Bewilligungsund Durchführungszeitraum bis zum 30.06.2019). Dem Kreis Euskirchen steht ein Budget in Höhe von 1.004.872,17 € zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben. Antragsteller ist nicht der Träger der Einrichtung, sondern das jeweilige Jugendamt, welches die Mittel an den Träger weiterleitet. Sowohl Förderkriterien als auch Fördermittel werden analog des U3- Ausbaus herangezogen bzw. vergeben. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, entsprechend der bisherigen Beschlüsse zu den U3- Investitionsprogrammen (zuletzt V 166/2011), auch für den Ü3- Ausbau den Eigenanteil der Träger in Höhe von 10 % aus Kreismitteln zu übernehmen. Unter Annahme der Ausschöpfung des vollen Budgets handelt es sich um eine Gesamtsumme von rd. 112.000 €. Eine Auszahlung erfolgt lediglich auf Antrag der Träger. Eine Verzinsung ist ausgeschlossen. Folgekosten: Insgesamt ist mit folgenden Kosten zu rechnen: a) investive Kosten im Haushaltsjahr 2016 insgesamt: b) Netto-Belastung Kreisumlage: ca. 1.117.000 € ca. 112.000 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)