Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 26. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am Dienstag, den 03.02.2004.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
18:50 Uhr
TOP
Betreff
9.
Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses mit Flachdach in ein
Zweifamilienwohnhaus mit Satteldach auf dem Anwesen Kardinal-Frings-Straße 8
in Bedburg Kaster
Beschluss:
Eingang der Beratung verlässt das Ausschussmitglied Dr. Kippels den Sitzungssaal
(Ausschließungsgrund gem. § 31 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).
Ausschussvorsitzender Heinen verweist auf die neuerliche Beratung zu diesem
Tagesordnungspunkt.
Herr Niepel erklärt seitens der CDU-Fraktion, dass man die Nachbarbetroffenheit
aufgrund fehlender gemeinsamer Nachbargrenzen nicht sieht und daher dem Vorhaben
grundsätzlich zustimmen kann. Seiner Auffassung nach können sich nur die direkten
Anlieger äußern. Die gemeinsame Grundstücksgrenze sollte der Maßstab zur
Entscheidungsfindung sein.
Herr Druch vertritt die Auffassung, dass auch jemand Betroffener ist bzw. sein kann,
wenn ein Weg zwischen diesen Flächen liegt.
Herr Tressel erklärt, dass er die ganze Diskussion nicht nachvollziehen kann. Bereits
seit 1991 verfährt man so, dass die betroffenen Nachbarn angehört werden, und unter
der Zustimmung der Voraussetzung dieser eine Ausnahme nach der
Gestaltungssatzung erteilt wird.
Nach weiterer eingehender Beratung zu diesem Thema stellt Fachbereichsleiter
Ackermann klar, dass die Problematik den Ausschuss wahrscheinlich noch mehrfach zur
Entscheidung vorliegen wird und man immer wieder dazu angehalten ist, über die
mögliche Betroffenheit zu diskutieren. Eine Lösung des Gesamtproblems könnte daher
die Änderung des Bebauungsplanes sein, mit der Folge dass geneigte Dächer – dies
müsste noch genauer definiert werden – im Baugebiet grundsätzlich zulässig sind.
Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt nach eingehender Diskussion, den
Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, ein
Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten. Das Plankonzept soll dem Ausschuss
für Planen und Bauen in einer seiner nächsten Sitzungen zur neuerlichen Diskussion
vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung