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Beschlusstext (Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses mit Flachdach in ein Zweifamilienwohnhaus mit Satteldach auf dem Anwesen Kardinal-Frings-Straße 8 in Bedburg Kaster)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,1 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses mit Flachdach in ein Zweifamilienwohnhaus mit Satteldach auf dem Anwesen Kardinal-Frings-Straße 8 in Bedburg Kaster) Beschlusstext (Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses mit Flachdach in ein Zweifamilienwohnhaus mit Satteldach auf dem Anwesen Kardinal-Frings-Straße 8 in Bedburg Kaster)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 26. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 03.02.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 9. Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses mit Flachdach in ein Zweifamilienwohnhaus mit Satteldach auf dem Anwesen Kardinal-Frings-Straße 8 in Bedburg Kaster Beschluss: Eingang der Beratung verlässt das Ausschussmitglied Dr. Kippels den Sitzungssaal (Ausschließungsgrund gem. § 31 Abs. 1 Satz 3 GO NRW). Ausschussvorsitzender Heinen verweist auf die neuerliche Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt. Herr Niepel erklärt seitens der CDU-Fraktion, dass man die Nachbarbetroffenheit aufgrund fehlender gemeinsamer Nachbargrenzen nicht sieht und daher dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen kann. Seiner Auffassung nach können sich nur die direkten Anlieger äußern. Die gemeinsame Grundstücksgrenze sollte der Maßstab zur Entscheidungsfindung sein. Herr Druch vertritt die Auffassung, dass auch jemand Betroffener ist bzw. sein kann, wenn ein Weg zwischen diesen Flächen liegt. Herr Tressel erklärt, dass er die ganze Diskussion nicht nachvollziehen kann. Bereits seit 1991 verfährt man so, dass die betroffenen Nachbarn angehört werden, und unter der Zustimmung der Voraussetzung dieser eine Ausnahme nach der Gestaltungssatzung erteilt wird. Nach weiterer eingehender Beratung zu diesem Thema stellt Fachbereichsleiter Ackermann klar, dass die Problematik den Ausschuss wahrscheinlich noch mehrfach zur Entscheidung vorliegen wird und man immer wieder dazu angehalten ist, über die mögliche Betroffenheit zu diskutieren. Eine Lösung des Gesamtproblems könnte daher die Änderung des Bebauungsplanes sein, mit der Folge dass geneigte Dächer – dies müsste noch genauer definiert werden – im Baugebiet grundsätzlich zulässig sind. Der Ausschuss für Planen und Bauen beschließt nach eingehender Diskussion, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, ein Bebauungsplanänderungsverfahren einzuleiten. Das Plankonzept soll dem Ausschuss für Planen und Bauen in einer seiner nächsten Sitzungen zur neuerlichen Diskussion vorgestellt werden. Abstimmungsergebnis: Ohne Abstimmung