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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless- hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
-Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Spless-
hier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des
            Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
        b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 26. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 03.02.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 18:50 Uhr TOP Betreff 7. Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung -Gebiet südwestlich der Harffer Schlossallee, nördlich der Landstraße 279 und südöstlich des rückwärtigen Bereiches der Wohnbebauung Morkener Straße/ Am Zelenberg/ Siedlungserweiterung Kaster, Baugebiet Im Splesshier: a) Vorberatung über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschluss: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg festzustellen, dass zur Planänderung keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden sind Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster zu fassen und gleichzeitig festzustellen, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)