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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall hier: Einleitung des Verfahrens)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall
hier: Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall
hier: Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall
hier: Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall
hier: Einleitung des Verfahrens) Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall
hier: Einleitung des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 115/2003 08.12.2003 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bauund Umweltausschuss mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall einschließlich Begründung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2,2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kall wurde durch Satzung der Gemeinde Kall vom 02.10.1994 erstmalig durch eine Rechtsnorm festgelegt. Vor Erlass dieser Satzung hat die Gemeinde den sog. “Strehlau-Plan” aus dem Jahre 1974 für die Festlegung des Innenbereiches zu Grunde gelegt. In diesem Plan waren die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, als Baugrundstücke im Innenbereich ausgewiesen. Da es sich bei den Grundstücken um Wald im Sinne des Gesetzes handelte, wurde während des Satzungsverfahrens für die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kall Bedenken vom Staatlichen Forstamt Schleiden erhoben, so dass eine Einbeziehung vom Rat der Gemeinde Kall nicht beschlossen werden konnte. Nunmehr hat die Eigentümerin für Teilflächen der vorgenannten Grundstücke eine Umwandlung von Wald zum Zwecke der Wohnbebauung beantragt. Mit Bescheid vom 04.09.2003 wurde dieser Waldumwandlung vom Staatlichen Forstamt Schleiden zugestimmt. Die Eigentümerin beantragt jetzt die Außenbereichsgrundstücke Gemarkung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall einzubeziehen. Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Wohnbaufläche” dargestellt, so dass die Verwaltung für diesen Bereich eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB 1998 ausgearbeitet hat. Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung). Die Genehmigungspflicht entfällt jedoch gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB bei Satzungen, die wie hier aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 115/2003 09.12.2003 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X Fachbereichsleiter: Sachbearbeiter/in: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 5 Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall hier: Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 08.12.2003 – TOP 5 – beschließt der Rat die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes die Einleitung des Satzungsverfahrens zu veranlassen. Die öffentliche Auslegegung der Satzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall einschließlich Begründung wird gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Ziffer 2,2. Halbsatz BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Sachdarstellung: Die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kall wurde durch Satzung der Gemeinde Kall vom 02.10.1994 erstmalig durch eine Rechtsnorm festgelegt. Vor Erlass dieser Satzung hat die Gemeinde den sog. “Strehlau-Plan” aus dem Jahre 1974 für die Festlegung des Innenbereiches zu Grunde gelegt. In diesem Plan waren die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, als Baugrundstücke im Innenbereich ausgewiesen. Da es sich bei den Grundstücken um Wald im Sinne des Gesetzes handelte, wurde während des Satzungsverfahrens für die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kall Bedenken vom Staatlichen Forstamt Schleiden erhoben, so dass eine Einbeziehung vom Rat der Gemeinde Kall nicht beschlossen werden konnte. Nunmehr hat die Eigentümerin für Teilflächen der vorgenannten Grundstücke eine Umwandlung von Wald zum Zwecke der Wohnbebauung beantragt. Mit Bescheid vom 04.09.2003 wurde dieser Waldumwandlung vom Staatlichen Forstamt Schleiden zugestimmt. Die Eigentümerin beantragt jetzt die Außenbereichsgrundstücke Gemarkung Kall, Flur 8, Flurstücke 67 und 68 (teilweise), gelegen in Kall, Loshardt, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kall einzubeziehen. Der fragliche Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als “Wohnbaufläche” dargestellt, so dass die Verwaltung für diesen Bereich eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB 1998 ausgearbeitet hat. Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB ist für den Erlass von Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung). Die Genehmigungspflicht entfällt jedoch gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB bei Satzungen, die wie hier aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 08.12.2003 – TOP 5 – vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Stizung berichtet.