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Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kall
Größe
9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 82/2004 29.06.2004 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Stoff Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. X über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. 2.510.9810 Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9597 TOP 9 Euro Rd. 6.300,00 Euro Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.06.2004 – TOP 3 – beschließt der Rat, gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 6.300,00 € bei Haushaltsstelle 2.510.9810 (Krankenhausumlage) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei Haushaltsstelle 2.630.9597 (Verlegung Busbahnhof zur Trierer Straße). Sachdarstellung: Mit der Verabschiedung des Landeshaushalts und des GFG 2002 wurde beschlossen, dass sich die Kommunen künftig über eine Krankenhausumlage an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligen müssen. Eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde inzwischen zurückgewiesen. Die Umlage betrug im Vorjahr 53.273,48 €. Für das Jahr 2004 wurden mit Bescheid vom 19.02.2004 63.258,92 € angefordert. Da im Haushaltsplan nur 57.000,00 € eingeplant sind, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe von 6.258,92 €. Die Deckung erfolgt durch eine teilweise Absetzung des Haushaltsausgaberestes bei Haushaltsstelle 2.630.9597 (Verlegung Busbahhof zur Trierer Straße), da diese Mittel zumindest in 2004 nicht benötigt werden.