Daten
Kommune
Kall
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9,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
82/2004
29.06.2004
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
X
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt. 2.510.9810
Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9597
TOP 9
Euro
Rd. 6.300,00
Euro
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.06.2004 – TOP 3 – beschließt der Rat, gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 6.300,00
€ bei Haushaltsstelle 2.510.9810 (Krankenhausumlage) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei Haushaltsstelle 2.630.9597 (Verlegung Busbahnhof zur
Trierer Straße).
Sachdarstellung:
Mit der Verabschiedung des Landeshaushalts und des GFG 2002 wurde beschlossen, dass
sich die Kommunen künftig über eine Krankenhausumlage an den Investitionskosten der
Krankenhäuser beteiligen müssen. Eine dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde
inzwischen zurückgewiesen. Die Umlage betrug im Vorjahr 53.273,48 €. Für das Jahr 2004
wurden mit Bescheid vom 19.02.2004 63.258,92 € angefordert. Da im Haushaltsplan nur
57.000,00 € eingeplant sind, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe von 6.258,92 €. Die
Deckung erfolgt durch eine teilweise Absetzung des Haushaltsausgaberestes bei Haushaltsstelle 2.630.9597 (Verlegung Busbahhof zur Trierer Straße), da diese Mittel zumindest
in 2004 nicht benötigt werden.