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Info Stab (Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
262 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
12.09.16, 14:01
Aktualisiert
12.09.16, 14:01

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 187/2016 12.09.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen Der Kreis Euskirchen hat am 28.01.2016 einen Antrag auf Förderung durch das Bundesprogramm zum Breitbandausbau unter Kofinanzierung durch das Land NRW gestellt. Am 28.04.2016 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein vorläufiger Zuwendungsbescheid über eine Fördersumme von 14,9 Millionen Euro erteilt. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Falle einer positiven Bescheidung durch den Bund, die Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe von 40% der vom Bund anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben zu fördern. Für Kommunen, bei denen der Bund nach Ziffer 6.5. der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von weiteren 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Länder zulässt (HSK-Kommunen), hat das Land auch die Übernahme dieses Anteils zugesagt. Somit liegt die Förderung des Landes NRW bei voraussichtlich ca. 13 Millionen Euro. Der Eigenanteil des Kreises Euskirchen beläuft sich voraussichtlich auf ca. 1,9 Millionen Euro. Der Kreis Euskirchen plant nun, mit den zugesagten Fördermitteln i.H.v. rund 30 Millionen Euro den Breitbandausbau im Rahmen des sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu fördern, um für die Netzbetreiber entsprechende Anreize zum Ausbau zu schaffen. Dabei soll alles Notwendige getan werden, damit es zügig zum Ausbau kommt. Bevor der eigentliche Breitbandausbau beginnen kann, ist eine Ausschreibung der Leistung vorzunehmen. Zusätzlich zur technischen Beratung durch den TÜV Rheinland wurde deshalb für den vergaberechtlichen Teil die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hinzugezogen. Auf Empfehlung der Kanzlei und nach sorgfältiger interner Prüfung wird auf Grund der Vorgaben des europäischen und nationalen Beihilferechts zur Gewährleistung eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens in Anlehnung an das Vergaberecht (mittelbar) ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dieses Verfahren wird in enger Abstimmung mit dem Kreis Düren erfolgen, der im 2. Call des Bundesprogramms am 06.09.2016 ebenfalls einen Zuwendungsbescheid durch das BMVI erhalten hat. Damit wird die erfolgreiche Kooperation der Kreise Euskirchen und Düren fortgeführt. Durchführung eines Auswahlverfahrens in Anlehnung an das Vergaberecht (mittelbar): Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Im ersten Schritt des o.g. Verfahrens wurde am 25.07.2016 durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS) des Kreises Euskirchen die „Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von -2Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises Euskirchen“ auf den entsprechenden Vergabeportalen und der Homepage des Bundesförderprogramms www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Der Auftrag definiert als Ziel der Maßnahme, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Euskirchen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, mindestens 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen. Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in ausgewählten Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Alle Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen sollen gleich den privaten Haushalten mit mindestens 30 Mbit/s im Download erschlossen werden. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGANetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Zum Netzbetrieb gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access). Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Betreiber verbindlich. Der Kreis Euskirchen veranschlagt für die Realisierung des Breitbandprojekts gegenwärtig einen Zeitrahmen von bis zu vierundzwanzig (24) Monaten. Auf Grund der Vorgaben des Bundesförderprogramms muss das geförderte NGA-Netz bis spätestens zum 31.12.2018 errichtet worden sein. Eine schnelle Inbetriebnahme des NGA-Netzes durch den Bieter fließt insoweit auch in eine Angebotswertung ein (s.u.). Einbindung Kommunen Der Breitbandausbau im Kreis Euskirchen erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen. Der Kreis tritt als sogenannter bündelnder Antragsteller für die k.a. Kommunen auf. Dies haben alle Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen in einer Erklärung bestätigt. Mit diesem gemeindeübergreifenden Ansatz soll auch einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden. Den k.a. Kommunen wurde erneut vom 24.05.2016 bis zum 07.06.2016 im Vorfeld der Erstellung der -3Ausschreibung die Möglichkeit gegeben die bestehende Planung noch einmal zu aktualisieren und Rückmeldungen an den Kreis bzw. den TÜV Rheinland zu geben. Hierzu wurde die Ausbauplanung auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune in einer interaktiven Webanwendung bereitgestellt. Innerhalb dieser Anwendung konnte jede Kommune für ihr Gebiet Rückmeldungen strukturiert abgegeben. Diese Rückmeldungen wurden vom TÜV Rheinland in die Ausbauplanung eingepflegt. Nach Abschluss des erneuten Markterkundungsverfahrens (s.u.), wird der Kreis jeder Kommune den aktuellen Versorgungsstand zur Verfügung stellen. Im Anschluss an die Beauftragung eines oder mehrerer TK-Unternehmen für den Breitbandausbau wird der Kreis den Kommunen eine detaillierte Ausbauplanung für ihr Gebiet zur Verfügung stellen. Auswahl geeigneter Bieter Die Telekommunikationsunternehmen hatten die Gelegenheit, ihr Interesse für die Teilnahme am Verfahren bis zum 29.08.2016 der ZVS des Kreises Euskirchen unter Beibringung von Unterlagen, die die Geeignetheit der Unternehmen belegen, mitzuteilen. Folgende Angaben und Formalitäten wurden dabei abgefragt: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister; • Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie • Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz Eigenerklärung darüber, • dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde; • dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet; • dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt; • dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist; • dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden; • dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden; • dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen („TVgG-NRW“) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie • dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; • Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; • Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG); • Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie • Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: • Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers -4einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten); • Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung, dass der Bewerber in der Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu gewinnen; • Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie • Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können. Weiterer Ablauf des Verfahrens Nach Ablauf der Frist am 29.08.2016 haben sich mehrere Bieter gemeldet. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Geeignetheit der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die ZVS. Im Anschluss hieran sollen in der KW 38 bei Vorhandensein und Geeignetheit bis zu fünf Teilnehmer aufgefordert werden, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren). Der Kreis Euskirchen behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Am Ende des Verfahrens soll ein Vertrag über den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen stehen, der wiederum noch von der Bundesnetzagentur und den Zuwendungsgebern geprüft werden muss. Es ist geplant, dass der Vertrag bis Ende 2016 vorliegen soll, so dass im Frühjahr 2017 die Ausbauarbeiten starten können. Dem Vertrag zugrunde liegt das, durch das Verhandlungsverfahren ermittelte, nach unten aufgeführten Kriterien beste Angebot. Der Kreis Euskirchen ist aber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem Kreis die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörden im Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau. Der Kreis Euskirchen wird keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen werden. Wertungs- und Zuschlagskriterien Folgende voraussichtliche Wertungs- und Zuschlagskriterien wurden auf Empfehlung der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und nach sorgfältiger interner Prüfung definiert: Nr. Kriterium – Details 1 Anschlussrate und Bandbreite Im Rahmen der Fördermaßnahme sollen für mindestens 75 % der im Ausbaugebiet festgelegten Teilnehmeranschlüsse zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download, für mindestens 95 % der Teilnehmeranschlüsse jedoch mindestens 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. 1.1 Erschließungsgrad in % der im Ausbaugebiet festgelegten Teilnehmeranschlüsse mit einer Bandbreite (Download) von ≥ 50 MBit/s [Der Bieter mit dem höchsten Erschließungsgrad erhält sechs (6) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Erschließungsgrad relativ entsprechende Punktzahl (sog. Dreisatzrechnungi).] i Die Punktzahl berechnet sich mit Hilfe des Dreisatzes, wobei nur ganze oder halbe Punktzahlen vergeben werden; ab 0,25 bzw. 0,75 Punkten wird aufgerundet. Zur Verdeutlichung soll folgende Beispielrechnung dienen: Bieter A garantiert, 50% der Teilnehmeranschlüsse mit einer Bandbreite ≥ 50 MBit/s zu erschließen. Bieter B garantiert, 30% der Teilnehmeranschlüsse mit einer Bandbreite ≥ 50 MBit/s zu erschließen. Als Bieter mit dem höchsten Erschließungsgrad erhält Bieter A die Höchstpunktzahl von 6 Punkten. Bieter B erzielt daher 3,5 Punkte (30 / 50 * 6 Punkte). -5- 1.2 Erschließungsgrad in % der im Ausbaugebiet festgelegten Teilnehmeranschlüsse mit einer Bandbreite (Download) von über 1 Gbit/s [Der Bieter mit dem höchsten Erschließungsgrad erhält zwölf (12) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Erschließungsgrad relativ entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).] 2 Wirtschaftlichkeitslücke 2.1 Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke [Der Bieter mit der geringsten in Anspruch zu nehmenden Investitionsbeihilfe erhält zehn (10) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrer Höhe nach relativ entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).] 2.2 Angaben zur Herleitung einer Wirtschaftlichkeitslücke und ausführlicher Geschäftsplan, der die Wirtschaftlichkeitslücke transparent macht Kalkulierte Kosten für Netzaufbau (Invest, getrennt nach Invest für passive und aktive Elemente) und Betrieb (laufende Kosten der Diensteerbringung, Kundenbetreuung und Entstörung sowie sonstige betriebliche Kosten), Kosten für Finanzierung (getrennt nach Eigen- und Fremdkapitalkosten) Vorhandenes und erwartetes Kunden- und Umsatzpotential 2.3 Verhältnis Beihilfe zu eingesetztem Invest [Der Bieter mit dem besten Verhältnis von eingesetzten Eigenmitteln- zu Investitionsbeihilfen - also dem höchsten Einsatz von Eigenmitteln zu dem niedrigsten Einsatz von Investitionsbeihilfen - erhält drei (3) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrer Höhe relativ entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).] 3 Höhe der Endkundenpreise nach Projektrealisierung und Minimierung von Preisverzerrungen Preisliche Gestaltung der Endkundentarife, Beistellungsgebühren, Sonderleistungen Durchschnittspreise für Endkunden- und Vorleistungsprodukte sind vergleichbaren Produkten in nicht geförderten Gebieten vergleichbar Quervergleich der Angebote zueinander und im Marktvergleich Benchmark: regulierte Vorleistungspreise für vergleichbare Produkte / Produktgruppen 4 Betrieb / Service-Konzept Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen Angaben zur durchschnittlichen Ausfallrate im bestehenden Netz sowie Angaben zur voraussichtlichen Ausfallrate im neu zu planenden Netz Vertragliche Regelungen für schnelle und kompetente Störungsbeseitigung Angaben zur durchschnittlichen Reparaturdauer im Bestandsnetz sowie im neu geplanten Netz -6- 5 Zeitplan Maßgeblich ist der vom Bieter verbindlich in Aussicht gestellte Zeitbedarf zur Realisierung des Projekts, gemessen vom Beginn der Planungsphase bis zur Gesamtinbetriebnahme des NGA-Breitbandnetzes. Der Zeitbedarf ist in der Form einer Projektplanung in Kalenderwochen darzustellen. [Der Bieter, der die Gesamtinbetriebnahme des Breitbandnetzes in kürzester Zeit garantieren kann, erhält fünf (5) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrer garantierten Dauer relativ entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).] 6 Maßnahmen zur Zukunftssicherheit Dimensionierung der Leerrohre (Auslegung für mehrere Kabelnetze, Point-to-Point und Point-to-Multipoint) Upgrade- bzw. Migrationsfähigkeit der eingesetzten aktiven Technik 7 Nutzung vorhandener kommunaler Leerrohrsysteme Maßgeblich ist die Streckenlänge, die durch eine Mitnutzung bestehender kommunaler Infrastrukturen zu einem marktüblichen Entgelt einbezogen werden kann. [Der Bieter, der die höchste Mitnutzung von kommunaler Infrastruktur garantieren kann, erhält drei (3) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrer garantierten Mitnutzung dieser kommunalen Infrastruktur relativ entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).] Durchführung eines erneuten Markterkundungsverfahrens Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führte der Kreis Euskirchen parallel zur Auftragsbekanntmachung letztmalig eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch (sogenanntes Markterkundungsverfahren). Dabei wurden die Breitbandversorger in der Region um Darstellung gebeten, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Ausbaugebiet planen. Die Unternehmen wurden aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen: • Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die mit Netzen mit mindestens 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. • Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. • Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. • Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen • Die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen. Die Ergebnisse des erneuten Markterkundungsverfahrens werden zurzeit durch den TÜV Rheinland ausgewertet und für das weitere Verfahren aufbereitet. Als erfreuliche Tendenz zeigt sich schon, dass der bereits erfolgte eigenwirtschaftliche Ausbau und der geplante eigenwirtschaftliche Ausbau der -7Breitbandversorger im ersten Halbjahr 2016 stark zugenommen hat, so dass die Zahl der noch unterversorgten Haushalte und Einrichtungen im Kreis Euskirchen sich deutlich verringern wird. gez. i. V. Poth Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)