Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
262 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
12.09.16, 14:01
Aktualisiert
12.09.16, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 187/2016
12.09.2016
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
19.09.2016
Kreisausschuss
28.09.2016
Kreistag
05.10.2016
Aktueller Sachstand Breitbandausbau im Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen hat am 28.01.2016 einen Antrag auf Förderung durch das Bundesprogramm
zum Breitbandausbau unter Kofinanzierung durch das Land NRW gestellt. Am 28.04.2016 wurde vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein vorläufiger Zuwendungsbescheid
über eine Fördersumme von 14,9 Millionen Euro erteilt. Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,
im Falle einer positiven Bescheidung durch den Bund, die Maßnahme mit einer Zuwendung in Höhe
von 40% der vom Bund anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben zu fördern. Für Kommunen, bei
denen der Bund nach Ziffer 6.5. der Richtlinie des Bundesförderprogramms Breitband die Übernahme
des kommunalen Eigenanteils von weiteren 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Länder
zulässt (HSK-Kommunen), hat das Land auch die Übernahme dieses Anteils zugesagt. Somit liegt die
Förderung des Landes NRW bei voraussichtlich ca. 13 Millionen Euro. Der Eigenanteil des Kreises
Euskirchen beläuft sich voraussichtlich auf ca. 1,9 Millionen Euro. Der Kreis Euskirchen plant nun, mit
den zugesagten Fördermitteln i.H.v. rund 30 Millionen Euro den Breitbandausbau im Rahmen des
sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells zu fördern, um für die Netzbetreiber entsprechende
Anreize zum Ausbau zu schaffen. Dabei soll alles Notwendige getan werden, damit es zügig zum
Ausbau kommt.
Bevor der eigentliche Breitbandausbau beginnen kann, ist eine Ausschreibung der Leistung
vorzunehmen. Zusätzlich zur technischen Beratung durch den TÜV Rheinland wurde deshalb für den
vergaberechtlichen Teil die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hinzugezogen. Auf Empfehlung der
Kanzlei und nach sorgfältiger interner Prüfung wird auf Grund der Vorgaben des europäischen und
nationalen Beihilferechts zur Gewährleistung eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien
Auswahlverfahrens in Anlehnung an das Vergaberecht (mittelbar) ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dieses Verfahren wird in enger Abstimmung mit
dem Kreis Düren erfolgen, der im 2. Call des Bundesprogramms am 06.09.2016 ebenfalls einen
Zuwendungsbescheid durch das BMVI erhalten hat. Damit wird die erfolgreiche Kooperation der
Kreise Euskirchen und Düren fortgeführt.
Durchführung eines Auswahlverfahrens in Anlehnung an das Vergaberecht (mittelbar):
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Im ersten Schritt des o.g. Verfahrens wurde am 25.07.2016 durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS)
des Kreises Euskirchen die „Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von
-2Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie
des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises
Euskirchen“ auf den entsprechenden Vergabeportalen und der Homepage des
Bundesförderprogramms www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.
Der Auftrag definiert als Ziel der Maßnahme, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu
ermöglichen, die im Kreis Euskirchen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über
ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten
flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten
Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s
im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der
Breitbandgrundversorgung bieten. Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen
Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit
Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt,
mindestens 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer
Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in ausgewählten Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von
mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1
Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise
soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Alle
Gewerbegebiete im Kreis Euskirchen sollen gleich den privaten Haushalten mit mindestens 30 Mbit/s
im Download erschlossen werden. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich
willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet
werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber
erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur
unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGANetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und gegenüber
den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und
Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen
Konditionen zu erbringen. Zum Netzbetrieb gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der
Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein
Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet,
das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen
(Open Access). Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu
einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur
Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie
sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des
Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für
den Betreiber verbindlich.
Der Kreis Euskirchen veranschlagt für die Realisierung des Breitbandprojekts gegenwärtig einen
Zeitrahmen von bis zu vierundzwanzig (24) Monaten. Auf Grund der Vorgaben des
Bundesförderprogramms muss das geförderte NGA-Netz bis spätestens zum 31.12.2018 errichtet
worden sein. Eine schnelle Inbetriebnahme des NGA-Netzes durch den Bieter fließt insoweit auch in
eine Angebotswertung ein (s.u.).
Einbindung Kommunen
Der Breitbandausbau im Kreis Euskirchen erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen. Der Kreis
tritt als sogenannter bündelnder Antragsteller für die k.a. Kommunen auf. Dies haben alle Städte und
Gemeinden im Kreis Euskirchen in einer Erklärung bestätigt. Mit diesem gemeindeübergreifenden
Ansatz soll auch einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der
Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden. Den k.a.
Kommunen wurde erneut vom 24.05.2016 bis zum 07.06.2016 im Vorfeld der Erstellung der
-3Ausschreibung die Möglichkeit gegeben die bestehende Planung noch einmal zu aktualisieren und
Rückmeldungen an den Kreis bzw. den TÜV Rheinland zu geben. Hierzu wurde die Ausbauplanung
auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune in einer interaktiven Webanwendung bereitgestellt.
Innerhalb dieser Anwendung konnte jede Kommune für ihr Gebiet Rückmeldungen strukturiert
abgegeben. Diese Rückmeldungen wurden vom TÜV Rheinland in die Ausbauplanung eingepflegt.
Nach Abschluss des erneuten Markterkundungsverfahrens (s.u.), wird der Kreis jeder Kommune den
aktuellen Versorgungsstand zur Verfügung stellen. Im Anschluss an die Beauftragung eines oder
mehrerer TK-Unternehmen für den Breitbandausbau wird der Kreis den Kommunen eine detaillierte
Ausbauplanung für ihr Gebiet zur Verfügung stellen.
Auswahl geeigneter Bieter
Die Telekommunikationsunternehmen hatten die Gelegenheit, ihr Interesse für die Teilnahme am
Verfahren bis zum 29.08.2016 der ZVS des Kreises Euskirchen unter Beibringung von Unterlagen,
die die Geeignetheit der Unternehmen belegen, mitzuteilen. Folgende Angaben und Formalitäten
wurden dabei abgefragt:
• Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte
Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
• Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
• Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
• Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
Eigenerklärung darüber,
• dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde;
• dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
• dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in
Frage stellt;
• dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
• dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden;
• dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden;
• dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(„TVgG-NRW“) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
• dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und
gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält
und im Auftragsfall einhalten wird.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3
Geschäftsjahre;
• Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
• Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform
AG);
• Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines
Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen
abgedeckt sind, sowie
• Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
• Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und
Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers
-4einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
• Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung, dass der Bewerber in der
Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu gewinnen;
• Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und
dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
• Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie
genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten
Zeit realisieren zu können.
Weiterer Ablauf des Verfahrens
Nach Ablauf der Frist am 29.08.2016 haben sich mehrere Bieter gemeldet. Die Prüfung auf
Vollständigkeit und Geeignetheit der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die ZVS. Im Anschluss
hieran sollen in der KW 38 bei Vorhandensein und Geeignetheit bis zu fünf Teilnehmer aufgefordert
werden, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus
und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen
von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren). Der Kreis
Euskirchen behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der
Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Am Ende des
Verfahrens soll ein Vertrag über den Breitbandausbau im Kreis Euskirchen stehen, der wiederum
noch von der Bundesnetzagentur und den Zuwendungsgebern geprüft werden muss. Es ist geplant,
dass der Vertrag bis Ende 2016 vorliegen soll, so dass im Frühjahr 2017 die Ausbauarbeiten starten
können. Dem Vertrag zugrunde liegt das, durch das Verhandlungsverfahren ermittelte, nach unten
aufgeführten Kriterien beste Angebot. Der Kreis Euskirchen ist aber nicht zum Abschluss eines
Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem Kreis die Vergabe vorbehalten,
sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige
Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörden im Rahmen des Bundesförderprogramms zum
Breitbandausbau. Der Kreis Euskirchen wird keine Kosten übernehmen, die den Bietern im
Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen werden.
Wertungs- und Zuschlagskriterien
Folgende voraussichtliche Wertungs- und Zuschlagskriterien wurden auf Empfehlung der Kanzlei
Heuking Kühn Lüer Wojtek und nach sorgfältiger interner Prüfung definiert:
Nr.
Kriterium – Details
1
Anschlussrate und Bandbreite
Im Rahmen der Fördermaßnahme sollen für mindestens 75 % der im
Ausbaugebiet festgelegten Teilnehmeranschlüsse zuverlässig Bandbreiten von
50 Mbit/s im Download, für mindestens 95 % der Teilnehmeranschlüsse jedoch
mindestens 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden. Eine Nichterfüllung führt
zum Ausschluss des Angebotes.
1.1
Erschließungsgrad in % der im Ausbaugebiet festgelegten Teilnehmeranschlüsse
mit einer Bandbreite (Download) von ≥ 50 MBit/s
[Der Bieter mit dem höchsten Erschließungsgrad erhält sechs (6) Punkte. Die
weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Erschließungsgrad relativ
entsprechende Punktzahl (sog. Dreisatzrechnungi).]
i
Die Punktzahl berechnet sich mit Hilfe des Dreisatzes, wobei nur ganze oder halbe Punktzahlen vergeben werden; ab 0,25 bzw. 0,75
Punkten wird aufgerundet. Zur Verdeutlichung soll folgende Beispielrechnung dienen: Bieter A garantiert, 50% der
Teilnehmeranschlüsse mit einer Bandbreite ≥ 50 MBit/s zu erschließen. Bieter B garantiert, 30% der Teilnehmeranschlüsse mit einer
Bandbreite ≥ 50 MBit/s zu erschließen. Als Bieter mit dem höchsten Erschließungsgrad erhält Bieter A die Höchstpunktzahl von 6
Punkten. Bieter B erzielt daher 3,5 Punkte (30 / 50 * 6 Punkte).
-5-
1.2
Erschließungsgrad in % der im Ausbaugebiet festgelegten Teilnehmeranschlüsse
mit einer Bandbreite (Download) von über 1 Gbit/s
[Der Bieter mit dem höchsten Erschließungsgrad erhält zwölf (12) Punkte. Die
weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Erschließungsgrad relativ
entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).]
2
Wirtschaftlichkeitslücke
2.1
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
[Der Bieter mit der geringsten in Anspruch zu nehmenden Investitionsbeihilfe
erhält zehn (10) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine
ihrer Höhe nach relativ entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).]
2.2
Angaben zur Herleitung einer Wirtschaftlichkeitslücke und ausführlicher
Geschäftsplan, der die Wirtschaftlichkeitslücke transparent macht
Kalkulierte Kosten für Netzaufbau (Invest, getrennt nach Invest für passive und
aktive Elemente) und Betrieb (laufende Kosten der Diensteerbringung,
Kundenbetreuung und Entstörung sowie sonstige betriebliche Kosten), Kosten für
Finanzierung (getrennt nach Eigen- und Fremdkapitalkosten)
Vorhandenes und erwartetes Kunden- und Umsatzpotential
2.3
Verhältnis Beihilfe zu eingesetztem Invest
[Der Bieter mit dem besten Verhältnis von eingesetzten Eigenmitteln- zu
Investitionsbeihilfen - also dem höchsten Einsatz von Eigenmitteln zu dem
niedrigsten Einsatz von Investitionsbeihilfen - erhält drei (3) Punkte. Die weiteren
Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrer Höhe relativ entsprechende
Punktzahl (Dreisatzrechnung).]
3
Höhe der Endkundenpreise nach Projektrealisierung und Minimierung von
Preisverzerrungen
Preisliche Gestaltung der Endkundentarife, Beistellungsgebühren,
Sonderleistungen
Durchschnittspreise für Endkunden- und Vorleistungsprodukte sind vergleichbaren
Produkten in nicht geförderten Gebieten vergleichbar
Quervergleich der Angebote zueinander und im Marktvergleich
Benchmark: regulierte Vorleistungspreise für vergleichbare Produkte /
Produktgruppen
4
Betrieb / Service-Konzept
Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit
der technischen Lösungen
Angaben zur durchschnittlichen Ausfallrate im bestehenden Netz sowie Angaben
zur voraussichtlichen Ausfallrate im neu zu planenden Netz
Vertragliche Regelungen für schnelle und kompetente Störungsbeseitigung
Angaben zur durchschnittlichen Reparaturdauer im Bestandsnetz sowie im neu
geplanten Netz
-6-
5
Zeitplan
Maßgeblich ist der vom Bieter verbindlich in Aussicht gestellte Zeitbedarf zur
Realisierung des Projekts, gemessen vom Beginn der Planungsphase bis zur
Gesamtinbetriebnahme des NGA-Breitbandnetzes. Der Zeitbedarf ist in der Form
einer Projektplanung in Kalenderwochen darzustellen.
[Der Bieter, der die Gesamtinbetriebnahme des Breitbandnetzes in kürzester Zeit
garantieren kann, erhält fünf (5) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis
hierzu eine ihrer garantierten Dauer relativ entsprechende Punktzahl
(Dreisatzrechnung).]
6
Maßnahmen zur Zukunftssicherheit
Dimensionierung der Leerrohre (Auslegung für mehrere Kabelnetze, Point-to-Point
und Point-to-Multipoint)
Upgrade- bzw. Migrationsfähigkeit der eingesetzten aktiven Technik
7
Nutzung vorhandener kommunaler Leerrohrsysteme
Maßgeblich ist die Streckenlänge, die durch eine Mitnutzung bestehender
kommunaler Infrastrukturen zu einem marktüblichen Entgelt einbezogen werden
kann.
[Der Bieter, der die höchste Mitnutzung von kommunaler Infrastruktur garantieren
kann, erhält drei (3) Punkte. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine
ihrer garantierten Mitnutzung dieser kommunalen Infrastruktur relativ
entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).]
Durchführung eines erneuten Markterkundungsverfahrens
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führte der
Kreis Euskirchen parallel zur Auftragsbekanntmachung letztmalig eine Erkundung bei
Breitbandversorgern durch (sogenanntes Markterkundungsverfahren). Dabei wurden die
Breitbandversorger in der Region um Darstellung gebeten, ob sie in den nächsten drei Jahren den
Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von
Zugangsnetzen der nächsten Generation im Ausbaugebiet planen. Die Unternehmen wurden
aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den
innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:
• Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die mit Netzen mit mindestens 16 Mbit/s im
Downstream versorgt/betrieben werden.
• Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit
mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
• Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit
mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
• Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre
konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen
und umgesetzt werden sollen
• Die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten
Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen.
Die Ergebnisse des erneuten Markterkundungsverfahrens werden zurzeit durch den TÜV Rheinland
ausgewertet und für das weitere Verfahren aufbereitet. Als erfreuliche Tendenz zeigt sich schon, dass
der bereits erfolgte eigenwirtschaftliche Ausbau und der geplante eigenwirtschaftliche Ausbau der
-7Breitbandversorger im ersten Halbjahr 2016 stark zugenommen hat, so dass die Zahl der noch
unterversorgten Haushalte und Einrichtungen im Kreis Euskirchen sich deutlich verringern wird.
gez. i. V. Poth
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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