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Beschlussvorlage GB (Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Datum
05.10.2016
Erstellt
06.09.16, 04:05
Aktualisiert
06.09.16, 04:05
Beschlussvorlage GB (Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der Trägerversammlung des Jobcenters 
EU-aktiv) Beschlussvorlage GB (Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der Trägerversammlung des Jobcenters 
EU-aktiv)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 236/2016 18.08.2016 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 15.09.2016 Kreisausschuss 28.09.2016 Kreistag 05.10.2016 Wechsel eines stellvertretenden Mitgliedes der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv Sachbearbeiter/in: Herr Metzele Tel.: 02251/15 901 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Trägerrechten des Kreises in der Trägerversammlung des Jobcenters EU-aktiv als neues stellvertretendes Mitglied Frau Birgit Wonneberger-Wrede Geschäftsbereichsleiterin IV- (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) zu bestellen. -2Begründung: Mit Beschluss des Kreistages vom 25.06.2014 -V 4/2014- wurde zur Anlage 22 - Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen (SGB II)- durch Zugriff des Landrates nach § 26 Abs. 5 KrO NRW der Abteilungsleiter der Abteilung 50, Herr Karl-Heinz Linden als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters benannt. In Folge der Neuorganisation der Geschäftsbereiche zum 01.05.2016 wird nunmehr die Geschäftsbereichsleiterin des GB IV - Frau Birgit Wonneberger-Wrede - die Funktion des stellvertretenden Mitgliedes (Zugriff LR, § 26 Abs.5 KrO NRW) in der Trägerversammlung des Jobcenters übernehmen und ist daher durch den Kreistag entsprechend zu bestellen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)