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Beschlusstext (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien) Beschlusstext (Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 13. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am Dienstag, den 16.12.2003. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr TOP Betreff 10. Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien Ausschussmitglied Michels beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderungen der Sportförderrichtlinien: Ziffer 2.1 Bei Antragstellung soll die Gemeinnützigkeit des Vereins oder der Vereinigung durch Vorlage des Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides nachgewiesen werden. Ziffer 2.2 Dem Antrag soll auch die jährliche Meldung an den Landessportbund beigefügt werden. Ziffer 5.2 Als ‚anerkannte Übungsleiter’ sollen alle diejenigen gelten, die im modularen System das Modul 1 als Mindestqualifikation absolviert haben. Ziffer 7 Da nunmehr für die Sportstättenförderung nicht mehr der Landessportbund involviert ist, sollten die Regelungen ausführlicher gestaltet werden. In der anschließenden Diskussion, an der die Ausschussmitglieder Michels, Wassenberg und Spielmanns sowie Bürgermeister Harren und Erster Beigeordneter Koerdt teilnehmen wird insbesondere über die Ausgestaltung der Ziffer 7 geredet. Eine Neufassung der Ziffer 7 mit Beschlussfassung in dieser Sitzung wird als nicht praktikabel angesehen. Erster Beigeordneter Koerdt verweist aber darauf, dass bei nicht Verabschiedung der fortentwickelten Sportförderrichtlinien die pauschalen Sätze für 2004 fortgelten würden, und die daraus resultierenden Folgen wären nicht gut. Er schlägt vor, über den Verwaltungsvorschlag heute abzustimmen und in der folgenden Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport die Ziffer 7 zu überarbeiten. So könnten in der ersten Sitzung 2004 die sonstigen Sportförderzuwendungen an die Vereine nach den fortentwickelten Richtlinien verabschiedet werden und die Investitionsförderung – mit Stichtag 01.06.2004 – könnte noch verändert werden. Bürgermeister Harren verweißt auf die niedrigen Mittel für die Sportstättenbauförderung. Hier werden für das Jahr 2004 rund 36.000 Euro erwartet. Dies sei bei weitem nicht ausreichend. Andererseits müsse auch beachtet werden, dass in anderen Städten die Sportvereine schon längst Nutzungsentgelte für die Benutzung von Sportplätzen und – hallen zahlen. Dies sei in Bedburg noch nicht so. Zum Schluss der Diskussion greift der Ausschussvorsitzende den Verwaltungsvorschlag auf, und lässt über den Beschlussentwurf mit den Änderungsanträgen zu Ziffer 2.1, 2.2, 5.2 abstimmen, mit der Maßgabe, dass die Verwaltung zu Ziffer 7 für die nächste Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport eine geänderte Fassung zur Beratung und Entscheidung vorlegt. Da sich gegen diese Vorgehensweise kein Widerspruch erhebt, lässt der Ausschussvorsitzende hierüber abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt die Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit folgendenden Änderungen: Ziffer 2.1 Dem Satz 1 wird folgendes angefügt: Der Sportverein, die –vereinigung muss dem Kreissportbund angehören[ und mit Vorlage eines Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides die ‚Gemeinnützigkeit’ nachweisen]. Ziffer 2.2 Dem Satz 1 wird folgendes angefügt: Eine Förderung erfolgt nur, wenn bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres ein förmlicher Antrag auf Förderung bei der Stadt Bedburg eingereicht wird[; diesem Antrag ist die jährliche Meldung an den Landessportbund und der Nachweis nach Ziffer 2.1 beizufügen]. Ziffer 5.2 Nach Satz 1 wird ein Satz 2 eingefügt: [Anerkannte Übungsleiter sind diejenigen Personen, bei der als Mindestqualifikation die erfolgreiche Teilnahme an der modularen Ausbildung, Modul 1, nachgewiesen werden kann.] Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)