Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 13. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
am Dienstag, den 16.12.2003.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
19:00 Uhr
TOP
Betreff
10.
Fortentwicklung der Sportförderungsrichtlinien
Ausschussmitglied Michels beantragt für die CDU-Fraktion folgende Änderungen der
Sportförderrichtlinien:
Ziffer 2.1
Bei Antragstellung soll die Gemeinnützigkeit des Vereins oder der Vereinigung durch
Vorlage des Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides nachgewiesen werden.
Ziffer 2.2
Dem Antrag soll auch die jährliche Meldung an den Landessportbund beigefügt werden.
Ziffer 5.2
Als ‚anerkannte Übungsleiter’ sollen alle diejenigen gelten, die im modularen System
das Modul 1 als Mindestqualifikation absolviert haben.
Ziffer 7
Da nunmehr für die Sportstättenförderung nicht mehr der Landessportbund involviert ist,
sollten die Regelungen ausführlicher gestaltet werden.
In der anschließenden Diskussion, an der die Ausschussmitglieder Michels,
Wassenberg und Spielmanns sowie Bürgermeister Harren und Erster Beigeordneter
Koerdt teilnehmen wird insbesondere über die Ausgestaltung der Ziffer 7 geredet.
Eine Neufassung der Ziffer 7 mit Beschlussfassung in dieser Sitzung wird als nicht
praktikabel angesehen. Erster Beigeordneter Koerdt verweist aber darauf, dass bei nicht
Verabschiedung der fortentwickelten Sportförderrichtlinien die pauschalen Sätze für
2004 fortgelten würden, und die daraus resultierenden Folgen wären nicht gut. Er
schlägt vor, über den Verwaltungsvorschlag heute abzustimmen und in der folgenden
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport die Ziffer 7 zu überarbeiten. So
könnten in der ersten Sitzung 2004 die sonstigen Sportförderzuwendungen an die
Vereine nach den fortentwickelten Richtlinien verabschiedet werden und die
Investitionsförderung – mit Stichtag 01.06.2004 – könnte noch verändert werden.
Bürgermeister Harren verweißt auf die niedrigen Mittel für die Sportstättenbauförderung.
Hier werden für das Jahr 2004 rund 36.000 Euro erwartet. Dies sei bei weitem nicht
ausreichend. Andererseits müsse auch beachtet werden, dass in anderen Städten die
Sportvereine schon längst Nutzungsentgelte für die Benutzung von Sportplätzen und –
hallen zahlen. Dies sei in Bedburg noch nicht so.
Zum Schluss der Diskussion greift der Ausschussvorsitzende den Verwaltungsvorschlag
auf, und lässt über den Beschlussentwurf mit den Änderungsanträgen zu Ziffer 2.1, 2.2,
5.2 abstimmen, mit der Maßgabe, dass die Verwaltung zu Ziffer 7 für die nächste
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport eine geänderte Fassung zur
Beratung und Entscheidung vorlegt.
Da sich gegen diese Vorgehensweise kein Widerspruch erhebt, lässt der
Ausschussvorsitzende hierüber abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport beschließt die Fortentwicklung der
Sportförderungsrichtlinien in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung mit
folgendenden Änderungen:
Ziffer 2.1
Dem Satz 1 wird folgendes angefügt:
Der Sportverein, die –vereinigung muss dem Kreissportbund angehören[ und mit
Vorlage eines Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides die ‚Gemeinnützigkeit’
nachweisen].
Ziffer 2.2
Dem Satz 1 wird folgendes angefügt:
Eine Förderung erfolgt nur, wenn bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres ein
förmlicher Antrag auf Förderung bei der Stadt Bedburg eingereicht wird[; diesem Antrag
ist die jährliche Meldung an den Landessportbund und der Nachweis nach Ziffer 2.1
beizufügen].
Ziffer 5.2
Nach Satz 1 wird ein Satz 2 eingefügt:
[Anerkannte Übungsleiter sind diejenigen Personen, bei der als Mindestqualifikation die
erfolgreiche Teilnahme an der modularen Ausbildung, Modul 1, nachgewiesen werden
kann.]
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)