Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Verlängerung von Patenschaften an Denkmälern)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Verlängerung von Patenschaften an Denkmälern) Beschlusstext (Verlängerung von Patenschaften an Denkmälern)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

1.2 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2. Voraussetzungen 2.1 Der Verein, die Vereinigung muss aktiv sein und im Antrag nach Ziffer 2.2 die öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und Projekte des jeweiligen Vorjahres dokumentieren. 2.2 Eine Förderung erfolgt nur, wenn bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres ein förmlicher Antrag auf Förderung bei der Stadt Bedburg eingereicht wird, in dem öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Projekte dokumentiert sind. 2.3 Die Stadt Bedburg erstellt einen verbindlichen Antragsvordruck, der jedem Verein und jeder Vereinigung auf Anfrage hin übermittelt wird und berät bei der Antragstellung. 2.4 Gewährte Zuschüsse sind zurückzuzahlen, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet, falsche Angaben gemacht worden sind oder sonstige Gründe vorliegen, die eine Rückzahlung rechtfertigen. 3. Nutzung von städtischen Räumen und Anlagen 3.1 Die Veranstaltungsstätten der Stadt Bedburg werden den Vereinen und Vereinigungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften oder sonstiger zwingender Gründe, insbesondere der erfolgten Vermietung an Dritte, zur Verfügung gestellt. 3.2 Die Benutzungsbedingungen/Tarife der Stadt Bedburg sind durch den jeweiligen Nutzer anzuerkennen. 4. Förderinstrumente Die Stadt Bedburg nutzt die folgenden Förderinstrumente: ‚ Institutionelle Förderung, ‚ Förderung von Büchereien, ‚ Förderung von Karnevalsumzügen. 5. Institutionelle Förderung 5.1 Der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss erhält eine Übersicht über die Anträge nach Ziffer 2.2 der Kulturförderungsrichtlinien in der dem Stichtag folgenden, nächsten ordentlichen Sitzung und gewährt Zuschüsse nach den im Haushaltsplan der Stadt Bedburg zur Verfügung stehenden Mitteln unter Berücksichtigung der aktiven Mitglieder. 5.2 Bei den Schützenbruderschaften ist die Anzahl der aktiven Mitglieder unter 18 Jahren maßgeblich. 6. Förderung von Büchereien 6.1 Der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss gewährt auf Antrag den Büchereien in Bedburg unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe und des Leistungsangebotes einen jährlichen Zuschuss. 6.2 Hierzu erstellt die Stadtverwaltung jeweils für die entsprechende Sitzung des zuständigen Ausschusses unter Berücksichtigung der Bibliotheksstatistik eine Auswertung als Entscheidungsgrundlage. 6.3 Die Zuschüsse sind ausschließlich zur Beschaffung von Büchern zu verwenden. 7. Förderung der Karnevalsumzüge Über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Karnevalsumzüge in den einzelnen Stadtteilen entscheidet der für kulturelle Angelegenheiten zuständige Ausschuss unter Berücksichtigung eines Verteilschlüssels, welcher durch den Ausschuss festzulegen ist. 8. Anwendung Diese Richtlinien treten zum 01.01.2004 in Kraft. 1. @WOM@ @BSW@ @BST@ Abstimmungsergebnis: @BEM@