Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
am Dienstag, den 21.02.2006.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
4.
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
hier: Bericht der Verwaltung
22:10 Uhr
Mitteilung:
In der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers vom 13.
Juli 2005 ist angekündigt worden, eine grundlegende Schulreform in NordrheinWestfalen durchzuführen.
Mit Stand vom 24.01.2006 liegt nunmehr der Referentenentwurf eines Schulrechtsänderungsgesetzes vor. Der Referentenentwurf stellt die Grundlage für das
Anhörungsverfahren der Verbände und die Beratung in 3 Lesungen im Landtag des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Insbesondere sollen mit dem Schulrechtsänderungsgesetz folgende Vorhaben umgesetzt werden:
-
-
Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen wird ausgeweitet.
Kinder werden zwei Jahre vor der Einschulung auf ihre Sprachfertigkeiten hin getestet; im
Bedarfsfall erhalten sie eine Förderung.
Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 in
Monatsschritten vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt.
Die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens wird erhöht; zugleich wird der "Aufstieg"
geeigneter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I stärker als bisher ermöglicht
und gefördert.
Der Bildungsgang im Gymnasium und die gymnasiale Oberstufe werden grundlegend
reformiert.
Das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler sowie ihr
außerunterrichtliches Engagement werden in den Zeugnissen dokumentiert.
Die disziplinarischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer werden gestärkt.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden durch die Schulkonferenz gewählt und in ein
Zeitbeamtenverhältnis berufen.
Die durch das Schulgesetz eingeführte Drittelparität in der Schulkonferenz wird wieder
rückgängig gemacht.
Die Schulbezirke für Grundschulen und für Berufsschulen werden abgeschafft.
-
ALG II-Empfängerinnen und -empfänger werden bei der
Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe gleichgestellt.
Die Änderungen des Schulgesetzes NRW sollen grundsätzlich am 1.
bereits zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft treten. Später
Regelungen zur Feststellung der Sprachkenntnisse bei Vierjährigen
Sprachförderung (1. Januar 2007), zum Schrittweisen Vorziehen
(Schuljahr 2007/2008) und zur Reform der gymnasialen Oberstufe
Abstimmungsergebnis:
Lernmittelfreiheit
den
August 2006 und damit
in Kraft treten sollen die
und zur vorschulischen
des Einschulungsalters