Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,7 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
17.06.16, 09:52
Aktualisiert
17.06.16, 09:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
RUNDSCHREIBEN-NR.:
740/15
Zentrale:
Direkt:
E-Mail:
0211.300491.0
0211.300491.300
m.kuhn@lkt-nrw.de
Datum:
Aktenz.:
25.11.2015
10.20.00.4 Ku/cp
An die
Mitglieder des
Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen
Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 05.11.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mit LKT-Rundschreiben Nr. 503/15 berichtet, sollte gemäß einer Empfehlung der vom
Landtag eingesetzten Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt
weiter verbessern“ aus dem Sommer diesen Jahres unter Federführung des Innen- und
Kommunalministeriums NRW sowie unter Beteiligung der kommunalpolitischen Vereinigungen und kommunalen Spitzenverbände der Erlass zu „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ aus dem Jahre 1989 aktualisiert werden. Dementsprechend ist zwischenzeitlich in mehreren Gesprächsrunden eine Überarbeitung des 1989er
Zuwendungserlasses vorbereitet worden, wobei die Letztverantwortung beim Innen- und
Kommunalministerium NRW verbleibt. Der aktualisierte Erlass ist diesem Rundschreiben als
Anlage beigefügt.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass wir uns auf Seiten des Innen- und Kommunalministeriums NRW die Bereitschaft zu einer grundlegenderen Überarbeitung des 1989er-Erlasses
gewünscht hätten. Mit der nunmehr vorliegenden Fassung eines neuen Zuwendungserlasses
ist aber zumindest die von interessierter Seite wiederholt erhobene Forderung nach einer
gesetzlichen Absicherung einer angemessenen Fraktionsausstattung bis auf weiteres „vom
Tisch“.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Marco Kuhn
Anlage
Internet: http://www.lkt-nrw.de