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Beschlussvorlage GB (LKT RS 740/15 mit Anlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,7 MB
Datum
06.07.2016
Erstellt
17.06.16, 09:52
Aktualisiert
17.06.16, 09:52

Inhalt der Datei

Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf RUNDSCHREIBEN-NR.: 740/15 Zentrale: Direkt: E-Mail: 0211.300491.0 0211.300491.300 m.kuhn@lkt-nrw.de Datum: Aktenz.: 25.11.2015 10.20.00.4 Ku/cp An die Mitglieder des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 05.11.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wie mit LKT-Rundschreiben Nr. 503/15 berichtet, sollte gemäß einer Empfehlung der vom Landtag eingesetzten Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern“ aus dem Sommer diesen Jahres unter Federführung des Innen- und Kommunalministeriums NRW sowie unter Beteiligung der kommunalpolitischen Vereinigungen und kommunalen Spitzenverbände der Erlass zu „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ aus dem Jahre 1989 aktualisiert werden. Dementsprechend ist zwischenzeitlich in mehreren Gesprächsrunden eine Überarbeitung des 1989er Zuwendungserlasses vorbereitet worden, wobei die Letztverantwortung beim Innen- und Kommunalministerium NRW verbleibt. Der aktualisierte Erlass ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass wir uns auf Seiten des Innen- und Kommunalministeriums NRW die Bereitschaft zu einer grundlegenderen Überarbeitung des 1989er-Erlasses gewünscht hätten. Mit der nunmehr vorliegenden Fassung eines neuen Zuwendungserlasses ist aber zumindest die von interessierter Seite wiederholt erhobene Forderung nach einer gesetzlichen Absicherung einer angemessenen Fraktionsausstattung bis auf weiteres „vom Tisch“. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Marco Kuhn Anlage Internet: http://www.lkt-nrw.de