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Info GB (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen Sachstandsbericht zu den Ergebnissen des Berichtteils "Konzeption zur Fernerreichbarkeit")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
200 kB
Datum
08.06.2016
Erstellt
30.05.16, 12:01
Aktualisiert
30.05.16, 12:01
Info GB (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
Sachstandsbericht zu den Ergebnissen des Berichtteils "Konzeption zur Fernerreichbarkeit") Info GB (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
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Sachstandsbericht zu den Ergebnissen des Berichtteils "Konzeption zur Fernerreichbarkeit")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 155/2016 19.05.2016 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2016 Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen Sachstandsbericht zu den Ergebnissen des Berichtteils "Konzeption zur Fernerreichbarkeit" Auf Antrag A 89/2012 der CDU-Fraktion beauftragte der Kreistag die Verwaltung mit Beschluss vom 16.04.2012, die notwendigen Schritte zur Fortschreibung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises einzuleiten. Die Kreisverwaltung beauftragte das Planungsbüro VIA, das erforderliche Leistungsprogramm abzuarbeiten. Der als Anlage beigefügte Bericht umfasst die Ergebnisse der Arbeitsposition „Konzeption zur Fernerreichbarkeit“. Der Berichtsteil Konzeption zur Fernerreichbarkeit beinhaltet eine Aktualisierung und Überprüfung der Analyseergebnisse aus 2005. Es galt bei der Bearbeitung die aktuellen Struktur- und Verkehrsdaten, die Weiterentwicklung von Richtlinien, sowie die eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten zu beachten. Unter Einbeziehung der veränderten Rahmenbedingungen konnten Handlungsbedarf und Zielvorstellungen für die Fortschreibung der IGVP formuliert werden. Zu den einzelnen Hauptthemenfeldern wurden folgende wesentliche Ergebnisse herausgearbeitet. Überprüfung des Straßennetzes anhand der neuen Richtlinien zur integrierten Netzgestaltung (RIN) sowie der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) und Umsetzung des Leitbildes der „selbsterklärenden Straße“: Das gesamte Straßennetz wurde für den Prognosefall „Nullplus“ (hochgerechnete Verkehrsmengen im Jahr 2025 unter Berücksichtigung der bis dahin ggf. umgesetzten Neubaumaßnahmen, wie Ortsumgehung Euskirchen, Ortsumgehung Roggendorf, etc.) unabhängig von der Baulast auf dessen Netzbedeutung untersucht und der vorhandene Ausbaustandard mit den Vorgaben der RAL abgeglichen. Der Verwaltung steht mit dem Ergebnis eine Orientierungshilfe zur Verfügung, welche Ausbaustandards bei zukünftigen Maßnahmen bei den jeweiligen Streckenzügen anzulegen sind. Eine Anwendung der RAL würde bei vielen Fällen von ländlichen Erschließungsstraßen im Erneuerungsfall zu einem erheblichen Investitionsbedarf führen, da der Mindestquerschnitt (Entwurfsklasse 4) bereits eine Fahrbahnbreite von 6,0 m fordert. Eine Relativierung dieses Investitionsbedarfes kann, nach den Ergebnissen der IGVP, durch Anwendung eines reduzierten Querschnittes mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 bis 5,50 m (Einführung einer „Entwurfsklasse 5“) erfolgen. Dieser Querschnitt genügt den Ansprüchen an ländliche Erschließungsstraßen mit geringer Netzbedeutung für den Radverkehr. Eine Legitimation der Anwendung dieser reduzierten -2Querschnittsmaße im Kreis Euskirchen müsste mit den zuständigen Behörden jedoch noch herbeigeführt werden. Die grundsätzliche Netzgestaltung soll so erfolgen, dass ein übergeordnetes Straßennetz von regionalen und ergänzenden Verbindungsstraßen die Fernerreichbarkeit des Kreisgebietes sicherstellt. Das nachgestellte Netz der ländlichen Erschließungsstraßen soll nach Ansicht der IGVP eine Verkehrsabwicklung in angemessener Weise ermöglichen, ohne überzogenen Anforderungen gerecht werden zu müssen. Entsprechend des bundesweiten Trends besteht auch im Kreis Euskirchen auf außerörtlichen Landund Kreisstraßen das höchste Sicherheitsdefizit. Ursachen sind in der Regel zu hohe Geschwindigkeiten und der mangelnde Schutz schwacher Verkehrsteilnehmer. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen mit der Entwurfsklasse 4 für Straßen bis 3000 Kfz/d ein veränderter Regelquerschnitt eingeführt, der anstelle der Mittelmarkierung seitlich abgesetzte Randstreifen vorgibt. Die Entwurfsgeschwindigkeit liegt bei 70 km/h. Die deutliche Abgrenzung der Markierungsform erfolgte im Sinne einer „selbsterklärenden Straße“, bei der der Benutzer den teils deutlichen Qualitätsunterschied zum übrigen Straßennetz an der äußeren Erscheinungsform ablesen kann. Nach den Ergebnissen von Pilotprojekten führt dieser Querschnitt zu geringen Kfz- Geschwindigkeiten und einer verbesserten Schutzfunktion für Fußgänger und Radfahrer. Die oben genannte, für das Kreisgebiet sinnvoll erscheinende Entwurfsklasse 5 könnte nach demselben Markierungsmuster angelegt werden, jedoch mit einer reduzierten Kernfahrbahn von 4,0 bis 4,5 m. Mit Hinblick auf diese veränderte Markierungsform und in Verbindung mit der teilweise bewegten Topographie des Kreisgebietes erscheint jedoch eine Geschwindigkeitsbeschränkung dieser ohnehin größtenteils schmalen Straßen auf 70 Km/h sinnvoll. Nach dem niederländischen Vorbild könnte eine Zusammenfassung dieses Straßentyps in Zonen erfolgen. Das IGVP gibt für die Zonenbildung Vorschläge, so dass aus jeder Zone in 5 bis 10 Min Fahrzeit bei 70 km/h eine Regionalstraße mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h erreicht werden kann. Neben einer möglichen Verbesserung des Sicherheitsniveaus stellen die geringeren Ausbaukosten einen wesentlichen Vorteil der Zonierungen dar, da lediglich Markierungs- und Be- / Entschilderungsmaßnahmen durchzuführen wären. Aufgrund der fehlenden Erfahrungen wäre neben den nötigen behördlichen Abstimmungen zunächst eine Versuchsphase im Rahmen einer Modellstudie erforderlich. Verknüpfung mit der Radverkehrsnetzplanung: Im Rahmen der Untersuchungen erfolgte ein Abgleich der vorhandenen Radverkehrsanlagen mit den theoretischen Erfordernissen entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Das Ergebnis zeigte, dass relativ wenige Netzlücken im Sinne von straßenbegleitenden Radwegen entlang klassifizierter Straßen verbleiben, da auf den meisten Straßen der niedrigen Entwurfsklassen (EKL 4 und „5“) der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden kann. Anpassung der Ausbauvorhaben an die aktuellen Verkehrsprognosen: Die Maßnahmen des Neubaumaßnahmenkataloges aus 2005 wurden anhand der aktuellen Erkenntnisse neu bewertet. Nicht weiter untersucht wurden Maßnahmen, die sich in der IGVP 2005 als wenig effektiv herausstellten, für die eine negative Bewertung durch die Baulastträger vorlag oder bei welchen die zwischenzeitlichen Entwicklungen das Projekt entbehrlich machten. Hierdurch verblieben 13 Maßnahmen aus der IGVP 2005, die vor dem Hintergrund der formulierten Zielvorstellungen in insgesamt 26 Untervarianten neu untersucht wurden. -3Im Ergebnis steht ein gegenüber 2005 ausgedünnter Katalog von 14 Neubaumaßnahmen. Die Maßnahmen wurden entsprechend der ersten IGVP einer groben Nutzwertanalyse unterzogen, so dass am Ende eine Einordnung in Dringlichkeitsstufen erfolgen konnte. Überprüfung des Straßennetzes auf Rückbau und Umstufung: Als wesentliches Ziel der IGVP 2015 wurde die Entlastung der kommunalen Träger in den Fokus gestellt. Somit wurde auf eine Abstufungsbetrachtung verzichtet und stattdessen die Möglichkeiten der Sperrung von schwach belasteten Straßen für den allgemeinen Verkehr untersucht. Für das Kreisstraßennetz ergäbe sich durch die potentielle Einziehung von Strecken eine Reduzierung von 6,5 Kilometern. Eine abschließende Entscheidung ist mit den betroffenen Gemeinden und ggf. mit den Nachbarkreisen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung noch zu diskutieren. Die Gesamtfassung des Berichtteils „Konzeption zur Fernerreichbarkeit: Straßennetz und Verkehrsmodell“ kann auf den Seiten des Kreises Euskirchen abgerufen werden (http://www.kreiseu.de/downloads/oeff/60/Bericht_Strassen20160203.pdf ). Des Weiteren erfolgt während der Sitzung ein mündlicher Vortrag. Die Ergebnisse des Berichtes bilden die Arbeitsgrundlage der Fachabteilung für Aufgaben der Verkehrsplanung bis 2025. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)