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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 04.12.2007 24 Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise II. Satzungsbeschluss (610/2007) I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes 145, E. – Blessem, Süd-Ost, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414) vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt entschieden: I.1 Stadt Erftstadt, Amt 370, Feuerwehr- und Rettungsdienst Der Feuerwehr- und Rettungsdienst weist auf eine zügige Befahrbarkeit der Wohnstraßen auch mit Großfahrzeugen hin. Den Anregungen ist bereits im Planentwurf entsprochen. I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung, Außenstelle Köln Der folgende Hinweis wird Bestandteil des Bebauungsplanes: Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen. Zwecks Abstimmung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu kontaktieren. I.3 GVG Gasversorgungsgesellschaft Rhein Erft, Postfach12 21, 50329 Hürth Die Hinweise, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen und das Plangebiet zu jeder Zeit mit Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Vorhabenrealisierung entsprechend berücksichtigt. I.4 Stadt Erftstadt, Amt 51, Jugendamt Das Jugendamt weist darauf hin, das im Ortsteil Blessem ein Mangel an öffentlichen Spielflächen herrscht und der Bau eines Spielplatzes im Plangebiet deshalb notwenig ist. Der Hinweis ist berücksichtigt. I.5 Deutsche Telekom AG, T-Com Postfach 101042, 50450 Köln Der Hinweis, das die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22, möglichst frühzeitig vor Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet zu informieren ist, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens entsprechend berücksichtigt. I.6 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 53874 Euskirchen Die o.g. Fachbehörde weist darauf hin, das Aufschüttungen und Abgrabungen nicht im Abstand von weniger als 20 m errichtet werden dürfen. Um die Errichtung des vorgesehenen Lärmschutzwalls auch unter Brücksichtigung der Örtlichkeit sicherzustellen, ist ein Mindestabstand von 15 m vereinbart. Dieser wurde im Schreiben vom 19.11.07 durch den Landsbetrieb Straßen NRW bestätigt. I.7 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen Die Anregung, die Flächen für Baumfelder im städtischem Besitz zu belassen, wird bei der Realisierung der Planung berücksichtigt. Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 04.12.2007 Seite 2 Im nördlichen Bereich der Erschließungsschleife werden die im Entwurf vorgesehenen sechs Stellplätze in Paralellaufstellung durch 14 Stellplätze in Senkrechtaufstellung Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 04.12.2007 Seite 3