Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 04.12.2007
24
Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, Süd-Ost
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss (610/2007)
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes 145, E. – Blessem, Süd-Ost, gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI.
I S.2414) vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i.
V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt entschieden:
I.1 Stadt Erftstadt, Amt 370, Feuerwehr- und Rettungsdienst
Der Feuerwehr- und Rettungsdienst weist auf eine zügige Befahrbarkeit der
Wohnstraßen auch mit Großfahrzeugen hin. Den Anregungen ist bereits im Planentwurf
entsprochen.
I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung, Außenstelle Köln
Der folgende Hinweis wird Bestandteil des Bebauungsplanes:
Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer
Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare
Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Tiefendetektion empfohlen. Zwecks
Abstimmung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu kontaktieren.
I.3 GVG Gasversorgungsgesellschaft Rhein Erft, Postfach12 21, 50329 Hürth
Die Hinweise, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht
anliegen und das Plangebiet zu jeder Zeit mit Erdgas versorgt werden kann, wird zur
Kenntnis genommen und im Rahmen der Vorhabenrealisierung entsprechend
berücksichtigt.
I.4 Stadt Erftstadt, Amt 51, Jugendamt
Das Jugendamt weist darauf hin, das im Ortsteil Blessem ein Mangel an öffentlichen
Spielflächen herrscht und der Bau eines Spielplatzes im Plangebiet deshalb notwenig
ist. Der Hinweis ist berücksichtigt.
I.5 Deutsche Telekom AG, T-Com Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis, das die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22,
möglichst frühzeitig vor Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im
Plangebiet zu informieren ist, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Umsetzung des Bauvorhabens entsprechend berücksichtigt.
I.6 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Ville-Eifel, 53874
Euskirchen
Die o.g. Fachbehörde weist darauf hin, das Aufschüttungen und Abgrabungen nicht im
Abstand von weniger als 20 m errichtet werden dürfen. Um die Errichtung des
vorgesehenen Lärmschutzwalls auch unter Brücksichtigung der Örtlichkeit
sicherzustellen, ist ein Mindestabstand von 15 m vereinbart. Dieser wurde im Schreiben
vom 19.11.07 durch den Landsbetrieb Straßen NRW bestätigt.
I.7 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen
Die Anregung, die Flächen für Baumfelder im städtischem Besitz zu belassen, wird bei
der Realisierung der Planung berücksichtigt.
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 04.12.2007
Seite 2
Im nördlichen Bereich der Erschließungsschleife werden die im Entwurf vorgesehenen
sechs Stellplätze in Paralellaufstellung durch 14 Stellplätze in Senkrechtaufstellung
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 04.12.2007
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