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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
04.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld   
Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 04.12.2007 22 Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung (606/2007) Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) und § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 119B, E. – Gymnich, Grisfeld beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) einzuholen.Die V606/2007 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)