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Beschlussvorlage GB (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
209 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
13.05.16, 12:03
Aktualisiert
13.05.16, 12:03
Beschlussvorlage GB (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage GB (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage GB (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage GB (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG) Beschlussvorlage GB (Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 210/2016 04.05.2016 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 06.06.2016 Kreisausschuss 22.06.2016 Kreistag 06.07.2016 Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 438 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel] als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von bis zu 1.500.000 € zu. In einer ersten Beteiligungsstufe wird sich die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei ihre Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € -2erhöhen. Die prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung durch den Beitritt der weiteren Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ reduzieren. b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der persönlich haftenden Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zu. 2. Der Kreistag nimmt die vorliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge der   Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung zu einer anderen Namensgebung wird ebenfalls erteilt. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 3. Der Kreistag nimmt den als Anlage 3 beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gesellschafterversammlungen der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Begründung: Ausgangslage Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) beabsichtigt, sich an den o.g. Gesellschaften mit weiteren nicht näher bezeichneten Kommanditisten und Gesellschaftern in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 zu beteiligen. Ziele der bereits bestehenden Gesellschaften sind die Errichtung und der Betrieb des in den rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont gelegenen Windparks Obere Kyll. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften ist nicht geplant. Die Beteiligung an dem Projekt ist aus Sicht der ENE insbesondere deshalb von großem Interesse, weil mit dem Windpark Obere Kyll ein regionaler Beitrag zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus erneuerbaren Energien geleistet und damit zugleich die Versorgungssicherheit vor Ort erhöht werden kann. Die Gesellschaften sind zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die jeweiligen Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Der Windpark Obere Kyll soll gemeinsam mit mehreren Kommunen der Region, anderen kommunalen Energieversorgern und privaten Investoren sowie der Energiegenossenschaft eegon eG realisiert werden. Hierbei ist derzeit noch offen, ob sich die Energiegenossenschaft und die weiteren Investoren an dem Windpark dergestalt beteiligen, dass sie der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ beitreten, oder ob eine Windenergieanlage außerhalb der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ im eigenen Namen betrieben wird. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass eine Anlage außerhalb -3der Windparkgesellschaft betrieben werden wird. Die Erlöse und Kosten des Anlagenbetriebs sollen zwischen den einzelnen Anlagenbetreibern im Windpark Obere Kyll gepoolt werden. Die neu zu gründende „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ wird als persönlich haftende Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ fungieren. In einem ersten Schritt sollen die Gesellschaften durch die PE Becker GmbH gegründet werden. Die ENE wird der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ beitreten und Geschäftsanteile an der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ zum Nennwert zuzüglich Erstattung der Notarkosten übernehmen. Die weiteren Projektpartner sollen der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ vor Baubeginn beitreten. Um das finanzielle Risiko der ENE gering zu halten, soll die Gründung der Gesellschaften zunächst mit einem geringen Eigenkapital (100.000 €) erfolgen. Eine Kapitalerhöhung erfolgt, sobald feststeht, dass das Projekt realisiert werden kann. Eine Projektrealisierung kommt erst in Betracht, wenn die wesentlichen Projektverträge gesichert sind, die Genehmigung für das Vorhaben vorliegt sowie das für die Projektrealisierung erforderliche Eigenkapital aufgebracht und eine Fremdfinanzierung abgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang wird die ENE ihre Kommanditbeteiligung gleichzeitig auf bis zu 1,5 Mio. € erhöhen. Die Gesellschaftsstruktur stellt sich damit nach Beitritt der ENE folgendermaßen dar: -4Gesellschaftsstruktur bei Baubeginn: Inhalt der Gesellschaftsverträge Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge der neu zu gründenden Gesellschaften sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Abstimmung der Vertragsentwürfe mit der Kommunalaufsichtsbehörde und die finale Abstimmung mit den weiteren Projektpartnern stehen noch aus, so dass die Verträge voraussichtlich in angepasster Form abgeschlossen werden. Die ENE hat darauf zu achten, dass im Zuge derartiger Änderungen den kommunalrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen und die Möglichkeit zur Einflussnahme auf sämtliche Entscheidungen, die für eine erfolgreiche Projektrealisierung wichtig sind, nicht unangemessen geschmälert wird. Aus diesem Grund wird die Änderung des § 7 des Gesellschaftsvertrages der ENE erforderlich. Der Kreis Euskirchen nimmt dann seine Rechte aus der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen in den vorstehend genannten Gesellschaften „Windpark Obere Kyll GmbH Co. KG“ und „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ über die Organe der ENE - insbesondere durch den Aufsichtsrat - wahr. Offen ist derzeit, ob die Namensgebung im Sinne des Beschlussvorschlags erfolgen kann. Soweit rechtliche Bedenken nicht ausgeräumt werden können, wird hier seitens der ENE noch eine Alternative zu wählen sein. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Namensgebung im Beschlussvorschlag und in den Anlagen derzeit noch als Arbeitstitel. Die Geschäftsführung der ENE ist bei der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in den vorstehend genannten Beteiligungsgesellschaften an die Weisungen ihrer Gesellschafterversammlung gebunden und unterliegt der Kontrolle des Aufsichtsrates. Die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der ENE sind an die Beschlüsse des Kreistages gebunden und haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gesellschaften werden ihren Sitz entweder in Kall oder aber im Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Kyll, dem Standort des Windparks, haben. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsbeteiligung (Anlage 4) verwiesen. -5Kommunalrechtliches Verfahren Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in der Anlage 4 zusammengefasst. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt, so dass eine Beteiligung der v. g. Institutionen unterbleibt. Sonstiges Der Haushalt des Kreises Euskirchen wird durch diese Maßnahme nicht berührt. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW. Anlagen: 1. Entwurf Gesellschaftsvertrag der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ 2. Entwurf Gesellschaftsvertrag der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ 3. Entwurf § 7 Gesellschaftsvertrag der ene (Synopse) 4. Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb des Windpark Obere Kyll gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)