Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Datum
06.07.2016
Erstellt
13.05.16, 12:03
Aktualisiert
13.05.16, 12:03
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Anlage 4
Bericht
zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der
beabsichtigten Beteiligung an den Gesellschaften
zur Errichtung und zum Betrieb des
Windpark Obere Kyll
Kall, 28. April 2016
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. II
1
Vorbemerkung ............................................................................................................... 1
2
Geplantes Vorhaben ...................................................................................................... 4
3
Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung ............... 7
4
Chancen und Risiken ..................................................................................................... 7
5
Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten
der jeweils handelnden Gewerkschaften ...................................................................... 10
6
Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften ........................................................... 10
7
Projektbeschreibung „Windpark Obere Kyll“ ................................................................. 10
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
1
1 Vorbemerkung
Im 4. Quartal 2014 wurde durch die rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Stadtkyll und
Ormont
in
Verbindung
mit
der
Verbandsgemeinde
Obere
Kyll
ein
Interessenbekundungsverfahren zur Planung und zum Bau des Windparks Obere Kyll
ausgelobt, in dem sich unsere Gesellschaft für Planung, Betrieb und Beteiligung
regenerativer Projekte, die KEVER PBB mbH (KEVER) am 06.02.2015 gegen zahlreiche
Mitbewerber durchsetzen und die Planung und Umsetzung von Windenergieanlagen (WEA)
auf Flächen der Ortsgemeinden Ormont und Stadtkyll für sich gewinnen konnte.
Die beiden eigenständigen Gemeinden gehören verwaltungsrechtlich zur Verbandsgemeinde
Obere Kyll, Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz und liegen in unmittelbarer Nachbarschaft
zu den nordrhein-westfälischen Gemeinden Hellenthal und Dahlem. Nachdem die
Gemeinden Ormont und Stadtkyll am 02.07.2015 die Pachtverträge mit KEVER
unterzeichneten, konnte KEVER bereits am 25.11.2015 zwei BImSchG-Anträge für die
Teilparks Ormont und Stadtkyll, Windpark Obere Kyll stellen. Der für eine entsprechende
Genehmigung zugrunde liegende Flächennutzungsplan (FNP) wurde am 10.12.2015 von der
zuständigen Behörde genehmigt, sodass ab diesem Zeitpunkt formell das für den WEA-Bau
notwendige Baurecht vorliegt.
Abbildung: Darstellung der insg. zehn WEA-Standorte der Teilparks Ormont und Stadtkyll im Windpark Obere Kyll
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
2
Ebenfalls wurden im Jahr 2014 und 2015 alle wesentlichen, für einen baurechtlichen Antrag
nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz notwendigen Gutachten beauftragt und
durchgeführt. Hierzu gehören u.a. faunistische Untersuchungen (Avifauna, Fledermaus,
Wildkatze), baurechtliche Untersuchungen (Schall-, Schatten-, Standorteignungsgutachten)
und Windertragsgutachten.
Mit den Antragsstellungen zur Errichtung von jeweils fünf Enercon E 115, mit einer
Nabenhöhe von 149 m und einer Leistung von jeweils 3 MW in den zwei Teilparks Ormont
und Stadtkyll wurden die förmlichen BImSchG-Verfahren am 25.11.2015 eröffnet.
Im Zeitraum vom 04.01.2016 bis zum 03.02.2016 lagen die Anträge, die Antragsunterlagen
und die Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Kreisverwaltung Vulkaneifel sowie der
Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll aus. Im Vorfeld bzw. gleichzeitig fand die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände
statt. Schriftliche Einwendungen konnten bis zum 17.02.2016 bei den besagten Behörden
eingereicht werden und wurden der KEVER turnusmäßig weitergeleitet. KEVER hat diese
Einwendungen ausgewertet und entsprechende Stellungnahmen verfasst. Eine der
Genehmigungsfähigkeit
des
Windenergieprojektes
grundsätzlich
entgegenstehende
Restriktion ist derzeit nicht ersichtlich.
Weiterer Zeitplan:
In einem separaten Erörterungstermin, der seitens der BImSchG-Behörde auf Juni 2016
avisiert wird, werden die Einwendungen gegen die Vorhaben seitens der Einredensteller
nochmals vorgebracht. KEVER hat im Zuge des Erörterungstermins die Möglichkeit, fachlichargumentativ hierzu Stellung zu beziehen. Im Anschluss wägt die Behörde Einwendungen
und die entsprechenden Stellungnahmen gegeneinander ab.
Nach heutigem Kenntnisstand sind die BImSchG-Genehmigungen bis Juli/August 2016 zu
erwarten.
In
Summe
lauten
alle
Untersuchungen,
Anträge
etc.
auf
den
Bau
von
zehn
Windenergieanlagen, jedoch ist es geplant, eine dieser Anlagen im Zuge eines
Schallhandelsvetrages, der kurz vor Unterzeichnung steht, zu verkaufen. Ihre Ergebnisse
und Kosten sollen mit dem restlichen Windpark mittels separatem Poolingvertrag gepoolt
werden und es soll die gleiche Parkinfrastruktur (Wege, Kabeltrasse etc.) genutzt werden.
Somit wird die spätere Betreibergesellschaft „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“
voraussichtlich neun Windenergieanlagen betreiben, auf die sich in den weiteren
Ausführungen
dieses
Dokumentes
bezogen
wird.
Aus
diesem
Grund
ist
die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf neun WEA mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca.
49,5 Mio. Euro ausgelegt.
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
3
Die zur Errichtung und zum Betrieb des Windpark Obere Kyl notwendigen Gesellschaften
sind bereits gegründet und die Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG ist geplant.
Aus diesem Grund werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen:
1.
Der Kreistag stimmt
a)
der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark
Obere Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel] als Kommanditistin mit einer
Kommanditeinlage von bis zu 1.500.000 € zu. In einer ersten Beteiligungsstufe wird
sich die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll
GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 49.000 € (49
%) beteiligen. Das Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll vor
Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co.
KG (ENE) wird hierbei ihre Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € erhöhen. Die
prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung durch den Beitritt der
weiteren Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ reduzieren.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von
Windenergieanlagen im Windpark Obere Kyll am Standort [Ort] einschließlich der
Veräußerung des aus dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur
Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz oder zur mittelbaren oder unmittelbaren
Speicherung. Die Gesellschaft verfolgt mit ihrem Unternehmensgegenstand das Ziel der
Sicherung einer nachhaltigen örtlichen Energieversorgung.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind und die im Rahmen
der auf sie anwendbaren kommunalrechtlichen Vorschriften zulässig sind. Sie kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner
Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. Umfasst ist auch
die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks
betriebenen Windenergieanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse sowie der weiteren
zum Windpark Obere Kyll gehörenden Windenergieanlagen und der dortigen Infrastruktur.
b)
der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der persönlich
haftenden Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der
„Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital von
bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zu.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an
der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG mit Sitz in [Ormont oder Stadtkyll] und die
Übernahme ihrer Geschäftsführung.
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
4
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner
Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten.
2.
Der Kreistag nimmt die vorliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge der
• Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der
• Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH (Anlage 2)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien der
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen
Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
3.
Der Kreistag nimmt den als Anlage 3 beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4
des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den
Gesellschafterversammlungen der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der
Energie Rur Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die
Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls
erteilt.
Die Entwicklung des Projektes bis hin zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen wird sich
voraussichtlich bis Mitte 2017 erstrecken.
Technische und kaufmännische Betriebsführung sollen durch die KEVER übernommen
werden.
2 Geplantes Vorhaben
Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG beabsichtigt, sich an den o.g. Gesellschaften mit
weiteren nicht näher bezeichneten Kommanditisten und Gesellschaftern in der zweiten
Jahreshälfte des Jahres 2016 zu beteiligen.
Ziele der bereits bestehenden Gesellschaften sind die Errichtung und der Betrieb des in den
rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont gelegenen Windparks Obere
Kyll.
Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften ist nicht geplant.
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
5
Die Beteiligung an dem Projekt ist aus Sicht der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE)
insbesondere deshalb von großem Interesse, weil mit dem Windpark Obere Kyll ein
regionaler Beitrag zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus erneuerbaren Energien
geleistet und damit zugleich die Versorgungssicherheit vor Ort erhöht werden kann.
Die Gesellschaften sind zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die
geeignet erscheinen, die jeweiligen Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu
fördern.
a)
Ablauf der Gründung und gesellschaftsrechtliche Zielstruktur
Der Windpark Obere Kyll soll gemeinsam mit mehreren Kommunen der Region, anderen
kommunalen Energieversorgern und privaten Investoren sowie der Energiegenossenschaft
eegon realisiert werden. Hierbei ist derzeit noch offen, ob sich die Energiegenossenschaft
und die weiteren Investoren an dem Windpark dergestalt beteiligen, dass sie der Windpark
Obere Kyll GmbH & Co. KG beitreten, oder ob eine Windenergieanlage außerhalb der
Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG im eigenen Namen betrieben wird. Zurzeit wird davon
ausgegangen, dass eine Anlage außerhalb der Windparkgesellschaft betrieben werden wird.
Die
Erlöse
und
Kosten
des
Anlagenbetriebs
sollen
zwischen
den
einzelnen
Anlagenbetreibern im Windpark Obere Kyll gepoolt werden.
Die neu zu gründende Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH wird als persönlich haftende
Gesellschafterin der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG fungieren.
In einem ersten Schritt sollen die Gesellschaften durch die PE Becker GmbH gegründet
werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird der Windpark Obere Kyll GmbH
& Co. KG beitreten und Geschäftsanteile an der Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH
zum Nennwert zuzüglich Erstattung der Notarkosten übernehmen, sobald die Zustimmung
ihrer Gremien vorliegt und die Frist des § 115 GO NRW abgelaufen ist.
Die weiteren Projektpartner sollen der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG vor Baubeginn
beitreten. Um das finanzielle Risiko der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) gering zu
halten, soll die Gründung der Gesellschaften zunächst mit einem geringen Eigenkapital
erfolgen.
Eine Kapitalerhöhung erfolgt, sobald feststeht, dass das Projekt realisiert werden kann. Eine
Projektrealisierung kommt erst in Betracht, wenn die wesentlichen Projektverträge gesichert
sind, die Genehmigung für das Vorhaben vorliegt und das für die Projektrealisierung
erforderliche Eigenkapital aufgebracht und eine Fremdfinanzierung abgeschlossen werden
kann. In diesem Zusammenhang wird die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) ihre
Kommanditbeteiligung gleichzeitig auf bis zu Euro 1,5 Mio. erhöhen.
Die Gesellschaftsstruktur stellt sich damit nach Beitritt der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
folgendermaßen dar:
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
6
Gesellschaftsstruktur bei Baubeginn:
b)
Inhalt der Gesellschaftsverträge
Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge der neu zu gründenden Gesellschaften sind der
Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Abstimmung der Vertragsentwürfe mit
der Kommunalaufsichtsbehörde und die finale Abstimmung mit den weiteren Projektpartnern
stehen noch aus, so dass die Verträge voraussichtlich in angepasster Form abgeschlossen
werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) hat darauf zu achten, dass im Zuge
derartiger Änderungen den kommunalrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen und die
Möglichkeit zur Einflussnahme auf sämtliche Entscheidungen, die für eine erfolgreiche
Projektrealisierung wichtig sind, nicht unangemessen geschmälert wird.
Die Gesellschaften werden ihren Sitz entweder in Kall oder aber im Gebiet der
Verbandsgemeinde Obere Kyll, dem Standort des Windparks, haben.
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
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3 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche
Würdigung 1
„Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht Steuersubjekt
hinsichtlich Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (sog. "Einheitsprinzip"). Folglich werden
die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke unmittelbar von den Gesellschaftern
besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese aus der Gesellschaft entnommen wurden
oder nicht. Dagegen findet für gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene
der KG statt, d.h. die KG ist selber Gewerbesteuersubjekt.
Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter unmittelbar
zugerechnet,
unabhängig
davon,
ob
diese
tatsächlich
entnommen
wurden.
Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in diesem Sinne ist
jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B. das Kommanditkapital.
Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der Gesellschafter auf die Gesellschaft
übertragen hat, als Einlage und dienen der Bestimmung der Beteiligungsquote. Dies umfasst
zum einen die gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die
Zahlungen
auf
das
variable
Kapitalkonto.
Nicht
dagegen
zur
Bestimmung
der
Beteiligungsquote zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur
Nutzung überlassen wurden (z.B. Darlehen).
Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den
Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen der
Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert,
dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer unterliegen.“ 2
Ein besonderer Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass die Ausschüttungen an die
Kommanditisten der Höhe nach nicht abhängig vom Jahresergebnis der Gesellschaft sind,
sondern vom Liquiditätsstatus und der Reservenpolitik bestimmt werden können (natürlich
unter Beachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens). Die vorgenommenen
Ausschüttungen haben somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Eigenkapital-Rentabilität
der Kommanditisten!
4 Chancen und Risiken
Durch das aktuelle Erneuerbare Energiengesetz (EEG 2014) wird Betreibern von Anlagen
zur Gewinnung erneuerbarer Energien eine konstante Einspeisevergütung zugesichert, die
nicht von Schwankungen des Strom- oder Gaspreises beeinflusst ist und für 20 Jahre zuzgl.
1
vgl. Kühr, Thomas: Bericht an den Kreistag zur Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG,
Juni 2011
2
Auszug aus einer Stellungnahme der WP-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
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Anlaufjahr ab vergütungstechnischer Inbetriebnahme gezahlt wird. Diese Vergütung wird bei
Einspeisung in das öffentliche Netz für jede gelieferte Kilowattstunde fällig. Da der Windpark
mit seinen geplanten 10 Windenergieanlagen (davon voraussichtlich 9 WEA in der Windpark
Obere Kyll GmbH & Co. KG) geplant in der ersten Jahreshälfte 2017 in Betrieb gehen wird,
gilt hier unter Annahme der Bedingungen des EEG 2014 im schlechtesten Fall eine
Einspeisevergütung von 8,38 Cent/kWh.
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen und energiepolitischen
Rahmenbedingungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich das EEG in absehbarer
Zukunft erneut ändern wird. Dies bestätigen alle derzeitigen Indikatoren und Informationen,
ein entsprechender Referentenentwurf liegt bereits vor. Wir vermuten, dass die neuen
Regelungen die Erzeugungsprojekte näher am Markt ausrichten und somit weitere
Vergütungseinschnitte wahrscheinlich werden. Es zeichnet sich ab, dass es im neuen EEG
2016 kein Anlaufjahr mehr geben wird, so dass die gesetzlichen Vergütungen für maximal 20
Jahre
garantiert
sind.
Aufgrund
der
langfristigen
energiepolitischen
Ziele
der
Bundesregierung jedoch gehen wir davon aus, dass in Zukunft unter anderen
Rahmenbedingungen weiterhin Raum für regenerative Erzeugungsprojekte vorhanden sein
wird.
Ebenfalls nehmen wir, wie in der Vergangenheit bisher bestätigt, an, dass es für unter dem
EEG 2014 geplante Projekte Planungssicherheit mittels einer Übergangsregelung geben
wird. Hier haben wir uns, wie auch im Bürgerwindpark Schleiden, durch frühzeitige
Einreichung
eines
BImSch-Antrages
und
frühzeitigen
Verhandlungen
mit
den
Anlagenherstellern entsprechend aufgestellt.
Aufgrund der aktuell bestehenden Lieferzeiten der WEA wird noch in diesem Jahr ein
Liefervertrag abgeschlossen werden müssen, damit die geplanten Inbetriebnahmezeitpunkte
gewährleistet sind, alles unter der Voraussetzung, dass die BImSch-Genehmigung bis
August 2016 erteilt wird.
Es ist anzunehmen, dass die Netzparität für Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund
steigender
Energiepreise an den Großmärkten für
konventionellen Strom früher,
beziehungsweise vor Beendigung des EEG-Förderzeitraumes erreicht wird. Darüber hinaus
können energiepolitische Weichenstellungen insgesamt zu einer größeren Wirtschaftlichkeit
von erneuerbaren Energien führen.
Im Gegensatz zu anderen Formen der Energiegewinnung, die auf dem Verbrauch von
Rohstoffen fossiler oder atomarer Art basieren, ist der Betrieb von Windkraft- und
Solaranlagen unabhängig von den Beschaffungspreisen der Rohstoffe. Schwankungen,
insbesondere Anstiege von Rohstoffpreisen, wirken sich demnach nur marginal auf die
Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
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Die Menge der produzierten erneuerbaren Energie ist jedoch abhängig von den
wechselnden und nicht beeinflussbaren Wetterbedingungen. Unter dem Durchschnitt
liegende Windaufkommen könnten in einzelnen Jahren zu einer Verringerung der
Umsatzerlöse und somit zu einem zeitlich begrenzten Liquiditätsrückgang führen. Durch
vorausschauende Ergebnisverteilungen sollte für den Eintrittsfall ein Liquiditätspolster
gebildet werden.
Das mit der Beteiligung an den Gesellschaften verbundene Risiko der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG (ENE) ist auf die geleisteten Einlagen begrenzt. Die Einlage wird zunächst
auf EUR 49.000,- sowie maximal EUR 25.000,- für die Komplementärgesellschaft begrenzt.
Erst mit einer Entscheidung zur Projektrealisierung und der Feststellung, dass das gesamte
zur Projektrealisierung erforderliche Eigenkapital aufgebracht und eine Fremdfinanzierung
für die weiteren Investitionskosten abgeschlossen werden kann, beabsichtigt die Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) eine Erhöhung ihrer Kapitaleinlage bei der Windpark Obere
Kyll GmbH & Co. KG auf bis zu [Euro 1,5 Mio.] mit der Konsequenz einer entsprechenden
Risikoerhöhung auf die dann zugesagte Einlage.
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5 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische
Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden
Gewerkschaften
Eine Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht
beabsichtigt.
Aus diesem Grund werden die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk,
Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden
Gewerkschaft nicht beteiligt, da ihnen gem. § 107 a Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW,
anwendbar über § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW, nur die Gelegenheit zur Stellungnahme
zu geben ist, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft.
6 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften
Die Finanzierung des Windparkkaufes erfolgt nach heutigem Stand durch die neu zu
gründende Projektgesellschaft mittels eines oder mehrerer Darlehen im FK/EK-Verhältnis
85/15 bis 80/20. Beihilferechtliche EU-Vorschriften werden hierdurch nicht berührt, da die
Aufnahme eines Investitionsdarlehens keine beihilferelevante Maßnahme darstellt.
7 Projektbeschreibung „Windpark Obere Kyll“
Der „Windpark Obere Kyll“ (spätere Betreibergesellschaft) wird im angrenzenden RheinlandPfalz in den beiden Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont mit einer Gesamtleistung von 27
MW und einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 49,5 Mio. Euro errichtet. Mit der dort
regenerativ erzeugten Energie von 62,3 Mio. kWh können ca. 45.000t CO2 p.a. eingespart
und etwa 18.000 Haushalte mit Strom aus Windenergie versorgt werden.
-
die Einspeisung des erzeugten Stroms soll in das öffentliche Versorgungsnetz der
Westnetz GmbH erfolgen,
-
die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte auf Basis der P90 Windprognose minus
6% (Gutachten P90-Wert abzgl. 6%),
Im Planungsszenario bietet das Projekt auf der Grundlage des aktuell geltenden EEG 2014
staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre (zzgl. Anlaufjahr) und die bestehenden
Risiken sind mittels Wartungsverträgen (EPK) und „All-In Versicherung“ versicherbar.
Die noch zu erwirkende Gremiengenehmigung zum späteren Bau des Windparkprojektes
wird in einem separaten Umlaufbeschlussverfahren angestrebt.
Anlage 4
Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll
Technische Daten des Windparks der späteren Betreibergesellschaft:
Fläche
ca. 66 ha
Leistung
27.000 kW (27 MW)
Anlagen
9 Anlagen a 3.000 kW mit einer Nabenhöhe von 149m
Erwartete Arbeit
ca. 62.300.000 kWh p.a.
CO2-Vermeidung
ca. 45.000 t p.a.
Theor. vers. Haushalte
ca. 18.000
Hersteller:
Enercon GmbH
Kaufm. Daten unter Voraussetzung IBN 1. Quartal 2017 und EEG 2014:
Investition
ca. 49,5 Mio. Euro
Vergütung
8,38 Cent/kWh
11