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Beschlussvorlage GB (Anlage 4)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
867 kB
Datum
06.07.2016
Erstellt
13.05.16, 12:03
Aktualisiert
13.05.16, 12:03

Inhalt der Datei

Anlage 4 Bericht zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Beteiligung an den Gesellschaften zur Errichtung und zum Betrieb des Windpark Obere Kyll Kall, 28. April 2016 Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll II Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. II 1 Vorbemerkung ............................................................................................................... 1 2 Geplantes Vorhaben ...................................................................................................... 4 3 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung ............... 7 4 Chancen und Risiken ..................................................................................................... 7 5 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften ...................................................................... 10 6 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften ........................................................... 10 7 Projektbeschreibung „Windpark Obere Kyll“ ................................................................. 10 Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 1 1 Vorbemerkung Im 4. Quartal 2014 wurde durch die rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont in Verbindung mit der Verbandsgemeinde Obere Kyll ein Interessenbekundungsverfahren zur Planung und zum Bau des Windparks Obere Kyll ausgelobt, in dem sich unsere Gesellschaft für Planung, Betrieb und Beteiligung regenerativer Projekte, die KEVER PBB mbH (KEVER) am 06.02.2015 gegen zahlreiche Mitbewerber durchsetzen und die Planung und Umsetzung von Windenergieanlagen (WEA) auf Flächen der Ortsgemeinden Ormont und Stadtkyll für sich gewinnen konnte. Die beiden eigenständigen Gemeinden gehören verwaltungsrechtlich zur Verbandsgemeinde Obere Kyll, Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz und liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den nordrhein-westfälischen Gemeinden Hellenthal und Dahlem. Nachdem die Gemeinden Ormont und Stadtkyll am 02.07.2015 die Pachtverträge mit KEVER unterzeichneten, konnte KEVER bereits am 25.11.2015 zwei BImSchG-Anträge für die Teilparks Ormont und Stadtkyll, Windpark Obere Kyll stellen. Der für eine entsprechende Genehmigung zugrunde liegende Flächennutzungsplan (FNP) wurde am 10.12.2015 von der zuständigen Behörde genehmigt, sodass ab diesem Zeitpunkt formell das für den WEA-Bau notwendige Baurecht vorliegt. Abbildung: Darstellung der insg. zehn WEA-Standorte der Teilparks Ormont und Stadtkyll im Windpark Obere Kyll Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 2 Ebenfalls wurden im Jahr 2014 und 2015 alle wesentlichen, für einen baurechtlichen Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz notwendigen Gutachten beauftragt und durchgeführt. Hierzu gehören u.a. faunistische Untersuchungen (Avifauna, Fledermaus, Wildkatze), baurechtliche Untersuchungen (Schall-, Schatten-, Standorteignungsgutachten) und Windertragsgutachten. Mit den Antragsstellungen zur Errichtung von jeweils fünf Enercon E 115, mit einer Nabenhöhe von 149 m und einer Leistung von jeweils 3 MW in den zwei Teilparks Ormont und Stadtkyll wurden die förmlichen BImSchG-Verfahren am 25.11.2015 eröffnet. Im Zeitraum vom 04.01.2016 bis zum 03.02.2016 lagen die Anträge, die Antragsunterlagen und die Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Kreisverwaltung Vulkaneifel sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll aus. Im Vorfeld bzw. gleichzeitig fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände statt. Schriftliche Einwendungen konnten bis zum 17.02.2016 bei den besagten Behörden eingereicht werden und wurden der KEVER turnusmäßig weitergeleitet. KEVER hat diese Einwendungen ausgewertet und entsprechende Stellungnahmen verfasst. Eine der Genehmigungsfähigkeit des Windenergieprojektes grundsätzlich entgegenstehende Restriktion ist derzeit nicht ersichtlich. Weiterer Zeitplan: In einem separaten Erörterungstermin, der seitens der BImSchG-Behörde auf Juni 2016 avisiert wird, werden die Einwendungen gegen die Vorhaben seitens der Einredensteller nochmals vorgebracht. KEVER hat im Zuge des Erörterungstermins die Möglichkeit, fachlichargumentativ hierzu Stellung zu beziehen. Im Anschluss wägt die Behörde Einwendungen und die entsprechenden Stellungnahmen gegeneinander ab. Nach heutigem Kenntnisstand sind die BImSchG-Genehmigungen bis Juli/August 2016 zu erwarten. In Summe lauten alle Untersuchungen, Anträge etc. auf den Bau von zehn Windenergieanlagen, jedoch ist es geplant, eine dieser Anlagen im Zuge eines Schallhandelsvetrages, der kurz vor Unterzeichnung steht, zu verkaufen. Ihre Ergebnisse und Kosten sollen mit dem restlichen Windpark mittels separatem Poolingvertrag gepoolt werden und es soll die gleiche Parkinfrastruktur (Wege, Kabeltrasse etc.) genutzt werden. Somit wird die spätere Betreibergesellschaft „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ voraussichtlich neun Windenergieanlagen betreiben, auf die sich in den weiteren Ausführungen dieses Dokumentes bezogen wird. Aus diesem Grund ist die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf neun WEA mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 49,5 Mio. Euro ausgelegt. Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 3 Die zur Errichtung und zum Betrieb des Windpark Obere Kyl notwendigen Gesellschaften sind bereits gegründet und die Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG ist geplant. Aus diesem Grund werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel] als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von bis zu 1.500.000 € zu. In einer ersten Beteiligungsstufe wird sich die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei ihre Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € erhöhen. Die prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung durch den Beitritt der weiteren Kommanditisten zur „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ reduzieren. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen im Windpark Obere Kyll am Standort [Ort] einschließlich der Veräußerung des aus dem Betrieb der Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz oder zur mittelbaren oder unmittelbaren Speicherung. Die Gesellschaft verfolgt mit ihrem Unternehmensgegenstand das Ziel der Sicherung einer nachhaltigen örtlichen Energieversorgung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Maßnahmen und Geschäfte berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind und die im Rahmen der auf sie anwendbaren kommunalrechtlichen Vorschriften zulässig sind. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. Umfasst ist auch die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen ihres Unternehmenszwecks betriebenen Windenergieanlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse sowie der weiteren zum Windpark Obere Kyll gehörenden Windenergieanlagen und der dortigen Infrastruktur. b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der persönlich haftenden Gesellschafterin der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zu. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG mit Sitz in [Ormont oder Stadtkyll] und die Übernahme ihrer Geschäftsführung. Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 4 Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten. 2. Der Kreistag nimmt die vorliegenden Entwürfe der Gesellschaftsverträge der • Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der • Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 3. Der Kreistag nimmt den als Anlage 3 beigefügten Entwurf des geänderten § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gesellschafterversammlungen der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden Beschlussfassungen. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Die Entwicklung des Projektes bis hin zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen wird sich voraussichtlich bis Mitte 2017 erstrecken. Technische und kaufmännische Betriebsführung sollen durch die KEVER übernommen werden. 2 Geplantes Vorhaben Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG beabsichtigt, sich an den o.g. Gesellschaften mit weiteren nicht näher bezeichneten Kommanditisten und Gesellschaftern in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 zu beteiligen. Ziele der bereits bestehenden Gesellschaften sind die Errichtung und der Betrieb des in den rheinland-pfälzischen Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont gelegenen Windparks Obere Kyll. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften ist nicht geplant. Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 5 Die Beteiligung an dem Projekt ist aus Sicht der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) insbesondere deshalb von großem Interesse, weil mit dem Windpark Obere Kyll ein regionaler Beitrag zur Erzeugung von umweltfreundlichem Strom aus erneuerbaren Energien geleistet und damit zugleich die Versorgungssicherheit vor Ort erhöht werden kann. Die Gesellschaften sind zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die jeweiligen Gesellschaftszwecke unmittelbar oder mittelbar zu fördern. a) Ablauf der Gründung und gesellschaftsrechtliche Zielstruktur Der Windpark Obere Kyll soll gemeinsam mit mehreren Kommunen der Region, anderen kommunalen Energieversorgern und privaten Investoren sowie der Energiegenossenschaft eegon realisiert werden. Hierbei ist derzeit noch offen, ob sich die Energiegenossenschaft und die weiteren Investoren an dem Windpark dergestalt beteiligen, dass sie der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG beitreten, oder ob eine Windenergieanlage außerhalb der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG im eigenen Namen betrieben wird. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass eine Anlage außerhalb der Windparkgesellschaft betrieben werden wird. Die Erlöse und Kosten des Anlagenbetriebs sollen zwischen den einzelnen Anlagenbetreibern im Windpark Obere Kyll gepoolt werden. Die neu zu gründende Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH wird als persönlich haftende Gesellschafterin der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG fungieren. In einem ersten Schritt sollen die Gesellschaften durch die PE Becker GmbH gegründet werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG beitreten und Geschäftsanteile an der Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH zum Nennwert zuzüglich Erstattung der Notarkosten übernehmen, sobald die Zustimmung ihrer Gremien vorliegt und die Frist des § 115 GO NRW abgelaufen ist. Die weiteren Projektpartner sollen der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG vor Baubeginn beitreten. Um das finanzielle Risiko der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) gering zu halten, soll die Gründung der Gesellschaften zunächst mit einem geringen Eigenkapital erfolgen. Eine Kapitalerhöhung erfolgt, sobald feststeht, dass das Projekt realisiert werden kann. Eine Projektrealisierung kommt erst in Betracht, wenn die wesentlichen Projektverträge gesichert sind, die Genehmigung für das Vorhaben vorliegt und das für die Projektrealisierung erforderliche Eigenkapital aufgebracht und eine Fremdfinanzierung abgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang wird die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) ihre Kommanditbeteiligung gleichzeitig auf bis zu Euro 1,5 Mio. erhöhen. Die Gesellschaftsstruktur stellt sich damit nach Beitritt der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG folgendermaßen dar: Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 6 Gesellschaftsstruktur bei Baubeginn: b) Inhalt der Gesellschaftsverträge Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge der neu zu gründenden Gesellschaften sind der Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Abstimmung der Vertragsentwürfe mit der Kommunalaufsichtsbehörde und die finale Abstimmung mit den weiteren Projektpartnern stehen noch aus, so dass die Verträge voraussichtlich in angepasster Form abgeschlossen werden. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) hat darauf zu achten, dass im Zuge derartiger Änderungen den kommunalrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen und die Möglichkeit zur Einflussnahme auf sämtliche Entscheidungen, die für eine erfolgreiche Projektrealisierung wichtig sind, nicht unangemessen geschmälert wird. Die Gesellschaften werden ihren Sitz entweder in Kall oder aber im Gebiet der Verbandsgemeinde Obere Kyll, dem Standort des Windparks, haben. Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 7 3 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung 1 „Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht Steuersubjekt hinsichtlich Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (sog. "Einheitsprinzip"). Folglich werden die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke unmittelbar von den Gesellschaftern besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese aus der Gesellschaft entnommen wurden oder nicht. Dagegen findet für gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene der KG statt, d.h. die KG ist selber Gewerbesteuersubjekt. Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter unmittelbar zugerechnet, unabhängig davon, ob diese tatsächlich entnommen wurden. Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in diesem Sinne ist jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B. das Kommanditkapital. Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der Gesellschafter auf die Gesellschaft übertragen hat, als Einlage und dienen der Bestimmung der Beteiligungsquote. Dies umfasst zum einen die gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die Zahlungen auf das variable Kapitalkonto. Nicht dagegen zur Bestimmung der Beteiligungsquote zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur Nutzung überlassen wurden (z.B. Darlehen). Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen der Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert, dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer unterliegen.“ 2 Ein besonderer Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass die Ausschüttungen an die Kommanditisten der Höhe nach nicht abhängig vom Jahresergebnis der Gesellschaft sind, sondern vom Liquiditätsstatus und der Reservenpolitik bestimmt werden können (natürlich unter Beachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens). Die vorgenommenen Ausschüttungen haben somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Eigenkapital-Rentabilität der Kommanditisten! 4 Chancen und Risiken Durch das aktuelle Erneuerbare Energiengesetz (EEG 2014) wird Betreibern von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien eine konstante Einspeisevergütung zugesichert, die nicht von Schwankungen des Strom- oder Gaspreises beeinflusst ist und für 20 Jahre zuzgl. 1 vgl. Kühr, Thomas: Bericht an den Kreistag zur Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, Juni 2011 2 Auszug aus einer Stellungnahme der WP-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 8 Anlaufjahr ab vergütungstechnischer Inbetriebnahme gezahlt wird. Diese Vergütung wird bei Einspeisung in das öffentliche Netz für jede gelieferte Kilowattstunde fällig. Da der Windpark mit seinen geplanten 10 Windenergieanlagen (davon voraussichtlich 9 WEA in der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG) geplant in der ersten Jahreshälfte 2017 in Betrieb gehen wird, gilt hier unter Annahme der Bedingungen des EEG 2014 im schlechtesten Fall eine Einspeisevergütung von 8,38 Cent/kWh. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen und energiepolitischen Rahmenbedingungen ist jedoch davon auszugehen, dass sich das EEG in absehbarer Zukunft erneut ändern wird. Dies bestätigen alle derzeitigen Indikatoren und Informationen, ein entsprechender Referentenentwurf liegt bereits vor. Wir vermuten, dass die neuen Regelungen die Erzeugungsprojekte näher am Markt ausrichten und somit weitere Vergütungseinschnitte wahrscheinlich werden. Es zeichnet sich ab, dass es im neuen EEG 2016 kein Anlaufjahr mehr geben wird, so dass die gesetzlichen Vergütungen für maximal 20 Jahre garantiert sind. Aufgrund der langfristigen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung jedoch gehen wir davon aus, dass in Zukunft unter anderen Rahmenbedingungen weiterhin Raum für regenerative Erzeugungsprojekte vorhanden sein wird. Ebenfalls nehmen wir, wie in der Vergangenheit bisher bestätigt, an, dass es für unter dem EEG 2014 geplante Projekte Planungssicherheit mittels einer Übergangsregelung geben wird. Hier haben wir uns, wie auch im Bürgerwindpark Schleiden, durch frühzeitige Einreichung eines BImSch-Antrages und frühzeitigen Verhandlungen mit den Anlagenherstellern entsprechend aufgestellt. Aufgrund der aktuell bestehenden Lieferzeiten der WEA wird noch in diesem Jahr ein Liefervertrag abgeschlossen werden müssen, damit die geplanten Inbetriebnahmezeitpunkte gewährleistet sind, alles unter der Voraussetzung, dass die BImSch-Genehmigung bis August 2016 erteilt wird. Es ist anzunehmen, dass die Netzparität für Strom aus erneuerbaren Energien aufgrund steigender Energiepreise an den Großmärkten für konventionellen Strom früher, beziehungsweise vor Beendigung des EEG-Förderzeitraumes erreicht wird. Darüber hinaus können energiepolitische Weichenstellungen insgesamt zu einer größeren Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Energien führen. Im Gegensatz zu anderen Formen der Energiegewinnung, die auf dem Verbrauch von Rohstoffen fossiler oder atomarer Art basieren, ist der Betrieb von Windkraft- und Solaranlagen unabhängig von den Beschaffungspreisen der Rohstoffe. Schwankungen, insbesondere Anstiege von Rohstoffpreisen, wirken sich demnach nur marginal auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus. Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 9 Die Menge der produzierten erneuerbaren Energie ist jedoch abhängig von den wechselnden und nicht beeinflussbaren Wetterbedingungen. Unter dem Durchschnitt liegende Windaufkommen könnten in einzelnen Jahren zu einer Verringerung der Umsatzerlöse und somit zu einem zeitlich begrenzten Liquiditätsrückgang führen. Durch vorausschauende Ergebnisverteilungen sollte für den Eintrittsfall ein Liquiditätspolster gebildet werden. Das mit der Beteiligung an den Gesellschaften verbundene Risiko der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) ist auf die geleisteten Einlagen begrenzt. Die Einlage wird zunächst auf EUR 49.000,- sowie maximal EUR 25.000,- für die Komplementärgesellschaft begrenzt. Erst mit einer Entscheidung zur Projektrealisierung und der Feststellung, dass das gesamte zur Projektrealisierung erforderliche Eigenkapital aufgebracht und eine Fremdfinanzierung für die weiteren Investitionskosten abgeschlossen werden kann, beabsichtigt die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) eine Erhöhung ihrer Kapitaleinlage bei der Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG auf bis zu [Euro 1,5 Mio.] mit der Konsequenz einer entsprechenden Risikoerhöhung auf die dann zugesagte Einlage. Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll 10 5 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften Eine Erbringung unmittelbar verbundener Dienstleistungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Aus diesem Grund werden die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaft nicht beteiligt, da ihnen gem. § 107 a Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW, anwendbar über § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW, nur die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. 6 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften Die Finanzierung des Windparkkaufes erfolgt nach heutigem Stand durch die neu zu gründende Projektgesellschaft mittels eines oder mehrerer Darlehen im FK/EK-Verhältnis 85/15 bis 80/20. Beihilferechtliche EU-Vorschriften werden hierdurch nicht berührt, da die Aufnahme eines Investitionsdarlehens keine beihilferelevante Maßnahme darstellt. 7 Projektbeschreibung „Windpark Obere Kyll“ Der „Windpark Obere Kyll“ (spätere Betreibergesellschaft) wird im angrenzenden RheinlandPfalz in den beiden Ortsgemeinden Stadtkyll und Ormont mit einer Gesamtleistung von 27 MW und einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 49,5 Mio. Euro errichtet. Mit der dort regenerativ erzeugten Energie von 62,3 Mio. kWh können ca. 45.000t CO2 p.a. eingespart und etwa 18.000 Haushalte mit Strom aus Windenergie versorgt werden. - die Einspeisung des erzeugten Stroms soll in das öffentliche Versorgungsnetz der Westnetz GmbH erfolgen, - die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte auf Basis der P90 Windprognose minus 6% (Gutachten P90-Wert abzgl. 6%), Im Planungsszenario bietet das Projekt auf der Grundlage des aktuell geltenden EEG 2014 staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre (zzgl. Anlaufjahr) und die bestehenden Risiken sind mittels Wartungsverträgen (EPK) und „All-In Versicherung“ versicherbar. Die noch zu erwirkende Gremiengenehmigung zum späteren Bau des Windparkprojektes wird in einem separaten Umlaufbeschlussverfahren angestrebt. Anlage 4 Bericht an den Kreistag – Beteiligung an Gesellschaften des Windpark Obere Kyll Technische Daten des Windparks der späteren Betreibergesellschaft: Fläche ca. 66 ha Leistung 27.000 kW (27 MW) Anlagen 9 Anlagen a 3.000 kW mit einer Nabenhöhe von 149m Erwartete Arbeit ca. 62.300.000 kWh p.a. CO2-Vermeidung ca. 45.000 t p.a. Theor. vers. Haushalte ca. 18.000 Hersteller: Enercon GmbH Kaufm. Daten unter Voraussetzung IBN 1. Quartal 2017 und EEG 2014: Investition ca. 49,5 Mio. Euro Vergütung 8,38 Cent/kWh 11