Daten
Kommune
Kall
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11 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
7/2004
10.02.2004
Federführung: Fachbereich I
An den Ausschuss für
Jugend, Schule, Soziales,
Kultur und Sport
mit der Bitte um
X
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiter/in:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Herr Breuer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar
bei HHSt. Sammelnachweis A
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Änderung des Betreuungsangebotes im Kindergarten Keldenich
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der Erweiterung des
Betreuungsangebotes am Kindergarten Keldenich (Übermittagbetreuung) ab 01.03.2004 zu.
Sachdarstellung:
Im zweigruppigen Kindergarten Keldenich werden bisher die angemeldeten Kindergartenkinder montags bis freitags vormittags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr betreut.
Im Rahmen der Elternversammlung des Kindergartens am 30.09.2003 wurde von seiten der
Eltern die Einführung einer Übermittagbetreuung angeregt. Eine daraufhin im November
2003 durchgeführte Umfrage zur Ermittlung des vorhandenen Bedarfs ergab, dass für fünf
Kindergartenkinder verbindlich der Wunsch nach einer Übermittagbetreuung geäußert wurde, wobei jedoch lediglich für ein Kind eine Übermittagbetreuung für freitags gewünscht
wurde.
Im Rahmen eines zwischenzeitlich mit dem Kreisjugendamt geführten Gespräches wurde
die Genehmigung eines entsprechenden Angebotes für Montag bis Donnerstag in Aussicht
gestellt. Von seiten der Verwaltung wurden daher die notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um die Erweiterung des Betreuungsangebotes ab dem 01.03.2004 einzuführen.
Da die angemeldeten Kinder größtenteils aufgrund ihres Alters bereits mit dem Ende des
Kindergartenjahres eingeschult werden, soll die Maßnahme zunächst bis zum 31.07.2004
befristet werden, um dann anhand eventuell vorliegender Folgeanmeldungen kurzfristig über
die Fortführung der Maßnahme zu entscheiden.