Daten
Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
111/2003
02.12.2003
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 3
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro bei
der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen. Die
Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei
HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken)
5.000,00 Euro
HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen)
5.000,00 Euro
b)
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00 Euro bei
der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau
der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme in 2004 neu veranschlagt wird.
c)
den Beschluss vom 18.03.2003 über die Genehmigung einer außerplanmäßigen
Ausgabe für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen dahingehend zu ändern,
dass die Deckung aus Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) erfolgt.
Sachdarstellung:
Zu a)
Durch eine Nachzahlung für 2002 in Höhe von 9.487,81 Euro bei der HHSt.
1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) fehlt ein Betrag von rund
10.000,00 Euro bei dieser Haushaltssstelle. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Haushaltsstellen
HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken)
5.000,00 Euro
HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen)
5.000,00 Euro
Zu b)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11.03.2003 –TOP 3 nöS – beschlossen, ein Brandschutzdarlehen bei der Provinzial in Höhe der noch
bestehenden Restschuld von 24.772,12 Euro zum 31.03.2003 vorzeitig
zurückzuzahlen. Da diese vorzeitige Rückzahlung im Haushalt nicht
eingeplant war, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe.
Zu c)
Mit Beschluss vom 18.03.2003 hat der Rat eine außerplanmäßige Ausgabe
bei HHSt. 1.900.7100 für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen in Höhe
von 22.088,00 Euro genehmigt. Die außerplanmäßige Ausgabe war gedeckt
durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0910 „Kompensationsleistungen“. Da
diese Mehreinnahmen durch eine notwendige Rückzahlung für Vorjahre inzwischen nicht mehr bestehen, ist eine andere Deckung erforderlich.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
111/2003
09.12.2003
Federführung: Fachbereich I
FBL:
SB:
Herr Stoff
öffentliche Sitzung
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich
bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 8
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 3 –
beschließt der Rat,
a)
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro bei
der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen. Die
Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei
HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken)
5.000,00 Euro
HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen)
5.000,00 Euro
b)
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00 Euro bei
der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau
der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme in 2004 neu veranschlagt wird.
c)
den Beschluss vom 18.03.2003 über die Genehmigung einer außerplanmäßigen
Ausgabe für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen dahingehend zu ändern,
dass die Deckung aus Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) erfolgt.
Sachdarstellung:
Zu a)
Durch eine Nachzahlung für 2002 in Höhe von 9.487,81 Euro bei der HHSt.
1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) fehlt ein Betrag von rund
10.000,00 Euro bei dieser Haushaltssstelle. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Haushaltsstellen
HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken)
5.000,00 Euro
HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen)
5.000,00 Euro
Zu b)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11.03.2003 –TOP 3 nöS – beschlossen, ein Brandschutzdarlehen bei der Provinzial in Höhe der noch
bestehenden Restschuld von 24.772,12 Euro zum 31.03.2003 vorzeitig
zurückzuzahlen. Da diese vorzeitige Rückzahlung im Haushalt nicht
eingeplant war, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe.
Zu c)
Mit Beschluss vom 18.03.2003 hat der Rat eine außerplanmäßige Ausgabe
bei HHSt. 1.900.7100 für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen in Höhe
von 22.088,00 Euro genehmigt. Die außerplanmäßige Ausgabe war gedeckt
durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0910 „Kompensationsleistungen“. Da
diese Mehreinnahmen durch eine notwendige Rückzahlung für Vorjahre inzwischen nicht mehr bestehen, ist eine andere Deckung erforderlich.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2003
– TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.