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Allgemeine Vorlage (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 111/2003 02.12.2003 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 3 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, a) gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken) 5.000,00 Euro HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen) 5.000,00 Euro b) gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00 Euro bei der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme in 2004 neu veranschlagt wird. c) den Beschluss vom 18.03.2003 über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen dahingehend zu ändern, dass die Deckung aus Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) erfolgt. Sachdarstellung: Zu a) Durch eine Nachzahlung für 2002 in Höhe von 9.487,81 Euro bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) fehlt ein Betrag von rund 10.000,00 Euro bei dieser Haushaltssstelle. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Haushaltsstellen HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken) 5.000,00 Euro HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen) 5.000,00 Euro Zu b) Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11.03.2003 –TOP 3 nöS – beschlossen, ein Brandschutzdarlehen bei der Provinzial in Höhe der noch bestehenden Restschuld von 24.772,12 Euro zum 31.03.2003 vorzeitig zurückzuzahlen. Da diese vorzeitige Rückzahlung im Haushalt nicht eingeplant war, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe. Zu c) Mit Beschluss vom 18.03.2003 hat der Rat eine außerplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 1.900.7100 für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen in Höhe von 22.088,00 Euro genehmigt. Die außerplanmäßige Ausgabe war gedeckt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0910 „Kompensationsleistungen“. Da diese Mehreinnahmen durch eine notwendige Rückzahlung für Vorjahre inzwischen nicht mehr bestehen, ist eine andere Deckung erforderlich. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 111/2003 09.12.2003 Federführung: Fachbereich I FBL: SB: Herr Stoff öffentliche Sitzung An den Rat mit der Bitte um X Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 8 Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 3 – beschließt der Rat, a) gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken) 5.000,00 Euro HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen) 5.000,00 Euro b) gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00 Euro bei der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme in 2004 neu veranschlagt wird. c) den Beschluss vom 18.03.2003 über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen dahingehend zu ändern, dass die Deckung aus Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) erfolgt. Sachdarstellung: Zu a) Durch eine Nachzahlung für 2002 in Höhe von 9.487,81 Euro bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) fehlt ein Betrag von rund 10.000,00 Euro bei dieser Haushaltssstelle. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Haushaltsstellen HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken) 5.000,00 Euro HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen) 5.000,00 Euro Zu b) Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11.03.2003 –TOP 3 nöS – beschlossen, ein Brandschutzdarlehen bei der Provinzial in Höhe der noch bestehenden Restschuld von 24.772,12 Euro zum 31.03.2003 vorzeitig zurückzuzahlen. Da diese vorzeitige Rückzahlung im Haushalt nicht eingeplant war, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe. Zu c) Mit Beschluss vom 18.03.2003 hat der Rat eine außerplanmäßige Ausgabe bei HHSt. 1.900.7100 für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen in Höhe von 22.088,00 Euro genehmigt. Die außerplanmäßige Ausgabe war gedeckt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0910 „Kompensationsleistungen“. Da diese Mehreinnahmen durch eine notwendige Rückzahlung für Vorjahre inzwischen nicht mehr bestehen, ist eine andere Deckung erforderlich. Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2003 – TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.